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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9402
BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91 (https://dejure.org/1992,9402)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1992 - 1 WB 148.91 (https://dejure.org/1992,9402)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 1 WB 148.91 (https://dejure.org/1992,9402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unangemessene persönliche Behandlung durch den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten - Einhaltung der Begründungsfrist - Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung - Hinderung an der Einhaltung der Frist durch einen unabwendbaren Zufall - Annahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
    Aus den vom Bundesverfassungsgericht (NZWehrr 1991, 67 [68]) jüngst bestätigten Grundsätzen zur Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG bei der Auslegung der Verfahrensbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung, wonach der Bürger seinen substantiellen Anspruch auf wirksame gerichtliche Kontrolle habe und ihm der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden dürfe, ergebe sich, daß bei seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung kein Verstoß gegen das Erfordernis der rechtzeitigen Begründung des Rechtsmittels vorliege.

    Er beruft sich insoweit zu Unrecht auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712.90 - (NZWehrr 1991, 67).

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
    Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen, um sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 178.90 -).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 178.90

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
    Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen, um sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 178.90 -).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90

    Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
    Im übrigen ist ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
    Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge - wie hier der zukünftige, zeitlich nicht vorhersehbare Erlaß eines Beschwerdebescheides durch einen anderen Vorgesetzten - umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185 [f.]>).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 177.86

    Verfahrensrechtliche Anforderungen der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
    Da die Frist zur Einlegung und zur Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im vorliegenden Fall mit Ablauf des 4. Oktober 1991 endete (§ 186, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB), können die Ausführungen des Antragstellers in dessen Schriftsatz vom 12. Oktober 1991 die fristgemäße Begründung nicht ersetzen; denn die Antragsfrist ist auch hinsichtlich der Begründung eine Ausschlußfrist, die entgegen der Auffassung des Antragstellers in seiner Gegenvorstellung vom 9. Oktober 1991 weder zur Disposition des Vorgesetzten noch des Gerichts steht (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 177.86 - …und vom 2. Juli 1991 - BVerwG a.a.O. -).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO ist nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 148.91 - DokBer B 1992, 323 [325]).

    Daß dem Soldaten eine Entscheidung unverständlich erscheint, ist kein unabwendbarer Zufall (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1992, aaO. S. 326).

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 84.96

    Ordnungsgemäße Begründung eines Antrags nach § 17 Abs. 4 S. 1 …

    Damit wird das Schreiben des Antragstellers vom 9. Mai 1996 dem Begründungserfordernis des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO noch gerecht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]>, vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 148.91 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 52.95 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 52.95

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Der Antragsteller muß jedoch mindestens die Richtigkeit der Beschwerdeentscheidung bestreiten und im einzelnen substantiiert ausführen, aus welchen Gründen die angefochtene Maßnahme nach seiner Meinung verfehlt ist (vgl. BVerwGE 43, 308 [310]; Beschluß vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 148.91 - ).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 WB 59.96

    Begründungsfrist in Verfahren vor den Truppendienstgerichten - Bezugnahme auf …

    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß an die Begründungspflicht keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen; der Antragsteller muß jedoch mindestens die Richtigkeit der Beschwerdeentscheidung bestreiten und im einzelnen substantiiert darlegen, aus welchen Gründen er die angefochtene Entscheidung für unzutreffend hält (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - , vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 148.91 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 52.95 -).
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