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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,45360
BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25 (https://dejure.org/2025,45360)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2025 - 1 WB 17.25 (https://dejure.org/2025,45360)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2025 - 1 WB 17.25 (https://dejure.org/2025,45360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 3; SLV § 2; ZDv A-1340/50 Nr. 1204
    Verzicht auf die Neuerstellung einer planmäßigen Beurteilung und einer Laufbahnbeurteilung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24

    Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Sie nehme Bezug auf den Beschluss des Senates vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 -.

    Die Antragstellerin kann damit statthaft die Aufhebung der Entscheidung über den Verzicht verlangen (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 16).

    Daher gewährt Art. 33 Abs. 2 GG auch einen Anspruch auf gleiche Teilhabe an einem vom Dienstherrn eingerichteten Regelbeurteilungssystem, das bei nachfolgenden Auswahlentscheidungen als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Ämter dient (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 17).

    Rn. 26 Es lässt sich nicht ausschließen, dass die Regelbeurteilung für Auswahlentscheidungen insbesondere zur Besetzung förderlicher Dienstposten in Betracht genommen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - BVerwGE 185, 373 Rn. 31 und vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 20).

    Dies schließt auch die Bestimmungen über den Verzicht auf die Neuerstellung einzelner planmäßiger Beurteilungen ein (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 24 ff.).

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Rn. 20 Hiernach stellt die Entscheidung, auf eine Neufassung der planmäßigen Beurteilung der Antragstellerin zum Vorlagetermin 30. September 2018 und der Laufbahnbeurteilung vom 17. September 2018 zu verzichten, ebenso wie die planmäßige Beurteilung als solche (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 32) eine mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar.

    Dieser kann die nähere Ausgestaltung nicht allein der Verwaltung überlassen (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 37 ff. m. w. N.).

    Rn. 31 Die am Beurteilungsstichtag 30. September 2018 geltende Vorschrift § 2 SLV in der bis zum 4. Juni 2021 geltenden Fassung vom 19. August 2011 und die zu diesem Zeitpunkt geltende Version der ZDv A-1340/50 konnten aber für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Beurteilungssystems und von § 27a SG in der Fassung vom 20. Dezember 2023 weiter angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff. m. w. N.).

  • TDG Süd, 23.08.2022 - S 2 BLc 1/22

    Beweisaufnahme des Gerichts in einem Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Zur Verfügung stehen auch die tatsächlichen Feststellungen, die die Beschlüsse des Truppendienstgerichts Süd vom 23. August 2022 - S 2 BLa 02/19 und S 2 BLc 1/22 - tragen.
  • TDG Süd, 23.08.2022 - S 2 BLa 2/19

    Dienstliche Beurteilung, Beurteilungsspielraum, Verfahrensfehler, Befangenheit, …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Zur Verfügung stehen auch die tatsächlichen Feststellungen, die die Beschlüsse des Truppendienstgerichts Süd vom 23. August 2022 - S 2 BLa 02/19 und S 2 BLc 1/22 - tragen.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Es gewährleistet einen Bewerbungsverfahrensanspruch bei der Auswahlentscheidung für ein öffentliches Amt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31), der eine Gleichbehandlung der Bewerber im Vorfeld der Auswahlentscheidung fordert.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Dabei ist die tatsächliche Besorgnis der Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Rn. 37 Die Beurteilung durch einen voreingenommenen Vorgesetzten würde einen Verfahrensfehler darstellen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 31).
  • BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24

    Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Rn. 26 Es lässt sich nicht ausschließen, dass die Regelbeurteilung für Auswahlentscheidungen insbesondere zur Besetzung förderlicher Dienstposten in Betracht genommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - BVerwGE 185, 373 Rn. 31 …und vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Sachliche oder rechtliche Fehler sind für sich genommen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, solange die in Rede stehende Entscheidung nicht abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 18 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
    Er darf ihn allerdings berücksichtigen, wenn und soweit er sich auf Grund eigener sorgfältiger Prüfung ein Bild davon gemacht hat, ob und inwieweit der Beurteilungsbeitrag den zu Beurteilenden zutreffend beurteilt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105.78 - juris Rn. 21 und hieran anschließend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung; …

  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee

  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit …

  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 10.25

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ausklammerung der Zeit einer Kommandierung zum …

    Aus diesen folgt, dass Ausnahmen von der grundsätzlichen Beurteilungspflicht nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind, also wenn Fälle der objektiven Unmöglichkeit der Erstellung einer planmäßigen Beurteilung oder ihrer Funktionslosigkeit gegeben sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 27 ff. und vom 11. Dezember 2025 - 1 WB 17.25 - juris Rn. 32, 34).

    Haben die Beurteiler keine persönliche Kenntnis von der Person des Soldaten und dessen Tätigkeit und Leistungen im Beurteilungszeitraum oder einem Teil davon, sind sie zur Erfüllung des Teilhabeanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG gehalten, sich anderweitige Erkenntnisquellen zu verschaffen und die Beurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen, Beiträgen Dritter oder sonstigen Erkenntnissen zu erstellen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 2025 - 1 WB 22.24 - juris Rn. 32 und vom 11. Dezember 2025 - 1 WB 17.25 - juris Rn. 35 ff., s. a. Nr. 506 und Nr. 917 Satz 1 AR A-1340/50).

  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 62.25
    Rn. 12 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 die Entscheidung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 3. April 2023, auf eine Neufassung der planmäßigen Beurteilung der Antragstellerin zum Stichtag 30. September 2018 zu verzichten, sowie den auf die planmäßige Beurteilung bezogenen Teil des Beschwerdebescheides vom 29. Juli 2024 aufgehoben (BVerwG 1 WB 17.25 ).

    Denn es bezieht sich eindeutig auf den "Bescheid BAPersBw - IV 3.4.1.5 vom 3.4 .2023 -" und damit auf den im Verfahren - 1 WB 17.25 - streitgegenständlichen Bescheid, da die hier in Rede stehende Mitteilung von einem anderen Referat des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr - BA PersBw IV 3.4.1.1 erstellt wurde.

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