Rechtsprechung
| BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrbeschwerderecht - Vorgezogene Fachausbildung - Dienstliche Gründe - Berufsförderungsdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 128
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 139.88
Voraussetzungen einer vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Der BMVg - P II 5 - hat den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 5. August 1988 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 139/88).Wegen des weiteren Vorbringens wird auf den Inhalt der in dem vorliegenden Verfahren und im Hauptsacheverfahren 1 WB 139/88 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Mit dem Hauptsacheverfahren 1 WB 139/88 erstrebt der Antragsteller ausschließlich die Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer, von ihm gesondert beim KWEA - Berufsförderungsdienst (BfD) - Regensburg beantragten Fachausbildung vom 1. Mai 1989 an.
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Das Begehren des Antragstellers in der Hauptsache, über das als Verpflichtungsantrag grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden ist (BVerwGE 63, 1;… BVerwG Beschluß vom 10. März 1988 a.a.O.), hat - bei Berücksichtigung des derzeitigen Sach- und Streitstandes - hinreichende Aussicht auf Erfolg. - BVerwG, 17.10.1967 - I WB 43.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Dieser Antrag ist zulässig (BVerwGE 33, 42) und auch begründet.
- BVerwG, 10.03.1988 - 1 WB 33.88
Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88). - BVerwG, 01.10.1975 - 1 WB 116.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Mit den in Nr. 28 Abs. 4 VwV getroffenen Regelungen ist eine die Verwendung des Soldaten betreffende Entscheidung bewußt verselbständigt und dem Soldaten damit die Möglichkeit eingeräumt worden, diese Entscheidung unabhängig von der späteren Entscheidung des KWEA - BfD - über seinen Antrag auf Fachausbildung förmlich anfechten und der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (§ 59 SG, § 17 Abs. 1 und 3 WBO) unterstellen zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1975 - 1 WB 116/75). - BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn dies die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.). - BVerwG, 07.01.1987 - 1 WB 188.86
Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Freistellung vom militärischen Dienst wegen …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88).
- BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 139.88
Voraussetzungen einer vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst - …
Der Senat hat mit Beschluß vom 21. Februar 1989 - 1 WB 15/89 - den BMVg verpflichtet, den Antragsteller vorläufig vom 1. Mai 1989 an zur Durchführung der beantragten Fachausbildung vom militärischen Dienst freizustellen.Die Verfahrensakte 1 WB 15/89, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 435/88 - und die Personalakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf …
Diese Verselbstständigung bewirkte ihrerseits, dass die Freistellungs-Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle, die dem betroffenen Soldaten auch gesondert eröffnet wurde, als truppendienstliche Entscheidung über seine Verwendung unabhängig von der Entscheidung des Kreiswehrersatzamtes wehrdienstgerichtlich angefochten werden konnte (seinerzeit stRspr, grundlegend: Beschluss vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - BVerwGE 86, 128 ;… vgl. ferner z.B. Beschlüsse vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 2.03 - , vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 33.05 - Buchholz 449.4 § 4 SVG Nr. 6 Rn. 21, 25 …und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 38.06 - Rn. 23, 27). - BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen beruft, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128>, vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 -).
- BVerwG, 12.04.1989 - 1 WB 101.88
Freistellung vom militärischen Dienst zum Zwecke des Beginns eines Studiums an …
In dieser Situation ist § 10 Abs. 2 Satz 2 DVO auf den Antragsteller unmittelbar anzuwenden; denn nachdem durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl I S. 851) § 4 Abs. 2 Satz 3 SVG geändert und klargestellt worden ist, daß der Anspruch nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SVG im Umfang der Teilnahme an einer Ausbildung u.a. an einer Fachhochschule nicht, wie durch das Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 18. Dezember 1975 (BGBl I S. 3091) bestimmt werde, "erlischt", sondern sich "vermindert", bedarf es keiner analogen Anwendung (vgl. Erlaß BMVg - S III 2 - Az 37-61-05 - vom 24. Mai 1977; BVerwG Beschluß vom 21. Februar 1989 - 1 WB 15/89). - BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - Dienstliche Gründe - …
Auf Grund der hier gebotenen summarischen Prüfung geht der Senat davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ). - BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der …
Der Senat geht davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ). - BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 191.88
Verweigerung der Freistellung eines Zeitsoldaten - Freistellung vom militärischen …
In dieser Situation ist § 10 Abs. 2 Satz 2 DVO auf den Antragsteller unmittelbar anzuwenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Februar 1989 - 1 WB 15/89). - BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 40.88
Freistellung vom militärischen Dienst - Ablehnung aus dienstlichen Gründen - …
Wird die vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst aus anderen als dienstlichen Gründen abgelehnt, so ist für die gerichtliche Kontrolle nicht der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten, sondern zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben (im Anschluß an BVerwG NZWehrr 1989, 258).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".