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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11, 1 WB 25.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10191
BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11, 1 WB 25.11 (https://dejure.org/2011,10191)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2011 - 1 WB 16.11, 1 WB 25.11 (https://dejure.org/2011,10191)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 1 WB 16.11, 1 WB 25.11 (https://dejure.org/2011,10191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung der Verwendungszeit im Ausland auf dem Dienstposten eines Jägerfeldwebels/Stabsdienstsachbearbeiters; Verweis auf die Veränderung der Besoldungsgruppe als Grund für eine negative Bescheidung des Antrags auf Verlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verlängerung der Verwendungszeit im Ausland auf dem Dienstposten eines Jägerfeldwebels/Stabsdienstsachbearbeiters; Verweis auf die Veränderung der Besoldungsgruppe als Grund für eine negative Bescheidung des Antrags auf Verlängerung

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 28 -, vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 36.03 - …und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 35.08 - Rn. 22).

    Es stellt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür geeigneten Soldaten eine entsprechende Verwendung zu ermöglichen, was für den Einzelnen notwendigerweise deren zeitliche Befristung zur Folge hat (Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 114.00 - und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 28 -, vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 36.03 - …und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 35.08 - Rn. 22).

    Mit der Erwägung, dass die militärische Expertise des Antragstellers dessen Verbleib auf dem Dienstposten in den USA lediglich als wünschenswert erscheinen lasse, nicht aber die (zwingende) Legitimation einer lediglich im Ausnahmefall zu bewilligenden Verlängerung der Verwendungszeit darstelle, hat der Bundesminister der Verteidigung auch dem Ermessensgesichtspunkt Rechnung getragen, dass das dienstliche Interesse an der Beendigung einer befristeten Auslandsverwendung grundsätzlich erhebliches Gewicht hat (vgl. Beschluss vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -).

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 35.08
    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Eine an Verwaltungsvorschriften - wie an diesem Erlass - orientierte ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle (Art. 3 Abs. 1 GG); andererseits kann ein Soldat auch nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (…Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23 und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 35.08 - Rn. 20).

    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 28 -, vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 36.03 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 35.08 - Rn. 22).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte (hier: die personalbearbeitende Dienststelle) über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Eine an Verwaltungsvorschriften - wie an diesem Erlass - orientierte ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle (Art. 3 Abs. 1 GG); andererseits kann ein Soldat auch nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23 …und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 35.08 - Rn. 20).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Senats (unter anderem in den Beschlüssen vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 13.95 -) wird ein vorzeitig gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nachträglich zulässig, wenn die angekündigte und angefochtene belastende Maßnahme dem betroffenen Soldaten förmlich bekanntgegeben wird.
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte (hier: die personalbearbeitende Dienststelle) über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 13.95

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Verwendung eines Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11
    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Senats (unter anderem in den Beschlüssen vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 13.95 -) wird ein vorzeitig gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nachträglich zulässig, wenn die angekündigte und angefochtene belastende Maßnahme dem betroffenen Soldaten förmlich bekanntgegeben wird.
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 114.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 9.97

    Antrag eines Offiziers auf Verlängerung seines Auslandsaufenthaltes - Antrag auf …

  • BVerwG, 17.12.2003 - 1 WB 36.03

    Merkmal der "übereinstimmenden Erledigungserklärung" - Einstellung des Verfahrens …

  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WDS-VR 4.11

    Verlängerung der Verwendung eines Soldaten im Ausland ist nicht durch schulische …

    Diesen Antrag hat der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - mit seiner Stellungnahme vom 28. März 2011 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 16.11).

    Diesen Antrag hat der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - mit seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 25.11).

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ..., ... und ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 16.11 und BVerwG 1 WB 25.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Der Senat bezieht dieses Rechtsschutzziel auf den - offensichtlich gemeinten - Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 22. März 2011 im Verfahren BVerwG 1 WB 16.11, das die Verlängerung der "Tour of Duty" bis zum 31. Dezember 2012 betrifft.

    Die Zulässigkeit des Antrags ist nicht dadurch nachträglich entfallen, dass in der Hauptsache inzwischen ein Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - vom 10. Mai 2011 ergangen ist; denn dieser Bescheid ist unabhängig davon, ob der bereits vor der (soweit ersichtlich bisher noch nicht erfolgten) förmlichen Zustellung des Bescheides gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 17. Mai 2011 (BVerwG 1 WB 25.11) (un)zulässig ist, jedenfalls bisher nicht unanfechtbar geworden.

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte beziehungsweise die personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 28. Juni 2011 - 1 WB 16.11 und 25.11 - Rn. 24).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 12.16

    Versetzung; schwerwiegender persönlicher Grund; Gesundheitszustand der Eltern

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten nach pflichtgemäßem Ermessen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 = juris Rn. 8 m.w.N. und vom 28. Juni 2011 - 1 WB 16.11 und 25.11 - Rn. 24).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 WB 16.11 und 1 WB 25.11 - Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.08.2015 - 1 WB 14.15

    Personalakte; Gesundheitsunterlagen; Akteneinsicht; Vollmacht; Abhilfe; Abhilfe …

    Der mithin verfrüht gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist allerdings mit der Zustellung der Entscheidung zulässig geworden (ebenso stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 WB 16.11, 1 WB 25.11 - Rn. 32).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen …

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte beziehungsweise die personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten nach pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - m.w.N. , und vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 16.11 und 25.11 -).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …

    Vielmehr entscheidet die zuständige personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - m.w.N. , und vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 16.11 und 25.11 - Rn. 24).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte beziehungsweise die personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - m.w.N. und vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 16.11 und 25.11 - Rn. 24).
  • BVerwG, 04.01.2012 - 1 WDS-VR 8.11

    Antrag auf Verlängerung der Verwendungsdauer beim Deutschen Luftwaffenkommando …

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte beziehungsweise die personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - m.w.N. , und vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 16.11 und 25.11 -).
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