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| BVerwG, 01.07.1980 - 1 WB 149.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 183.79
Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahn eines …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 1 WB 149.79
Bis zu diesem Zeitpunkt war das Hindernis, das der Einhaltung der Antragsfrist entgegenstand, nämlich die falsche Rechtsmittelbelehrung, noch nicht beseitigt (BVerG Beschluß vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79).Ruft ein Soldat im Vertrauen auf die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung ein unzuständiges Gericht an, so dürfen ihm die dadurch veranlaßten zusätzlichen Kosten und Auslagen nicht zur Last fallen (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79).
- BVerwG, 26.09.1972 - I WB 87.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 1 WB 149.79
Der Senat hat bereits die sogenannte zweite Übergangsregelung für die Zulassung von Portepee-Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf Grund der Erlasse des BMVg vom 30. September 1969 und des Inspekteurs des Heeres vom 20. Mai 1970 und die sogenannte Normalregelung I auf Grund der Erlasse des BMVg vom 27. Februar 1970 und des Inspekteurs des Heeres vom 25. August 1971 für rechtmäßig angesehen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. September 1972 - 1 WB 87/72 - und vom 27. November 1974 - 1 WB 91/73).Es entspricht dem Grundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG, von Teilnehmern an einem Aufstiegslehrgang auch dann beste Vorbereitung und Anstrengung zu erwarten, wenn für die Erreichung des Lehrgangsziels das Bestehen des Lehrgangs als solches genügt (BVerwG Beschluß vom 26. September 1972, a.a.O.).
- BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 1 WB 149.79
Soweit durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Münster zusätzliche Kosten und Auslagen entstanden sind, hat der Senat hierüber nach § 155 Abs. 4 VwGO zu entscheiden; dabei sind die Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden (BVerwGE 43, 193, 194) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]. - BVerwG, 27.11.1974 - I WB 91.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 1 WB 149.79
Der Senat hat bereits die sogenannte zweite Übergangsregelung für die Zulassung von Portepee-Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf Grund der Erlasse des BMVg vom 30. September 1969 und des Inspekteurs des Heeres vom 20. Mai 1970 und die sogenannte Normalregelung I auf Grund der Erlasse des BMVg vom 27. Februar 1970 und des Inspekteurs des Heeres vom 25. August 1971 für rechtmäßig angesehen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. September 1972 - 1 WB 87/72 - und vom 27. November 1974 - 1 WB 91/73).
- BVerwG, 27.01.1981 - 1 WB 172.79
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - …
Der Senat hat in diesem Zusammenhang den Einwand, bei der Teilnahme am Feldwebellehrgang sei seine Bedeutung für spätere Laufbahnentscheidungen nicht abzusehen gewesen, nicht gelten lassen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. September 1972 - 1 WB 87/72 - undvom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79; so auch Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts (VG) München vom 22. April 1976 - M 72 XII 74) und die Gutschreibung einer vergleichbaren Anzahl von Punkten an Bewerber ohne Feldwebellehrgang nicht beanstandet (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1973 - 1 WB 129/72). - BVerwG, 26.01.1981 - 1 WB 48.79
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - …
Der Senat hat in diesem Zusammenhang den Einwand, bei der Teilnahme am Feldwebellehrgang sei seine Bedeutung für spätere Laufbahnentscheidungen nicht abzusehen gewesen, nicht gelten lassen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. September 1972 - 1 WB 87/72 - undvom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79 - so auch Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts München vom 22. April 1976 - M 72 XII 74) und die Gutschreibung einer vergleichbaren Anzahl von Punkten an Bewerber ohne Feldwebellehrgang nicht beanstandet (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1973 - 1 WB 129/72). - BVerwG, 27.01.1981 - 1 WB 7.80
Antrag eines Hauptfeldwebels auf Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen …
Der Senat hat in diesem Zusammenhang den Einwand, bei der Teilnahme am Feldwebellehrgang sei seine Bedeutung für spätere Laufbahnentscheidungen nicht abzusehen gewesen, nicht gelten lassen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. September 1972 - 1 WB 87/72 - und vom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79; so auch Urteil des BayVG München vom 22. April 1976 - M 72 XII 74) und die Gutschreibung einer vergleichbaren Anzahl von Punkten an Bewerber ohne Feldwebellehrgang nicht beanstandet (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1973 - 1 WB 129/72).
- BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 127.79
Rechtsmittel
Der Senat hat in diesem Zusammenhang den Einwand, bei der Teilnahme am Feldwebellehrgang sei seine Bedeutung für spätere Laufbahnentscheidungen nicht abzusehen gewesen, nicht gelten lassen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. September 1972 - 1 WB 87/72 - und vom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79 - so auch Urteil des VG München vom 22. April 1976 - M 72 XII 74) und die Gutschreibung einer vergleichbaren Anzahl von Punkten an Bewerber ohne Feldwebellehrgang nicht beanstandet (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1978 - 1 WB 129/72). - BVerwG, 22.07.1981 - 1 WB 75.79
Rechtsmittel
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der InspH nach Anlage 2 zur Weisung vom 14. Februar 1973 als Bewertungsgrundlage für die Ermittlung der Punktzahl bei jedem Bewerber die Durchschnittsnote des Feldwebellehrgangs, die Beurteilung bei Antragstellung, die Durchschnittsnote des Unteroffizierlehrgangs B, die Sonderbeurteilung zur Beförderung zum Stabsunteroffizier bzw. bei Wiederholungsbewerbern die Beurteilung bei Antragstellung aus Anlaß der Erstbewerbung nach einem in den Weisungen im einzelnen festgelegten Bewertungsschema in Punkte umsetzt und daraus unter Einbeziehung des Ergebnisses des psychologischen Tests einen Gesamtwert bildet (vgl. im Ergebnis BVerwG Beschluß vom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79). - BVerwG, 22.07.1981 - 1 WB 184.79
Rechtsmittel
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der InspH nach Anlage 2 zur Weisung vom 14. Februar 1973 als Bewertungsgrundlagen für die Ermittlung der Punktzahl bei jedem Bewerber die Durchschnittsnote des Feldwebellehrgangs, die Beurteilung bei Antragstellung, die Durchschnittsnote des Unteroffizierlehrgangs B, die Sonderbeurteilung zur Beförderung zum Stabsunteroffizier bzw. bei Wiederholungsbewerbern die Beurteilung bei Antragstellung aus Anlaß der Erstbewerbung nach einem in den Weisungen im einzelnen festgelegten Bewertungsschema in Punkte umsetzt und daraus unter Einbeziehung des Ergebnisses des psychologischen Tests einen Gesamtwert bildet (vgl. im Ergebnis BVerwG Beschluß vom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79). - BVerwG, 28.11.1984 - 1 WB 109.83
Zulassung zur Laufbahn - Auswahlverfahren - Laufbahnbewerber
Damit sind diese Entscheidungen ihm gegenüber rechtsbestandig geworden; im vorliegenden Verfahren können sie daher nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. Juli 1980 - 1 WB 149/79).
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