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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35981
BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20 (https://dejure.org/2021,35981)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2021 - 1 WB 14.20 (https://dejure.org/2021,35981)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 1 WB 14.20 (https://dejure.org/2021,35981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 3 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 3, § 21 Abs. 2 Satz 1; ZDv A-1340/36
    Nicht dienstpostengerechte Verwendung; Erledigung durch Versetzung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nicht dienstpostengerechte Verwendung; Erledigung durch Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann neben der Zustimmung der personalführenden Stelle zu einer vorübergehenden, nicht dienstpostengerechten Verwendung auch die Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung selbst sein. 2. Die Anordnung ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung durch einen Fachvorgesetzten als Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht dienstpostengerechte Verwendung eines Soldaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die nicht dienstpostengerechte Verwendung - und seine Erledigung durch Versetzung

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Eine anfechtbare Maßnahme i.S.v. § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist zum einen die Entscheidung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle über die Zustimmung zu der nicht dienstpostengerechten Verwendung des Antragstellers (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - juris Rn. 34).

    Zum anderen ist aber auch die wegen ihrer Dauer zustimmungsbedürftige Entscheidung, den Antragsteller nicht dienstpostengerecht zu verwenden und von den Aufgaben seines Amtes zu entbinden, eine solche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - juris Rn. 15 ff.), die hier in Gestalt der Entscheidung der ... der Bundeswehr vom 16. September 2019 statthafter Gegenstand von Beschwerde und Antrag ist.

    Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass damit der Eindruck entsteht, er sei den Anforderungen seines bisherigen Dienstpostens nicht gerecht geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - Rn. 24).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien - hier insbesondere in der ZDv A-1340/36 "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" - festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien - hier insbesondere in der ZDv A-1340/36 "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" - festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Rn. 38 § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO verlangt zwar nicht mehr die Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien - hier insbesondere in der ZDv A-1340/36 "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" - festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 19).
  • BVerwG, 06.05.2021 - 1 WB 31.20

    Versetzung wegen Verlust der Eignung für den Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Über die aktuelle Verwendung des Antragstellers wird in den - bereits beim Senat anhängigen (1 WB 31.20, 1 WDS-VR 16.20 und 1 WDS-VR 17.20 ) - Rechtsstreits entschieden, die der Antragsteller gegen die Versetzung auf den Dienstposten führt, auf dem er gegenwärtig geführt wird.
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Rechtswidrig ist eine solche Verwendung erst dann, wenn sie derart unterwertig ist, dass sie dem Soldaten bei objektiver Beurteilung mit Rücksicht auf seinen Dienstgrad und seine Ausbildung nicht zugemutet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 116.74 - BVerwGE 53, 115 ).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 179.82

    Soldat - Unterwertige Verwendung - Dienstliche Gründe

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20
    Auch eine dem Soldaten danach an sich zunächst zumutbare unterwertige Verwendung kann indes für ihn dadurch unzumutbar werden, dass sie ohne sein Einverständnis allzu lange andauert (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1985 - 1 WB 179.82 - NZWehrr 1986, 121 f.).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 146.90

    STAN - Zbv-Dienstposten - Rechtmäßigkeit der Verwendung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 4 B 5.20

    Rehabilitierungsinteresse nach Eintritt in den Ruhestand wegen eines Verbots der …

    Die gerichtliche Feststellung muss geeignet sein, die betroffene Position der Kläger zu verbessern (BVerwG…, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - juris Rn. 13; vgl. Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 14.20 - juris Rn. 38 m.w.N.;… Bamberger, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 113 Rn 78 ff. m.w.N.).

    - 1 WB 14.20 - juris Rn. 38 m.w.N.), insbesondere Umstände vortragen, aus denen sich sein Feststellungsinteresse ergibt (…Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 267).

    Gleiches gilt, wenn die Maßnahme diskriminierendes Verwaltungshandeln darstellt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 15; Beschluss vom 28. Januar 2021 -1 WB 14.20 - juris Rn. 40).

