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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8858
BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89 (https://dejure.org/1990,8858)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 1 WB 121.89 (https://dejure.org/1990,8858)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 1 WB 121.89 (https://dejure.org/1990,8858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten auf Versetzung auf einen bestimmten Dienstposten - Gerichtliche Überprüfung einer Verwendungsentscheidung des Dienstherrn - Verwendung eines Soldaten nach seiner Eignung, Befähigung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89
    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten zum 1. Oktober 1989 mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (BVerwGE 76, 336).

    Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; BVerwGE 76, 336, 340).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89
    Denn vorliegend stand der Antragsteller nicht in Konkurrenz mit einem anderen nach der Besoldungsgruppe A 8/A 9 besoldeten Haupt- oder Stabsfeldwebel, sondern mit einem bereits nach A 9/A 9 mA besoldeten Oberstabsfeldwebel, der schon von daher die "Qualifikation" für die Verwendung auf den vom Antragsteller begehrten Dienstposten mitbrachte (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - 1 WB 114/87 - und vom 15. Februar 1990 - 1 WB 36/88).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89
    Eine bindende Zusage in diesem Sinn liegt jedoch nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89
    Ein solcher Fall einer Zusage wäre nur dann gegeben, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hätte, ihn auf einem bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Dienstposten zu verwenden (BVerwGE 76, 243, 246 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89
    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrundeliegt (BVerwGE 53, 23, 27).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 114.87

    Versetzung auf einen anderen Dienstposten - Beurteilung eines Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89
    Denn vorliegend stand der Antragsteller nicht in Konkurrenz mit einem anderen nach der Besoldungsgruppe A 8/A 9 besoldeten Haupt- oder Stabsfeldwebel, sondern mit einem bereits nach A 9/A 9 mA besoldeten Oberstabsfeldwebel, der schon von daher die "Qualifikation" für die Verwendung auf den vom Antragsteller begehrten Dienstposten mitbrachte (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - 1 WB 114/87 - und vom 15. Februar 1990 - 1 WB 36/88).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; …

    Rn. 27 Lediglich klarstellend weist der Senat daraufhin, dass eine Vororientierung über eine künftige Verwendungsmöglichkeit in der Regel und auch hier keine bindende Zusage dieser Verwendung im Sinne des § 38 Abs. 3 VwVfG darstellt (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1990 - 1 WB 121.89 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 33.92

    Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens betreffend die Verwendung eines …

    Soldaten, die noch nicht in den Beförderungsdienstgrad befördert sind, stehen nämlich mit den Soldaten des höheren Dienstgrades nicht in Konkurrenz (vgl.Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 114.87 -, vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - <BVerwGE 86, 244 [249]> sowievom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 121.89 - vgl. auchBeschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - <DVBl 1994, 118 [120] = DÖD 1994, 31 = DokBer (B) 1994, 29>; a.A. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 26. November 1992 - 1 Tg 1792/92 - ).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 26.92

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses für …

    Es wird nicht erkennbar, daß gerade der Absatz 2 des Schreibens über die Mitteilung einer von dem Eintritt anderer Umstände abhängigen Verwendungsplanung (Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 121.89 - ) hinausgeht.
  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 35.91

    Begriff der dienstlichen Bedürfnisses für die Kommandierung eines Soldaten - …

    Zunächst einmal war der BMVg nicht gehalten, von der langfristigen Kommandierung abzusehen, weil dem Antragsteller eine andere Verwendung verbindlich zugesagt worden wäre (vgl. Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 121.89 -).
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