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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,833
BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75 (https://dejure.org/1976,833)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1976 - 1 WB 119.75 (https://dejure.org/1976,833)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 WB 119.75 (https://dejure.org/1976,833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung zum Hochschulstudium - Widerruf einer Zusage - Leistungsabfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 ; WBO §§ 17, 21

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 182
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Zwar hat der Senat - bei Verneinung der unmittelbaren Anwendbarkeit des § 38 VwVfG für den Bereich der militärischen Über- und Unterordnung - seit jeher die Auffassung vertreten, daß Zusagen dann unverbindlich werden, wenn sich die der Zusage zugrundeliegenden Verhältnisse nachträglich wesentlich ändern (vgl. Beschluß vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [186]>).

    Nur unter diesen Umständen wären die dienstlichen Interessen in so starkem Maße berührt, daß das Interesse des Antragstellers am Fortbestand der Zusicherung - und damit auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes - zurücktreten müßte (vgl. BVerwGE 53, 182 [187]).

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …

    Eine das PSABw bzw. den BMVg bindende Zusage, den Antragsteller zum Strahlflugzeugführer, Kampfbeobachter und damit unter Umständen zum Offizier auszubilden, läge nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben worden wäre, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 53, 163; 53, 182 [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]; 63, 110).
  • BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77

    Rechtsmittel

    Eine bindende Zusage liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung, siehe BVerwGE 53, 182 f).
  • BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80

    Weiterführung einer wissenschaftlichen Ausbildung eines Soldaten als …

    Wie der Senat nämlich schon in seiner Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 WB 119/75 - ausgesprochen hat, kann eine erteilte Zusicherung bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse widerrufen werden (BVerwGE 53, 182, 1 [BVerwG 10.08.1976 - 1 WB 119/75]. Leitsatz).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, liegt eine verbindliche Zusage dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in einer Dienststelle befugt ist (BVerwGE 53, 182, 183 [BVerwG 10.08.1976 - I WB 119/75] m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1981 - 1 WB 123.81

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Versetzungsverfügung - …

    Eine "verbindliche Zusage" (vgl. BVerwGE 53, 182; 63, 110, 112) f [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78]ür eine Weiterverwendung bis zum Ende der Dienstzeit liegt nach dem Wortlaut dieser Eröffnung nicht vor und kann auch nicht, wie der Antragsteller meint, durch deren Auslegung gewonnen werden.
  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 WB 5.82

    Rechtsmittel

    Der Senat ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, daß der für die Einplanung von Offizieranwärtern (und damit auch für eine verbindliche Zusage, vgl. dazu BVerwGE 53, 182; 63, 110, 113) [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78]zuständige damalige Dezernent des PSABw, Oberstleutnant Wilnewski, weder am 25. März 1981 noch später über die Einplanung des Antragstellers für ein Studium positiv entschieden oder ihm gegenüber Erklärungen abgegeben hat, die dieser objektiv als verbindliche Zusage auffassen konnte.
  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 22.82

    Rechtsmittel

    Wie der Senat nämlich schon in seiner Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 WB 119/75 - ausgesprochen hat, kann eine erteilte Zusicherung bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse widerrufen werden (BVerwGE 53, 182, 1. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 20. Oktober 1981 - 1 WB 69/80 - vgl. auch § 38 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).
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