  • BFH, 10.02.2022 - VII B 85/21

    Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

    Rn. 26 Vielmehr entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass für die Bejahung eines bestimmten Rechtswegs ein enger Sachzusammenhang zwischen dem geltend gemachten und dem die gesetzliche Rechtswegzuweisung begründenden Rechtsanspruch entscheidend sein kann (vgl. Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des BGH vom 22.03.1976 - GSZ 2/75, BGHZ 67, 81; Senatsurteil vom 20.11.1979 - VII R 38/77, BFHE 129, 445, BStBl II 1980, 249; BFH-Urteil vom 07.12.1990 - III R 2/88, BFHE 163, 277, BStBl II 1991, 422, unter 1.; Senatsbeschluss vom 10.09.1991 - VII B 143/91, BFHE 165, 315, BStBl II 1991, 896; vgl. auch Gutachten des Großen Senats des BFH vom 17.04.1951 - GrS D 1/51 S, BFHE 55, 277, BStBl III 1951, 107, zu Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 28.01.2021 - 1 WB 14/20; BVerwG-Urteil vom 23.06.2016 - 2 C 18/15, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2016, 907).
  • BVerwG, 06.05.2021 - 1 WB 31.20

    Versetzung wegen Verlust der Eignung für den Dienstposten

    In dem hiergegen gerichteten Antragsverfahren ist mit Beschluss vom 28. Januar 2021 festgestellt worden, dass die nichtdienstpostengerechte Verwendung des Antragstellers vom 16. September 2019 bis zum 16. Juni 2020 rechtswidrig gewesen ist (1 WB 14.20 ).

    Das Bundesministerium der Verteidigung hat in dem parallelen Rechtsstreit des Antragstellers zu dessen vorübergehend nicht dienstpostengerechter Verwendung (1 WB 14.20 ) die Aufgaben, die der Antragsteller auf dem ihm infolge der Versetzung übertragenen Dienstposten erfüllt, wie folgt beschrieben:.

  • VG Ansbach, 25.11.2024 - AN 1 K 23.2028

    Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich eines Verbots der Führung …

    Rn. 33 Ein Feststellungsinteresse gegen ein erledigtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte kann nicht schlechthin vorausgesetzt werden, sondern bedarf besonderer Darlegung durch den Beamten, der das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen muss, insbesondere Umstände vortragen muss, aus denen sich sein Feststellungsinteresse ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2021 - 1 WB 14.20 - juris Rn. 38 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.10.2022 - OVG 4 B 5.20 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Gleiches gilt, wenn die Maßnahme diskriminierendes Verwaltungshandeln darstellt (…vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 28.1.2021 - 1 WB 14.20 - juris Rn. 40;… OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.10.2022 - OVG 4 B 5.20 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …

    Diese Begründung ist objektiv nicht geeignet, das Ansehen des Antragstellers im Kameradenkreis zu beeinträchtigen oder den Eindruck entstehen zu lassen, er sei den Anforderungen seines bisherigen Dienstpostens nicht gerecht geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 14.20 - juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2025 - 1 A 1860/21
    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021- 1 WB 14.20 -, juris, Rn. 40.
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung; …

    Das Bundesministerium der Verteidigung hat in dem parallelen Rechtsstreit des Antragstellers zu dessen vorübergehend nicht dienstpostengerechter Verwendung (1 WB 14.20 ) die Aufgaben, die der Antragsteller auf dem ihm infolge der Versetzung übertragenen Dienstposten erfüllt, wie folgt beschrieben:.
  • VGH Bayern, 17.02.2025 - 3 ZB 25.79

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich des Verbots der Führung der …

    Der hier allenfalls pauschal erfolgte Hinweis auf eine unzureichende Sachverhaltsermittlung ist vor dem Hintergrund, dass der Kläger sein Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen muss (BVerwG, B.v. 28.1.2021 - 1 WB 14.20 - juris Rn. 38;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 110), nicht geeignet, eine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung zu begründen.
  • BVerwG, 01.07.2020 - 1 WDS-VR 6.20

    Kostenentscheidung nach übereinstimmend für erledigt erklärtem Rechtsstreit um …

    Rn. 9 Das Bundesministerium der Verteidigung hat Abhilfe abgelehnt sowie den Hauptsacheantrag (BVerwG 1 WB 14.20 ) und den Eilantrag (BVerwG 1 WDS-VR 6.20 ) mit einer Stellungnahme vom 29. April 2020 dem Senat vorgelegt.
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