Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Konkurrentenklage im Fall einer militärischen Verwendungsentscheidung - Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Verhältnis zwischen der Eignung eines Bewerbers für einen höheren Dienstposten und dem damit korrespondierenden Anspruch
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
In dem daraufhin vom Antragsteller angestrengten Wehrbeschwerdeverfahren hob der Senat mit Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - die Entscheidung der SDL - Aktenvermerk vom 27. Februar 1986 über das Personalgespräch vom 26. Februar 1986 - insoweit auf, "als dem Antragsteller verbindlich eröffnet wurde, daß er für die Nachbesetzung eines Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens nicht in Frage kommt".Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 532/90 -, die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 176.82 und BVerwG 1 WB 115.87 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Zunächst waren die SDL und der BMVg durch den Beschluß des Senats vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - nicht gehindert, ihre Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des Auswahlkriteriums einer erforderlichen Ausbildung zu treffen.
Soweit dieser Antrag von der SDL mit Bescheid vom 25. März 1986 abgelehnt und der Antragsteller gegen diese Entscheidung mit Schreiben vom 9. April 1986 Beschwerde eingelegt hat, hat er auch insoweit mit Schreiben vom 6. Februar 1987 als "Ergänzung zu seiner Beschwerde vom 10. März 1986" "Untätigkeitsbeschwerde" eingelegt, die Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 115.87 war.
Sein Vorbringen, noch während des Verfahrens - gemeint ist wohl das Verfahren BVerwG 1 WB 115.87 - seien mehrere Kameraden in seiner Dienststelle im Wege der AAP zu AuMFw ausgebildet worden, so daß zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt - d.h.: März 1986 - ein tatsächlicher Ausgleichsbedarf an AuMFw durch StDstFw bestanden habe, bestätigt lediglich den weiteren Vortrag des BMVg, wonach die Zahl der Feldwebel/Oberfeldwebel-Dienstposten der Fachtätigkeit AuMFw nicht ausreiche, um die Regeneration der mit Stabsfeldwebel/Hauptfeldwebel dotierten AuMFwDp sicherzustellen, so daß für diese Dienstposten auch auf Hauptfeldwebel anderer Fachtätigkeiten - so auch StDstFw - zurückgegriffen werde.
Da die Verzögerungen, die durch das vorangegangene Verfahren BVerwG 1 WB 115.87 und das vorliegende Verfahren eingetreten sind, nicht von dem Antragsteller zu vertreten sind, hat der Senat somit zu prüfen, ob zu den Stichtagen 1. April 1986 bis 1. Oktober 1990 ein Anspruch auf Versetzung bestanden hat.
- BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 532/90 -, die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 176.82 und BVerwG 1 WB 115.87 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers lagen dem Senat bei der Beratung vor.Die getroffene Entscheidung kann vom Wehrdienstgericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) oder ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245] m.w.N.>).
Dessen AAP und die Zuerkennung der ATN als AuMFw erfolgten nach dem Vortrag des Antragstellers während des laufenden mit Beschluß des Senats vom 11. Juli 1984 abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 176.82.
- BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Eine Verpflichtung, den Antragsteller auf dem von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, könnte nur bestehen, wenn das Auswahlermessen fehlerfrei nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden konnte, also dann, wenn der Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten im Einzelfall durch Selbstbindung derart eingeschränkt wäre, daß jede andere Entscheidung als die Verwendung des Soldaten auf dem begehrten Dienstposten sich als ermessensfehlerhaft und damit zugleich als Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten erweisen würde (Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [164 f.]>).Über eine bestimmte Ausbildung entscheidet vielmehr der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerwGE 53, 163 [164]; Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 62.91 -).
Auch hier ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung, für den Antragsteller eine Teilnahme zur AAP zum AuMFw anzuordnen, nur hätte ausgesprochen werden können, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur noch mit diesem Ergebnis hätte ausgeübt werden können (BVerwGE 53, 163 [f.]), wenn also der Ermessensspielraum der SDL so eingeengt gewesen wäre, daß jede andere Entscheidung als die begehrte rechtswidrig gewesen wäre.
