Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwendung eines Berufssoldaten - Erstellung einer Sonderbeurteilung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Es kann dahinstehen, ob die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes im militärischen Bereich anwendbar sind oder ob für ein Wiederaufgreifen truppendienstlicher Verfahren die zuvor entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze, die durch § 51 VwVfG im wesentlichen kodifiziert worden sind, weitergelten (eine Frage, die der Senat bisher stets offen gelassen hat; vgl. Beschlüsse vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [114]>, vom 12. März 1980 - BVerwG 1 WB 58.79 - und vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 5.82 -); denn eine nachträgliche Änderung der Sachlage liegt nicht vor. - BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Für Erstmaßnahmen im truppendienstlichen Bereich trifft dies - abgesehen von Erstentscheidungen des BMVg, durch die Anträge abgelehnt werden - nicht zu (Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47.73, 75.73 - <BVerwGE 46, 251> und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>). - BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Die drei planmäßigen Beurteilungen sind dadurch bestandskräftig geworden, daß sie als truppendienstliche Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3 [5]>) unbeschadet von § 1 Abs. 3 WBO innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 6 Abs. 1 WBO) nicht auf dem in der Wehrbeschwerdeordnung vorgesehenen Weg angefochten worden sind.
- BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Für Erstmaßnahmen im truppendienstlichen Bereich trifft dies - abgesehen von Erstentscheidungen des BMVg, durch die Anträge abgelehnt werden - nicht zu (Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47.73, 75.73 - <BVerwGE 46, 251> und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94
Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Der BMVg hat sich auf die Bestandskraft auch ausdrücklich berufen (vgl. Beschluß vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -); er war auch nicht verpflichtet, die Beurteilungsverfahren wiederaufzugreifen. - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 13.93
Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung, gegen die Neufassung einer Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Deshalb besteht ein Anspruch des Soldaten auf Erstellung einer Sonderbeurteilung, gleichgültig aus welchem Anlaß, überhaupt nicht (vgl. Beschluß vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 13.93 -). - BVerwG, 12.03.1980 - 1 WB 58.79
Verletzung der Fürsorgepflicht der Stammdienststelle des Heeres (SDH) im Rahmen …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Es kann dahinstehen, ob die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes im militärischen Bereich anwendbar sind oder ob für ein Wiederaufgreifen truppendienstlicher Verfahren die zuvor entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze, die durch § 51 VwVfG im wesentlichen kodifiziert worden sind, weitergelten (eine Frage, die der Senat bisher stets offen gelassen hat; vgl. Beschlüsse vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [114]>, vom 12. März 1980 - BVerwG 1 WB 58.79 - und vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 5.82 -); denn eine nachträgliche Änderung der Sachlage liegt nicht vor. - BVerwG, 09.12.1982 - 1 WB 5.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95
Es kann dahinstehen, ob die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes im militärischen Bereich anwendbar sind oder ob für ein Wiederaufgreifen truppendienstlicher Verfahren die zuvor entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze, die durch § 51 VwVfG im wesentlichen kodifiziert worden sind, weitergelten (eine Frage, die der Senat bisher stets offen gelassen hat; vgl. Beschlüsse vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [114]>, vom 12. März 1980 - BVerwG 1 WB 58.79 - und vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 5.82 -); denn eine nachträgliche Änderung der Sachlage liegt nicht vor.
- BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens; …
Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten - …
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 13.93 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 -), daß nach der insoweit rechtlich bedenkenfreien Regelung in Nr. 206 ZDv 20/6 eine Sonderbeurteilung nur auf Anforderung der darin genannten personalbearbeitenden Stelle oder anderer ausdrücklich genannter Stellen herbeigeführt wird und deshalb ein Anspruch des Soldaten auf Erstellung einer Sonderbeurteilung und damit auch auf Aufnahme in seine Personalakten, gleichgültig aus welchem Anlaß, nicht besteht. - BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 13.02
Beurteilung, planmäßige; Aufschieben der Beurteilung wegen eines gerichtlichen …
Diese Bestimmung entspricht dem Fürsorgeprinzip gemäß § 10 Abs. 3 SG und schließt im Übrigen nicht aus, dass über den Soldaten eine Sonderbeurteilung nach Nr. 206 Buchst. a ZDv 20/6 erstellt wird, sofern dies aus Gründen der Personalführung erforderlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".