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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49924
BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16 (https://dejure.org/2016,49924)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2016 - 1 WB 13.16 (https://dejure.org/2016,49924)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2016 - 1 WB 13.16 (https://dejure.org/2016,49924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16
    Rn. 4 Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge kein dem Grundsatz der Bestenauslese im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl bei der Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes darstelle.

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 52.14

    Ausschluss von der Teilnahme am Auswahlverfahren; Kriterium des Geburtsjahrgangs

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 27. August 2015 - 1 WB 52.14 - entschieden, dass die Zurückstellung eines Zulassungsantrags in das nächste Auswahljahr Maßnahmecharakter habe und materiell eine Ablehnung für das ursprünglich beantragte Auswahljahr darstelle.

    Rn. 24 Bei dem Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement vom 6. März 2014 handelt es sich - entgegen der Auffassung der Antragstellerin und auch entgegen der Auffassung, die das Bundesministerium der Verteidigung noch in seinem Beschwerdebescheid vertreten hat - nicht nur um eine unverbindliche Mitteilung oder eine bloß vorläufige Regelung, sondern um eine definitive Entscheidung, mit der die Laufbahnzulassung der Antragstellerin für das Auswahljahr 2014 abgelehnt wurde (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 WB 52.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16
    Das hierauf ergangene Antwortschreiben des Bundesamts für das Personalmanagement vom 26. November 2015 enthält keine neue Sachentscheidung (Zweitbescheid), sondern stellt eine lediglich informatorische sog. wiederholende Verfügung dar, die nicht als dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) anfechtbar ist (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 34 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08

    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16
    Das hierauf ergangene Antwortschreiben des Bundesamts für das Personalmanagement vom 26. November 2015 enthält keine neue Sachentscheidung (Zweitbescheid), sondern stellt eine lediglich informatorische sog. wiederholende Verfügung dar, die nicht als dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) anfechtbar ist (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 34 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes; …

    Der Rechtsstreit hat sich dadurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 = juris Rn. 19 und vom 24. November 2016 - 1 WB 13.16 - juris Rn. 20).
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