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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8984
BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95 (https://dejure.org/1996,8984)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 1 WB 117.95 (https://dejure.org/1996,8984)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 1 WB 117.95 (https://dejure.org/1996,8984)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines Vorgesetzten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung führt jedoch nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg; Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]>).

    Hierbei handelt es sich, worauf der BMVg zu Recht hingewiesen hat, lediglich um einen Verwendungsvorschlag, der nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle führt (vgl. BVerwGE 53, 23 [28]).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Vielmehr entscheidet darüber, ob der Soldat versetzt werden soll, der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Abgesehen davon, daß es sich bei dem zivilen Personal im Ministerium und den dort verwendeten Soldaten um verschiedene Regelungsbereiche handelt - die jederzeitige Versetzbarkeit gehört für den Berufssoldaten zu den freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt seines Wehrdienst - Verhältnisses (BVerwGE 43, 215 [219]) -, ergibt sich aus dem Vermerk des RL P/Z vom 27. März 1995 an den AL P, daß auch für die von der Auflösung des Referats P II 6 betroffenen Soldaten nach "sozialverträglichen" Lösungen gesucht wurde.

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Die Zwei-Wochen-Frist begann weder mit der Kenntnisnahme der innerdienstlichen Weisung vom 17. Mai 1995 noch mit der Vororientierung im Personalgespräch am 26. September 1995 oder mit der Bekanntgabe der fernschriftlichen Versetzung, sondern erst mit der Aushändigung der förmlichen Versetzungsverfügung (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]>).

    In Fällen solcher Art kann der Antrag, ohne daß es einer erneuten oder fristwahrenden Antragstellung bedarf, ohne weiteres auf die später tatsächlich ergangene Versetzungsverfügung bezogen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 63, 187; Beschlüsse vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 -).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94

    Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Zum einen sind nach den Richtlinien für die Personalführung von Soldaten während der Einnahme der neuen Streitkräftestruktur vom 27. September 1991 (BMVg - P II 1 - 16-26-00 -) freiwerdende Dienstposten, die in einem Zeitraum bis zu einem Jahr wegfallen, grundsätzlich nicht mehr nachzubesetzen (Nr. 5 Buchstabe g der Anlage 1 zu o.a. Richtlinien), zum anderen hat der BMVg vorgetragen, daß der A 15-Dienstposten im Falle einer Nachbesetzung für bereits in der A 15-Ebene verwendete Offiziere benötigt werden würde, deren Dienstposten wegfielen (vgl. hierzu Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Diese Grundrechtsnorm ist verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht gegeben ist, wenn mithin die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Diese Grundrechtsnorm ist verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht gegeben ist, wenn mithin die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413]).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die Verwendungsvorschläge in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (Beschluß vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75 - <BVerwGE 53, 280>).
  • BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74

    Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (Beschluß vom 14. Januar 1975 - BVerwG 1 WB 62.74 - <BVerwGE 46, 361 [364]>).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90

    Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Eine Diskriminierung oder Herabsetzung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (vgl. Beschlüsse vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum der zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung …

  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
  • BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89

    Festlegung eines Grenzalters als Richtwert für bestimmte Dienstposten

  • BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87

    Standortwechsel eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte …

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …

  • BVerwG, 13.04.1978 - 1 D 84.76

    Anforderungen an die Berufung im Disziplinarverfahren - Rechtmäßigkeit der …

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94

    Rechtswidrigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Anspruch eines …

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94

    Verwendung eines Soldaten als Leiter einer Stelle beim Miltitärischen …

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 46.96

    Voraussetzungen eines ausreichend konkretiserten Antrages - Höher besoldeter …

    Einen gegen diese Versetzung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senatmit Beschluß vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 117.95 - zurück.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 117.95, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 119/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …

    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 117.95 -).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung …

    Derartige Ansprüche sind gemäß § 17 Abs. 1 WBO i.V.m. §§ 30 Abs. 1, 59 Abs. 1 SG nicht im beschnittenen Rechtsweg, sondern ggf. im Rechtsweg vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltend zu machen (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 39.95 - und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 117.95 -).
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