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Der Zulässigkeit dieses Antrags steht nicht entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten zum 1. April 1988 mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (Beschluß vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>; BVerwGE 76, 336 [338]).
Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).
- BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 148.89
Streit um die Ablehnung des Antrags eines Zeitsoldaten auf Versetzung auf einen …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Soweit der Antragsteller hilfsweise beantragt, "auf einen anderen geeigneten Oberstabsfeldwebel-Dienstposten" versetzt zu werden, bestehen gegen die Zulässigkeit eines derart unbestimmten Antrags Bedenken (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 - und vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 148.89 -).In diesem Zusammenhang ist im übrigen darauf hinzuweisen, daß sich die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle halten kann (vgl. Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 148.89 -).
- BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 79.90
Berücksichtigung der persönlichen Belange eines Soldaten bei der Entscheidung …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Bei der Beurteilung dieser Frage steht dem BMVg ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 -).Soweit der Antragsteller hilfsweise beantragt, "auf einen anderen geeigneten Oberstabsfeldwebel-Dienstposten" versetzt zu werden, bestehen gegen die Zulässigkeit eines derart unbestimmten Antrags Bedenken (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 - und vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 148.89 -).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Über eine bestimmte Ausbildung entscheidet vielmehr der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerwGE 53, 163 [164]; Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 62.91 -). - BVerwG, 26.10.1989 - 1 WB 120.89
Generalstabsdienst - Admiralstabsdienst - Zulassung zum Verwendungslehrgang - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Über eine bestimmte Ausbildung entscheidet vielmehr der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerwGE 53, 163 [164]; Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 62.91 -). - BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 113.87
Soldat - Antrag auf Versetzung - Dienstpostenwechsel - Kommandierung von Soldaten
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Es gibt keinen Grundsatz, daß sich die Verwendung und die entsprechende Ausbildung eines Soldaten nach seinen persönlichen Wünschen und nach seinen Beförderungsaussichten auszurichten habe (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 44.84 - und vom 22. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 113.87 -). - BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 44.84
Anspruch auf eine bestimmte Verwendung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90
Es gibt keinen Grundsatz, daß sich die Verwendung und die entsprechende Ausbildung eines Soldaten nach seinen persönlichen Wünschen und nach seinen Beförderungsaussichten auszurichten habe (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 44.84 - und vom 22. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 113.87 -). - BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91
Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer …
- BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 118.89
Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten - Aussetzung des …
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
- BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 193.86
Versetzung eines Soldaten auf einen dienstgradgerechten Dienstposten - Anspruch …
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00
Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …
Ob und inwieweit die auf dem angestrebten Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung bzw. Vorverwendung erfordern, ist eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 25.94 -, vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 15.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -). - BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97
Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten
Ob und inwieweit die auf dem streitigen Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung bzw. Vorverwendung erfordern, ist weitgehend eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegt(Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 25.94 - undvom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 15.96 -). - BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 48.00
Besetzung des vom Antragsteller begehrten Dienstpostens - Bewirtschaftung von …
Ob und inwieweit die auf dem angestrebten Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung bzw. Vorverwendung erfordern, ist eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 25.94 -, vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 15.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 -).
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 15.96
Konkurrentenklage bzgl. einer militärischen Verwendungsentscheidung - Problem der …
Ob und inwieweit die auf den streitigen Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung bzw. Vorverwendung konkret erfordern, wie der BMVg annimmt, ist eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 25.94 -). - BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
Einhaltung des Grundsatzes der Vorverwendung bei der Beförderung eines Offiziers …
Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sich die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle halten kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 -). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 25.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Ob die auf dem streitigen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung und Vorverwendung erfordern, ist eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die nicht gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 -). - BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 3.93
Ablehnung einer Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Auswahlkriterien …
Dies ergibt sich schon daraus, daß der Antragsteller sowohl wegen der für diese Dienstposten geforderten, ihm jedoch nicht zuerkannten ATN nicht geeignet (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 174.90 -), als auch wegen fehlender entsprechender Vorverwendung nicht einplanbar war.
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