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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10227
BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24 (https://dejure.org/2025,10227)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2025 - 1 WB 16.24 (https://dejure.org/2025,10227)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2025 - 1 WB 16.24 (https://dejure.org/2025,10227)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Rn. 31 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).

    Rn. 32 b) Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m. w. N.).

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42…, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06

    Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem im Beschluss des Senats vom 26. Juni 2007 (1 WB 59.06 ) entschiedenen, auf den sich der Antragsteller beruft.

    Rn. 43 Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich grundsätzlich schon daraus ergeben, dass eine Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 153a Abs. 1 Satz 1 StPO nur mit Einverständnis des Betroffenen ("Mit Zustimmung [...] des Gerichts und des Beschuldigten") erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 15.03 - NZWehrr 2004, 168 ; abweichend für eine Konstellation, in der die Zustimmung zu einer Einstellung nach § 153a StPO im Rahmen eines "Deals" erfolgt ist BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 59.06 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Ist der objektive Sachverhalt als solcher - anders als dessen sicherheitsrechtliche Bewertung - zwischen den Beteiligten nicht umstritten, ist der Geheimschutzbeauftragte nicht gehindert, an die tatsächlichen Feststellungen vorangegangener Verfahren anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 37).

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42…, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42…, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42…, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59).

    Mangels vollständigen Tatsachennachweises beinhaltet die Feststellung eines Sicherheitsrisikos auch keinen Schuldvorwurf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 45 m. w. N.).

  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der strafrechtlichen Literatur bejaht heute mit Recht die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 263a StGB durch die Nutzer eines Cardsharing-Netzwerks (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2016 - 2 Ss 93/16 - BeckRS 2016, 18380 Rn. 27;… Schmidt, in: BeckOK StGB, Stand 1. Februar 2025, § 263a Rn. 45; Esser/Rehaag, wistra 2017, 81 ;… Hefendehl/Noll, in: Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 263a Rn. 175; Dressel, MMR 1999, 390 ; a. A. Planert StV 2014, 430 ) ebenso wie es das Amtsgericht in seinem Durchsuchungsbeschluss und die Staatsanwaltschaft getan haben.
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Im Übrigen hat der Senat entschieden, dass sich tatsächliche Anhaltspunkte sogar bei einer Einstellung nach § 153 StPO ergeben können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 WB 17.05 - NZWehrr 2006, 153 ), für die nur tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO, aber kein hinreichender Tatverdacht im Sinne der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erforderlich sind (…vgl. Peters, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2024, § 153 Rn. 17).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Straftat; …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Rn. 43 Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich grundsätzlich schon daraus ergeben, dass eine Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 153a Abs. 1 Satz 1 StPO nur mit Einverständnis des Betroffenen ("Mit Zustimmung [...] des Gerichts und des Beschuldigten") erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 15.03 - NZWehrr 2004, 168 ; abweichend für eine Konstellation, in der die Zustimmung zu einer Einstellung nach § 153a StPO im Rahmen eines "Deals" erfolgt ist BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 59.06 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22

    Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Rn. 48 Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16

    Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen …

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …

  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 6.25

    Sicherheitsrisiko: Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen

    Mangels vollständigen Tatsachennachweises beinhaltet die Feststellung eines Sicherheitsrisikos auch keinen Schuldvorwurf (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 45 m. w. N. und vom 26. März 2025 - 1 WB 16.24 - NVwZ-RR 2025, 846 Rn. 42).
  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 3.25

    Mit Buddel voll Rum auf der Rückbank: Hauptfeldwebel war kein Sicherheitsrisiko

    Sie hätten vielmehr weitere eigene tatsächliche Feststellungen im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung treffen müssen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 32…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 36 und vom 26. März 2025 - 1 WB 16.24 - juris Rn 38).
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