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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7246
BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91 (https://dejure.org/1991,7246)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 1 WB 2.91 (https://dejure.org/1991,7246)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 1 WB 2.91 (https://dejure.org/1991,7246)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    In den Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht bisher einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festgestellt hat, ist es stets ausdrücklich davon ausgegangen, daß ein 'erheblicher' bzw. 'nicht unerheblicher' Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorlag (BVerfGE 16, 194, 198: Entnahme von Gehirn- oder Rückenmarkflüssigkeit; BVerfGE 17, 108, 115: Hirnkammerluftfüllung).

    Dagegen hat es dann, wenn die Erheblichkeit des Eingriffs zweifelhaft sein konnte, jeweils dahingestellt sein lassen, ob die Maßnahme überhaupt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit enthielt (BVerfGE 5, 13, 15: einfache Blutentnahme zu Untersuchungszwecken; BVerfGE 17, 108, 115: hirnelektrische Untersuchung).

  • BVerwG, 26.05.1982 - 1 WB 26.81

    Anforderungen an die dienstliche Reglementierung des äußeren Erscheinungsbildes …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Diese Anträge wurden vom Senat zurückgewiesen (vgl. Beschlüsse vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1> und vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 26.81 -).

    Denn der Befehl ist durch das Hinzutreten weiblicher Soldaten der Sanitäts- und Militärmusikdienstes gegenüber dem Antragsteller, der diesen Laufbahnen nicht angehört, nicht rechtswidrig (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 26.81 -).

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Diese Anträge wurden vom Senat zurückgewiesen (vgl. Beschlüsse vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1> und vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 26.81 -).

    Der Senat hat zu den entsprechenden Regelungen des Erlasses vom 13. Mai 1972 ausgeführt (Beschluß vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1>):.

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    In den Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht bisher einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festgestellt hat, ist es stets ausdrücklich davon ausgegangen, daß ein 'erheblicher' bzw. 'nicht unerheblicher' Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorlag (BVerfGE 16, 194, 198: Entnahme von Gehirn- oder Rückenmarkflüssigkeit; BVerfGE 17, 108, 115: Hirnkammerluftfüllung).
  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Denn das enge Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft führt unter den Bedingungen einer hochtechnisierten Zivilisation zu so mannigfachen Berührungen der körperlichen Sphäre, daß es schlechterdings nicht Sinn des Grundrechtsschutzes sein kann, die Menschen auch vor solchen Beeinträchtigungen der Körpersphäre zu schützen, die unwesentlich sind (BGHSt 11, 241).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Dagegen hat es dann, wenn die Erheblichkeit des Eingriffs zweifelhaft sein konnte, jeweils dahingestellt sein lassen, ob die Maßnahme überhaupt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit enthielt (BVerfGE 5, 13, 15: einfache Blutentnahme zu Untersuchungszwecken; BVerfGE 17, 108, 115: hirnelektrische Untersuchung).
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Denn Allgemeinbefehle sind nicht nach Art einer abstrakten Normenkontrolle generell auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, sondern nur in ihrem Verhältnis zu einem beschwerdeführenden und durch den Befehl beschwerten Soldaten (Beschluß vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88>).
  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66

    Haareabschneiden in der Gaststätte - §§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27 StGB, …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Nur unter dieser Einschränkung wird das Abschneiden von Haaren als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne angesehen (…vgl. Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl. § 223 Anm. 2 a), so daß jeweils nur bei entstellendem oder entwürdigendem Haarabschneiden die Erfüllung des Tatbestandes des § 223 StGB in Betracht gezogen worden ist (…Schönke/Schröder, StGB 13. Aufl. § 223 Rz 3: Zopfabschneiden; RGSt 29, 58: Abschneiden von Teilen eines Bartes; BGH NJW 1953, 1440: unregelmäßiges Kurzschneiden der Haare eines Mädchens; BGH NJW 1966, 1763: Abschneiden von Teilen des Haupthaares und der Schamhaare einer jungen Frau).
  • RG, 02.07.1896 - 1881/96

    Liegt im Abschneiden des Bartes gegen den Willen des Beschädigten eine …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
    Nur unter dieser Einschränkung wird das Abschneiden von Haaren als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne angesehen (…vgl. Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl. § 223 Anm. 2 a), so daß jeweils nur bei entstellendem oder entwürdigendem Haarabschneiden die Erfüllung des Tatbestandes des § 223 StGB in Betracht gezogen worden ist (…Schönke/Schröder, StGB 13. Aufl. § 223 Rz 3: Zopfabschneiden; RGSt 29, 58: Abschneiden von Teilen eines Bartes; BGH NJW 1953, 1440: unregelmäßiges Kurzschneiden der Haare eines Mädchens; BGH NJW 1966, 1763: Abschneiden von Teilen des Haupthaares und der Schamhaare einer jungen Frau).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung - …

