Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Versäumnis der Antrags- und der Beschwerdefrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 4 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 12 Abs 3 WBO, § 6 Abs 1 WBO, § 7 WBO
Versäumnis der Antrags- und der Beschwerdefrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 6 Abs. 1 ; WBO § 17 Abs. 4 S. 1
Einlegung einer Beschwerde innerhalb eines Monats i.R.d. Frist; Neufassung einer Beurteilung eines Hauptmanns - datenbank.nwb.de
Versäumnis der Antrags- und der Beschwerdefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 890
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12
Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19
Etwas anderes gilt nur, wenn - was hier nicht der Fall ist - für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30). - BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 27.17
Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift; Betreuung und Pflege der Großmutter; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19
Es liegt kein Fall des § 7 Abs. 2 WBO vor; der Ablehnungsbescheid bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NZWehrr 2016, 31 Rn. 39 m.w.N. und Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13
Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19
Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 32 m.w.N.).
- BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 27.21
Behördeninterne Signatur berechtigt nicht zum digitalen Rechtsverkehr - …
Die Ablehnung des Antrages auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 43.21
Nicht formgerechte Beschwerde durch mittels PKI-Karte signierter E-Mail
Die Auswahlentscheidung zur Besetzung eines förderlichen Dienstpostens bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21
Verwendung bei ausländischen Streitkräften
Die Bescheide bedurften als truppendienstliche Erstmaßnahmen, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 72.19
Kein Anspruch auf rückwirkende Zulassung zum Laufbahnaufstieg bei …
Der Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19
Bestandskraft des Ablehnungsbescheides
Rn. 28 aa) Es liegt kein Fall des § 7 Abs. 2 WBO vor; die Ablehnung des Antrages auf Erstellung einer Sonderbeurteilung bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NZWehrr 2016, 31 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - Rn. 22). - BVerwG, 27.02.2025 - 1 WB 51.24
Versetzung aus familiären Gründen
Denn die Versetzungsverfügung bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 50.25 Die Mitteilung des Personalamtes der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten und jeder Soldatin bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 62.25 Die Mitteilung des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten und jeder Soldatin bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 23.21
Auslösen des Laufs der Beschwerdefrist gegen die Bildung der Referenzgruppe durch …
Die Mitteilung des Personalamtes der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22). - VG Köln, 11.07.2023 - 23 L 1089/23 Rn. 9 vgl. Beschluss vom 21. November 2019 - 1 WB 16/19 -, juris Rn. 20 und Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61/13 -, juris Rn. 32,.
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