Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1975 - I WB 16.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …
Denn seine persönliche Rechtsstellung wäre durch das Verhalten des MR Dr. Hartenstein selbst dann nicht verletzt worden, wenn man unterstellt, dieser sei als Büroleiter des Sts Dr. Hiehle nicht einmal dazu befugt gewesen, auf fernmündlichen Anruf das Anliegen des BND auf eine den Antragsteller in keiner Weise sachlich festlegende Art vorzubesprechen, das daraufhin eingegangene, eine einvernehmliche Absprache mit Fü S ... behauptende Fernschreiben des BND dem Sts zur Kenntnisnahme vorzulegen und es sodann dem für die Flugbereitschaft zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Veranlassung zuzuleiten (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 f. [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74 - und vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).Auch der Hinweis darauf, daß dem Antragsteller durch das Verhalten des für den BMVg tätigen MR Dr. Hartenstein die Erfüllung seiner Dienstpflicht erschwert worden sei, reicht nicht aus, um eine Verletzung seiner subjektiven Rechte darzutun (BVerwG Beschluß vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74).
- BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 56.01
Vorliegen einer dienstlichen Maßnahme bei der Weisung des Bundesministers der …
(vgl. Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - < NZWehrr 1976, 70 >, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - < BVerwGE 73, 154 [BVerwG 25.02.1981 - 1 WB 98/79] [f.]>, vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - < NZWehrr 1983, 27 >, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - < NZWehrr 1997, 39 > jeweils m.w.N.). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 35.96
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf …
Maßnahmen wie diese betreffen den Soldaten regelmäßig nur als Teil der militärischen Organisation und greifen deshalb nicht in seine subjektiven Rechte ein mit der Folge, daß er sie grundsätzlich hinzunehmen hat (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - <NZWehrr 1976, 70>, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - <BVerwGE 73, 154 [f.]> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 -).
- BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 147.89
Unzulässigkeit eines Verpflichtungsantrags auf Zuweisung weiterer Mitarbeiter
Allein mit dem Hinweis darauf, daß ihm durch die angefochtene Entscheidung des BMVg die Erfüllung seiner eigenen Pflichten erschwert werde, macht der Antragsteller nicht die Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten seiner Vorgesetzten geltend (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …
Die Entscheidung des BMVg im OSP vom 4. Mai 1998, den mit dem Antragsteller besetzten Dienstposten im SKA der TSK Heer zur (künftigen) Besetzung zuzuordnen, betrifft ihn nicht als Träger subjektiver Rechte, sondern als Teil der militärischen Organisation und greift infolgedessen nicht in seine persönliche Rechtssphäre ein mit der Folge, daß er sie hinzunehmen hat (Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - < NZWehrr 1976, 70 >, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - < BVerwGE 73, 154 [f.] >, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - < NZWehrr 1997, 39 > und vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 76, 77.98 -). - BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 34.96
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten auf einen geringerwertigen …
Werden derartige organisatorische Vorgaben durch einen den Dienstbetrieb betreffenden Befehl umgesetzt, dann betreffen sie den Adressaten regelmäßig als Teil der militärischen Organisation und greifen nicht in seine subjektiven Rechte ein (Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - <NZWehrr 1976, 70> und vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - <BVerwGE 73, 154 [155]>). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99
Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten …
Der Erlaß des BMVg vom 12. Februar 1997 betrifft den Antragsteller nicht als Träger subjektiver Rechte, sondern nur als Teil der militärischen Organisation mit der Folge, daß er die darin enthaltenen Regelungen grundsätzlich hinzunehmen hat (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - < NZWehrr 1976, 70 >, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 <BVerwGE 73, 154 [f.]>, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - < NZWehrr 1997, 39 > und vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 76, 77.98 -). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 115.79
Festlegung der Ausbildungsziele - Festlegung der Prüfungsziele - …
Das schließt zwar nicht aus, daß Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für Lehrgangs- und Prüfungsteilnehmer rechtliche Qualität gewinnen können, wenn etwa ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder sonst eine Beeinträchtigung subjektiver Rechte geltend gemacht wird (vgl. - hinsichtlich der Verletzung des Grundrechts der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine innerdienstliche Weisung - BVerwG Beschluß vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74). - BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 19.79
Frage nach der gesonderten Beschwerdefähigkeit der Nichtbeantwortung eines …
Im übrigen wurde erst durch die Einlegung der Beschwerde klar, daß der Antragsteller entgegen dem Wortlaut seines Schreibens vom 26. September 1977 nicht nur einen Verbesserungsvorschlag für die Dienststelle machen wollte, sondern sich persönlich durch den seines Erachtens verbesserungswürdigen Zustand betroffen fühlte; die Beschwerdemöglichkeiten der Wehrbeschwerdeordnung sind ein ausreichendes Kittel auch für die Ausräumung von Mißverständnissen über die Zielrichtung solcher Schreiben, derartige Mißverständnisse können nicht ihrerseits Gegenstand von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung sein (vgl. BVerwG NZWehrr 1976, 70). - BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79
Rechtsmittel
Ob seine subjektiven Rechte verletzt werden, muß sich aus der Anordnung des höheren Vorgesetzten oder deren Begleitumstände ergeben, wobei entscheidend ist, ob sich die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1976, 70, 71 und BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75). - BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 76.98
Außenwirkung einer organisatorische Regelung des Personalamts der Bundeswehr …
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