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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4880
BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87 (https://dejure.org/1988,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 1 WB 128.87 (https://dejure.org/1988,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 1 WB 128.87 (https://dejure.org/1988,4880)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Auslandsverwendung - Wiedereingliederungsschwierigkeiten nach einem langjährigen Auslandsaufenthalt - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Einen mit Schreiben vom 15. Dezember 1987 gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO hat der Senat mit Beschluß vom 21. Januar 1988 zurückgewiesen (1 WB 3/88).

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (BVerwG Beschluß vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3/88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82

    Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Ihm steht die inzwischen erfolgte und mit Dienstantritt wirksam gewordene (vgl. ZDv 14/5 B 171 Nr. 14 Abs. 1) Versetzung des Antragstellers von der Pi/FSHBauT zu St/StKp WBK ... und damit die Beendigung seiner Kommandierung zur DtBerGrpBw Togo, um deren Verlängerung der Antragsteller mit seinem Antrag vom 20. März 1987 nachsuchte, nicht entgegen, insbesondere hat sich dadurch nicht sein Begehren in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82).

    Der Antragsteller verfolgt weiterhin sein ursprüngliches Ziel der - weiteren - Verwendung in Lomé (Togo), und er konnte davon ausgehen, daß im Falle des Obsiegens der BMVg seine Versetzungsverfügung Nr. 0332 vom 27. November 1987 aufheben würde, ohne daß es insoweit einer gesonderten Anfechtung dieser Verfügung bedurft hätte (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 aaO).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Davon abgesehen ergibt sich aus dem Vorbringen des Antragstellers und aus der von ihm vorgelegten "Personalliste" "Stand: 27.01.88" nicht, daß der BMVg ihm gegenüber den Gleichheitssatz verletzt, d.h. willkürlich wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt habe (BVerfGE 4, 144, 155 [BVerfG 16.03.1955 - 2 BvK 1/54]; ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluß vom 25. Juni 1985 - 1 WB 168/84).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller weiterhin in ... (Togo) zu verwenden, nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnte (BVerwGE 53, 163 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (BVerwGE 53, 95; 43, 215) [BVerwG 05.05.1971 - I WD 6/70].
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (BVerwGE 53, 95; 43, 215) [BVerwG 05.05.1971 - I WD 6/70].
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Wenn von ihm abgewichen wird, so bedeutet das kein rechtswidriges Verhalten gegenüber einem Soldaten (BVerwGE 53, 280, 285) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Dem Umstand, daß der Antragsteller gegen den Bescheid erneut die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate beantragt hat, kommt eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung nicht mehr zu (vgl. BVerwG Beschluß vom 23. August 1983 - 1 WB 14/83).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87
    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Staatspräsident und Verteidigungsminister von Togo, die Deutsche Botschaft in Togo und das Fachreferat Rü II 4 befürworteten "auf Grund der erzielten Ergebnisse in der bisherigen Zusammenarbeit und der begonnenen Vorhaben" seine weitere Verwendung in Togo, betrifft dies lediglich Zweckmäßigkeitserwägungen, die nicht der Nachprüfung durch den Senat unterliegen (BVerwGE 43, 179; BVerwG Beschluß vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 97/82).
  • BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81

    Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82

    Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten - …

  • BVerwG, 04.09.1985 - 1 WB 89.85

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Versetzung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90

    Befristung der Verwendung eines Soldaten im integrierten Bereich - Anspruch eines …

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen und Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (für Auslandsverwendung: Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 - m.w.N.; für Verwendung bei integrierten Stäben im Inland: Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 140.84 -).

    Es ist ein legitimes Interesse der Personalführung, möglichst viele dazu qualifizierte Soldaten dienstliche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Angehörigen verbündeter Streitkräfte sammeln zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Verwendung im Ausland oder in integrierten Stäben im Inland zu begrenzen (vgl. Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 - m.w.N.).

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Commander Joint Support Group befürworte seine weitere Verwendung auf dem bisherigen Dienstposten und es ergebe sich aus dessen Stellungnahme sowie aus der planmäßigen Beurteilung zum 30. September 1990, daß er, der Antragsteller, der "richtige Mann am richtigen Platz" sei, betrifft dies lediglich Zweckmäßigkeitserwägungen, die nicht der Nachprüfung durch den Senat unterliegen (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179> und vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 -).

    Davon abgesehen würde eine Berufung auf den Gleichheitssatz voraussetzen, daß die Gründe bekannt wären, aus denen heraus in Ausnahmefällen von einer Verwaltungsübung abgewichen worden ist; denn nur ein durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigtes Abweichen von der Verwaltungsübung kann einen Verstoß gegen eine Selbstbindung darstellen (Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 -).

  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …

    Der BMVg - P II 5 - hat die Untätigkeitsbeschwerde vom 30. Juni 1987 als Antrag auf gerichtliche Entscheidung bewertet und mit seiner Stellungnahme vom 9. November 1987 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 128/87).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt ihrer Schriftsätze in diesem und im Hauptsacheverfahren 1 WB 128/87 Bezug genommen,.

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …

    Der Antragsteller verfolgt weiterhin sein ursprüngliches Ziel der - weiteren - Verwendung in A. (Niederlande), und er kann davon ausgehen, daß im Falle des Obsiegens der BMVg seine Versetzungsverfügung vom 22. November 1995 aufheben wird, ohne daß es insoweit einer gesonderten Anfechtung bedurft hätte (vgl. Beschluß vom 8. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 -).
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