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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18800
BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24 (https://dejure.org/2025,18800)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2025 - 1 WB 19.24 (https://dejure.org/2025,18800)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2025 - 1 WB 19.24 (https://dejure.org/2025,18800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 19 Abs. 1 Satz 3
    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine Offizieranwärtercrew

  • rechtsinformationen.bund.de

    Hinausschieben der Einplanung für eine Offizieranwärtercrew wegen früheren Dienstvergehens; Ermessensentscheidung über Festsetzung eines Bewährungszeitraums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 VwGO, § 17 Abs 1 WBO, § 17 Abs 3 WBO, § 19 Abs 3 WBO, § 23a Abs 2 S 1 WBO
    Hinausschieben der Einplanung für eine Offizieranwärtercrew wegen früheren Dienstvergehens; Ermessensentscheidung über Festsetzung eines Bewährungszeitraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 19 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    WBO § 19 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine Offizieranwärtercrew; Erledigung des Begehren der Einplanung für eine frühere Offizieranwärtercrew durch Zeitablauf

  • datenbank.nwb.de

    Hinausschieben der Einplanung für eine Offizieranwärtercrew wegen früheren Dienstvergehens; Ermessensentscheidung über Festsetzung eines Bewährungszeitraums

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 8 m. w. N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 27.17

    Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift; Betreuung und Pflege der Großmutter; …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Die so getroffene Ermessensentscheidung ist fehlerhaft, weil für die Entscheidung im Einzelfall wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 24.01.2020 - 10 B 17.19

    Inhaltliche Anforderungen an einen Informationsantrag eines Journalisten bzgl. …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Nach dem Eintritt des erledigenden Ereignisses ist eine Ergänzung von Ermessenserwägungen ausgeschlossen, weil die Maßnahme mit ihrer Erledigung ihre Wirksamkeit verloren hat und die Ermessensergänzung begrifflich notwendigerweise eine noch wirksame Maßnahme voraussetzt, auf die sie sich beziehen kann (…vgl. VGH München, Urteile vom 22. Juni 2010 - 8 BV 10.18 2 - juris Rn. 14 und vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.19 96 - juris Rn. 34, 47; OVG Bautzen…, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 - juris Rn. 33; OVG Münster…, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 - juris Rn. 37 ff.;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 114 Rn. 63;… Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2024, VwGO § 113 Rn. 152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Nach dem Eintritt des erledigenden Ereignisses ist eine Ergänzung von Ermessenserwägungen ausgeschlossen, weil die Maßnahme mit ihrer Erledigung ihre Wirksamkeit verloren hat und die Ermessensergänzung begrifflich notwendigerweise eine noch wirksame Maßnahme voraussetzt, auf die sie sich beziehen kann (…vgl. VGH München, Urteile vom 22. Juni 2010 - 8 BV 10.18 2 - juris Rn. 14 …und vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.19 96 - juris Rn. 34, 47; OVG Bautzen…, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 - juris Rn. 33; OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 - juris Rn. 37 ff.;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 114 Rn. 63;… Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2024, VwGO § 113 Rn. 152).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Rn. 43 Darüber hinaus hätte es sich vorliegend nicht nur um eine bloße Ergänzung von Ermessenserwägungen gehandelt, sondern um eine unzulässige Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - BVerwGE 175, 53 Rn. 35).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Für die Entscheidung über einen Feststellungsantrag kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung des ursprünglichen Begehrens - hier mit dem Abschluss des Offizieranwärterlehrgangs der früheren Offizieranwärtercrew im Jahr 2022 - an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1993 - 1 WB 84.92 - juris Rn. 6 und vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32).
  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Für die Entscheidung über einen Feststellungsantrag kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung des ursprünglichen Begehrens - hier mit dem Abschluss des Offizieranwärterlehrgangs der früheren Offizieranwärtercrew im Jahr 2022 - an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1993 - 1 WB 84.92 - juris Rn. 6 …und vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 01.09.2008 - 2 B 461/07

    Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Nach dem Eintritt des erledigenden Ereignisses ist eine Ergänzung von Ermessenserwägungen ausgeschlossen, weil die Maßnahme mit ihrer Erledigung ihre Wirksamkeit verloren hat und die Ermessensergänzung begrifflich notwendigerweise eine noch wirksame Maßnahme voraussetzt, auf die sie sich beziehen kann (…vgl. VGH München, Urteile vom 22. Juni 2010 - 8 BV 10.18 2 - juris Rn. 14 …und vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.19 96 - juris Rn. 34, 47; OVG Bautzen, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 - juris Rn. 33; OVG Münster…, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 - juris Rn. 37 ff.;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 114 Rn. 63;… Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2024, VwGO § 113 Rn. 152).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Streitgegenstand eines solchen Fortsetzungsfeststellungsantrags kann aber nur die Frage sein, ob die Weigerung der Behörde, den Antragsteller in eine frühere Anwärtercrew einzuplanen, im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 21 …und Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
    Dass der Antragsteller bei der Fassung des Klageantrags anwaltlich vertreten war, hindert deshalb die Umdeutung nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 - NVwZ 2012, 375 Rn. 8).
  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für …

