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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9043
BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92 (https://dejure.org/1992,9043)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1992 - 1 WB 2.92 (https://dejure.org/1992,9043)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1992 - 1 WB 2.92 (https://dejure.org/1992,9043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten - Wegfall eines Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163>, vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]> und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>), liegt eine verbindliche Zusage dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist.
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 14 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163>, vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]> und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>), liegt eine verbindliche Zusage dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 14 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Über die örtliche und fachliche Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 14 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Der Rechtsbehelf vom 20. März 1991 gegen die ihm am 7. März 1991 eröffnete fernschriftliche Versetzung umfaßt die später ergangene, lediglich hinsichtlich des Zeitpunktes des Dienstantritts und der voraussichtlichen Verwendungsdauer geänderte förmliche Versetzungsverfügung ohne weiteres mit (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 4. Mai 1977 - BVerwG 1 WB 102.76 - <BVerwGE 53, 287> und vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]>).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163>, vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]> und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>), liegt eine verbindliche Zusage dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist.
  • BVerwG, 04.05.1977 - 1 WB 102.76

    Versetzung - Soldat - Zweiwochenfrist - Förmliche Versetzungsverfügung - Form der …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92
    Der Rechtsbehelf vom 20. März 1991 gegen die ihm am 7. März 1991 eröffnete fernschriftliche Versetzung umfaßt die später ergangene, lediglich hinsichtlich des Zeitpunktes des Dienstantritts und der voraussichtlichen Verwendungsdauer geänderte förmliche Versetzungsverfügung ohne weiteres mit (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 4. Mai 1977 - BVerwG 1 WB 102.76 - <BVerwGE 53, 287> und vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - 1 A 889/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage vorprozessuale Erledigung Umstellung …

    Rn. 80 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1992- 1 WB 2.92 -, juris, Rn. 8,.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, dass für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Regelung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 2.92 und vom 18. November 1997 BVerwG 1 WB 46.97, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 55.79 und vom 21. Juli 1983 BVerwG 3 C 11.82).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung; …

    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung stellt eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 2.92 - , vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 [166] = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403 = ZBR 1998, 242> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 -, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - <BVerwGE 60, 223 [228 f.]> und vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - <BVerwGE 67, 305 [307 f.]>).
  • BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03

    Sicherheitserklärung; Sicherheitsrisiko; unvollständige Angaben; Ministerium für …

    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 7 der Sicherheitserklärung stellte eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 2.92 - , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - jeweils m.w.N.).
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