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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24546
BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04 (https://dejure.org/2004,24546)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2004 - 1 WB 15.04 (https://dejure.org/2004,24546)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2004 - 1 WB 15.04 (https://dejure.org/2004,24546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SLV § 2 Abs. 2; ZDv 20/6 Nrn. 626, 629
    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Anhörung; Eignung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Negativ abweichende Stellungnahme des Vorgesetzten zu einer Eignungsbeurteilung; Unterbleiben vorheriger Anhörung oder Entwurfsaushändigung; Rechtsanspruch auf Grund der Selbstbindung der Verwaltung und des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Überschreitung des ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04
    Danach ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04
    Danach ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03).
  • BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03

    Sicherheitserklärung; Sicherheitsrisiko; unvollständige Angaben; Ministerium für …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04
    Danach ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03).
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 90.00

    Beurteilung eines Berufssoldaten - Schwärzung handschriftlicher Bemerkungen eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04
    Die strikte Anhörungspflicht gilt nach Nr. 626 Abs. 2 ZDv 20/6 insbesondere vor der Verwertung entsprechender Aussagen, Behauptungen oder Wertungen in Stellungnahmen des nächsthöheren Vorgesetzten oder weiterer höherer Vorgesetzter (ebenso: Beschluss vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 -).
  • BVerwG, 17.03.2009 - 1 WB 77.08

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Rechtsweg zu …

    Rn. 19 Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als (jeweils selbständig anfechtbare) Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO und damit als Gegenstand eines Antrags auf Entscheidung durch das Wehrdienstgericht nicht nur die dienstliche Beurteilung eines Soldaten, sondern auch die hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten in Betracht (vgl. Beschluss vom 18. August 2004 -BVerwG 1 WB 15.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 4 = NZWehrr 2005, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 45.06

    Anhörungs- und Erörterungspflicht; Beurteilung; Beurteilungsgespräch; …

    Rn. 19 Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO dar (Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - BVerwGE 63, 3 , vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - BVerwGE 93, 279 = NZWehrr 1992, 255, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 15.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 4 = NZWehrr 2005, 117 ).

    Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (…Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15 m.w.N., vom 3. Juli 2001 a.a.O. m.w.N. und vom 18. August 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 12.06

    Beschwerdeanlass; Beurteilung; Förderungswürdigkeit; getrennte Beschwerdefrist

    Rn. 14 Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO dar (Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - BVerwGE 63, 3 , vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - BVerwGE 93, 279 = NZWehrr 1992, 255, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 16 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 15.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 4 = NZWehrr 2003, 117).

    Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15 m.w.N., …und vom 3. Juli 2001 a.a.O. m.w.N. und vom 18. August 2004 a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2024 - 1 LB 627/20

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Gefährderanschreibens

    Es stand hinreichend konkret im Raum und konnte aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung nur so verstanden werden, dass - mindestens - eine gegen Frau C. gerichtete Körperverletzungshandlung durch den Kläger drohte (vgl. zum objektiven Empfängerhorizont statt vieler BVerwG, Beschluss vom 18. August 2004 - 1 WB 15/04 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Köln, 29.09.2021 - 18 L 1041/21
    Rn. 68 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2004 - 1 WB 15.04 -, juris Rn. 5.
  • VG Köln, 05.12.2025 - 18 K 2812/21
    Rn. 86 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2004 - 1 WB 15.04 - juris Rn. 5.
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