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 12.18

    Anhängigkeit; Klagefrist; Postulationsfähigkeit; Rechtshängigkeit; Verweisung

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 2.22

    Weisung zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter mangels Beteiligung des …

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos …

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit …

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18

    Antrag auf Einplanung zur Teilnahme am nächsten erreichbaren Basislehrgang …

  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

  • BVerwG, 05.09.2024 - 1 WB 25.24

    Verpflichtung zur Duldung einer COVID-19-Impfung; Erledigung der Daueranordnung

  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16

    Laufbahneignung; Sperrfrist

  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge …

  • BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 21.20

    Absolvieren der Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker an einer …

  • VG Göttingen, 20.07.2026 - 3 B 16/26

    Konkurrentenstreit; Disziplinarmaßnahme; Wesentlich andere Aufgaben; …

    Sofern sich die charakterlichen Defizite nicht dauerhaft in der Person des Bewerbers manifestieren und deshalb einer Bewährung zugänglich sind, kann der Dienstherr für den Nachweis der charakterlichen Eignung einen gewissen Bewährungszeitraum in Gestalt einer Sperrfrist für eine neue Verwendungsentscheidung verlangen, deren Dauer sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (…BVerwG, Beschl. v. 30.03.2017 - 1 WB 23.16 - juris, Rn. 38; BVerwG, Beschl. v. 22.05.2025 - 1 WB 19.24 - juris, Rn. 36).

    Die ermessensfehlerfreie Entscheidung über das "Ob" und die Dauer des Bewährungszeitraums setzen eine Auseinandersetzung auch mit den für den Betroffenen sprechenden Aspekten des Einzelfalls voraus (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2025 - 1 WB 19.24 - juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 33.24
    Rn. 22 Zwar handelt es sich bei der Ablösung von dem Lehrgang ebenso wie bei der Herausnahme aus dem 91. und der Zuordnung zum 92. Offizieranwärterjahrgang um truppendienstliche Maßnahmen (…vgl. zu ersterem BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - 1 WDS-VR 3.04 - juris Rn. 4 …und vom 29. August 2024 - 1 WB 5.24 - juris Rn. 37; zu letzterem BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - 1 WB 15.97 - BVerwGE 113, 148 und vom 22. Mai 2025 - 1 WB 19.24 - juris Rn. 25).

    Damit hat sich das Anfechtungsbegehren durch Zeitablauf erledigt, weil auch durch eine Aufhebung von Ausgangs- und Beschwerdebescheid die Rückführung in den damaligen Lehrgang und den 91. Offizieranwärterjahrgang nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2025 - 1 WB 19.24 - juris Rn. 27 ).

    Auch in einen nachfolgenden Offizieranwärterjahrgang wird "eingesteuert" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2025 - 1 WB 19.24 - juris Rn. 34), sodass schon kein zwingender Widerspruch zu den Angaben des Inspektionschefs besteht.

  • OVG Saarland, 06.01.2026 - 1 B 175/25

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen die Nichtberücksichtigung bei einer …

    Sofern sich die festgestellten charakterlichen Defizite nicht dauerhaft in der Person des Bewerbers manifestieren und deshalb -wie im Fall des Antragstellers- einer Bewährung zugänglich sind, kann der Dienstherr für den Nachweis der (wiedergewonnenen) charakterlichen Eignung auch ohne Eingreifen eines gesetzlichen Beförderungsverbots eine gewisse Bewährungszeit in Gestalt einer Sperrfrist für eine Beförderung bzw. die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens verlangen.[vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 22.05.2025, 1 WB 19.24, juris Rn. 36, und vom 30.03.2017,1 WB 23.16, juris Rn. 38; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2008, 1 B 267/08, juris Rn. 18 ff, und Beschluss vom 16.11.2011, 1 B 976/11, juris Rn. 9][vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 22.05.2025, 1 WB 19.24, juris Rn. 36, und vom 30.03.2017,1 WB 23.16, juris Rn. 38; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2008, 1 B 267/08, juris Rn. 18 ff, und Beschluss vom 16.11.2011, 1 B 976/11, juris Rn. 9] Einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedarf es hierfür entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht.

    Mit der Festlegung einer bestimmten Bewährungszeit für den Nachweis der wiedergewonnenen charakterlichen Eignung konkretisiert der Dienstherr lediglich den ihm nach Art. 33 Abs. 2 GG hinsichtlich der Feststellung der Eignung eines Bewerbers für die Übertragung einer Beförderungsstelle zustehenden Beurteilungsspielraum.[vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 16.11.2011, 1 B 976/11, zitiert nach juris Rn. 9, und vom 17.07.2008, 1 B 267/08, juris Rn. 19; ferner BVerwG, Beschluss vom 22.05.2025, 1 WB 19.24, juris Rn. 36 f][vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 16.11.2011, 1 B 976/11, zitiert nach juris Rn. 9, und vom 17.07.2008, 1 B 267/08, juris Rn. 19; ferner BVerwG, Beschluss vom 22.05.2025, 1 WB 19.24, juris Rn. 36 f].

  • BVerwG, 23.10.2025 - 1 WB 59.24
    Er ist unstatthaft, weil sich das Begehren des Antragstellers erledigt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2025 - 1 WB 19.24 - juris Rn. 23 m. w. N.).
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