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| BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23 |
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Eilrechtsschutz eines Soldaten zur Untersagung von Entscheidungen des Bundesministeriums der Verteidigung zu seinen Lasten auf der Grundlage des rechtskräftigen Strafurteils
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Eilrechtsschutz eines Soldaten zur Untersagung von Entscheidungen des Bundesministeriums der Verteidigung zu seinen Lasten auf der Grundlage des rechtskräftigen Strafurteils
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 70.22
Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache wegen …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Rn. 14 Mit Beschluss vom 25. April 2023 wies der Senat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers zurück, der einen Beschwerdebescheid des Kommandeurs Kommando ... der Bundeswehr betraf (BVerwG 1 WB 70.22 ).Rn. 22 a) Über einen gleichlautenden Antrag wurde bereits mit Beschluss vom 25. April 2023 - 1 WB 70.22 - rechtskräftig aus fortbestehenden prozessualen Gründen negativ entschieden.
- BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Rn. 19 Soweit sich der Antragsteller gegen die Ablehnung der Aufhebung des Förderungsverbots in Bezug auf etwaige künftige förderliche Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit wendet, greift er zudem keine selbständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) an, vielmehr lediglich eine Personalmaßnahmen vorbereitende Zwischenentscheidung, gegen die ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht statthaft ist (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m. w. N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 u. a. - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 …und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung; …
- BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Rn. 19 Soweit sich der Antragsteller gegen die Ablehnung der Aufhebung des Förderungsverbots in Bezug auf etwaige künftige förderliche Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit wendet, greift er zudem keine selbständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) an, vielmehr lediglich eine Personalmaßnahmen vorbereitende Zwischenentscheidung, gegen die ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht statthaft ist (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m. w. N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 u. a. - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09
Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme
- BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15
Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Rn. 19 Soweit sich der Antragsteller gegen die Ablehnung der Aufhebung des Förderungsverbots in Bezug auf etwaige künftige förderliche Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit wendet, greift er zudem keine selbständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) an, vielmehr lediglich eine Personalmaßnahmen vorbereitende Zwischenentscheidung, gegen die ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht statthaft ist (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m. w. N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 u. a. - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 …und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19
Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Insbesondere hat er keinen Anspruch auf disziplinares Tätigwerden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27 und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 18). - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Rn. 17 Vor Ergehen einer truppendienstlichen Maßnahme kommt Rechtsschutz - und zwar sowohl in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2022 - 1 W-VR 24.22 - juris und vom 21. März 2023 - 1 W-VR 4.23 - juris) als auch (wie hier) in Form eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache - grundsätzlich nur in engen Grenzen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48 S. 31 m. w. N. …und vom 28. Mai 2008 - 1 WDS-VR 8.08 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 25 Rn. 17 m. w. N.). - TDG Süd, 04.05.2021 - S 6 VL 34/20
Aussetzung des Disziplinarverfahres bei Anklageerhebung
Auszug aus BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
Wegen des Sachverhaltes, der dem (unstreitig rechtskräftigen) strafgerichtlichen Urteil zugrunde liegt, ist beim Truppendienstgericht ... ein gerichtliches Disziplinarverfahren (Az. S 6 VL 34/20) anhängig.
- BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …
Über entsprechende Anträge wurde bereits mit Beschlüssen vom 25. April 2023 - 1 WB 70.22 - (…juris Rn. 23 ff.) und vom 23. November 2023 - 1 WB 14.23 - (…juris Rn. 16 ff.; s. auch BVerwG…, Beschluss vom 14. November 2022 - 1 W-VR 24.22 - juris Rn. 13 ff.) entschieden.Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2023 - 1 WB 14.23 - juris Rn. 16 ff. m. w. N.).
Über einen der Sache nach gleichlautenden Antrag hat der Senat bereits mit seinen Beschlüssen vom 25. April 2023 - 1 WB 70.22 - (…juris Rn. 28) und vom 23. November 2023 - 1 WB 14.23 - (…juris Rn. 22) rechtskräftig aus fortbestehenden prozessualen Gründen negativ entschieden.
- BVerwG, 24.09.2025 - 1 W-VR 13.25 Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2023 - 1 WB 14.23 - juris Rn. 17 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 27).
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