    Die in Nr. 103 (Anlage 1) ZDv 10/5 enthaltene Regelung über die Haar- und Barttracht der Soldaten stellt eine solche unmittelbar anfechtbare Anordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 < NZWehrr 1992, 72 > und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

    Da es sich dabei um eine Daueranordnung handelt, ist der dagegen gerichtete Antrag an keine Frist gebunden (BDH, Beschluss vom 7. Dezember 1960 - WB 20.60 - < NZWehrr 1962, 61 >; Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur …

    Die in Nr. 103 (Anlage 1) ZDv 10/5 enthaltene Regelung über die Haar- und Barttracht der Soldaten ist ein durch den BMVg erlassener Befehl, der keiner Konkretisierung im Einzelfall bedarf und deshalb grundsätzlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - <NZWehrr 1992, 72>).

    Da der Antragsteller der Laufbahn des Truppendienstes angehört, der weibliche Soldaten nicht angehören können, fehlt es somit schon an einem vergleichbaren Sachverhalt, der zu einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz führen könnte (vgl. dazu Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - <NZWehrr 1992, 72> und - BVerwG 1 WB 50.91 -).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der …

    Rn. 25 Sofern der Feststellungsantrag einschränkend nur auf die vom Antragsteller beanstandete Regelung in Nr. 3.4 (Abs. 2 Satz 2) der Richtlinie zu beziehen sein sollte, wonach die Teilnahme am Auswahlverfahren innerhalb der vorgegebenen Altersgrenzen nur einmal wiederholt werden kann, ist zu berücksichtigen, dass die Anfechtung von Anordnungen bzw. Erlassen ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn und soweit sich deren Regelungen nicht (nur) an die Vorgesetzten des betroffenen Soldaten oder an andere Dienststellen der Bundeswehr richten, sondern konkret und unmittelbar an den betroffenen Soldaten in eigener Person (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - NZWehrr 1992, 72, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 69.01 - und vom 19. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 26.02 -).
  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge - …

    Die in Nr. 103 (Anlage 1) ZDv 10/5 enthaltene Regelung über die Haar- und Barttracht der Soldaten stellt eine solche unmittelbar anfechtbare Anordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 <NZWehrr 1992, 72> und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

    Da es sich dabei um eine Daueranordnung handelt, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung an keine Frist gebunden (BDH, Beschluss vom 7. Dezember 1960 - WB 20.60 - ; BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten - …

    Die in Nr. 103 (Anlage 1) ZDv 10/5 enthaltene Regelung über die Haar- und Barttracht der Soldaten stellt eine solche unmittelbar anfechtbare Anordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 <NZWehrr 1992, 72 > und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

    Da es sich dabei um eine Daueranordnung handelt, ist der dagegen gerichtete Antrag an keine Frist gebunden (BDH, Beschluss vom 7. Dezember 1960 - WB 20.60 - ; Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und …

    Die in Nr. 103 (Anlage 1) ZDv 10/5 enthaltene Regelung über die Haar- und Barttracht der Soldaten stellt eine solche unmittelbar anfechtbare Anordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 <NZWehrr 1992, 72> und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

    Da es sich dabei um eine Daueranordnung handelt, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung an keine Frist gebunden (BDH, Beschluss vom 7. Dezember 1960 - WB 20.60 - ; Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - ).

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 64.93

    Gleichheitssatz - Haartracht bei Soldaten - Abweichende Regelungen für …

    der Senat mit Beschlüssen vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 <NZWehrr 1992, 72> und BVerwG 1 WB 50.91 - auch nach Änderung der Regelungen über die Haar- und Barttracht in Nr. 503 ZDv 10/5 für männliche Soldaten aufrechterhalten und dazu weiter ausgeführt, daß sich aus den abweichenden Regelungen für weibliche Soldaten in den Laufbahnen des Sanitäts- und Militärmusikdienstes für männliche Soldaten außerhalb dieser Laufbahnen, in denen Frauen nicht eingesetzt würden, keine Ansprüche aus dem Gleichheitssatz ergäben.
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