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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19260
BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04 (https://dejure.org/2004,19260)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2004 - 1 WB 21.04 (https://dejure.org/2004,19260)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 (https://dejure.org/2004,19260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SLV § 2 Abs. 2; ZDv 20/6 Nrn. 903, 905, 907
    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Änderung von Einzelmerkmalswertungen; Begründung; Personenkenntnis.

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen und hierzu abgegebener Stellungnahmen; Widersprüchlichkeit einer Stellungsnahme; Herabsetzung der Wertungsstufe für das Einzelmerkmal Beurteilungsverhalten; Anforderungen an die Begründung der Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 17.01

    Beurteilung eines Beamten - Verstoß gegen die Grundsätze einer Beurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04
    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a. F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 jeweils m. w. N.).

    Das Begründungserfordernis in Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt danach nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 -, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 6.01 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 m. w. N.).

    Hierzu ist in der Regel erforderlich, dass der nächsthöhere Vorgesetzte die Wertung des Erstbeurteilers, insbesondere den von ihm angelegten Beurteilungsmaßstab, und gegebenenfalls dessen Eignungs und Leistungsvergleich im Feld 01 des Abschnitts L. der Beurteilung würdigt und zumindest in knapper Form zum Ausdruck bringt, ob, in welchem Umfang und aus welchem Grund er in seinem eigenen Eignungs und Leistungsvergleich die Wertungen des Erstbeurteilers als nicht sachgerecht oder als zu positiv oder zu kritisch bewertet (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - 1 WB 6.01 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 6.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04
    Das Begründungserfordernis in Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt danach nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 -, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 6.01 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 m. w. N.).

    Hierzu ist in der Regel erforderlich, dass der nächsthöhere Vorgesetzte die Wertung des Erstbeurteilers, insbesondere den von ihm angelegten Beurteilungsmaßstab, und gegebenenfalls dessen Eignungs und Leistungsvergleich im Feld 01 des Abschnitts L. der Beurteilung würdigt und zumindest in knapper Form zum Ausdruck bringt, ob, in welchem Umfang und aus welchem Grund er in seinem eigenen Eignungs und Leistungsvergleich die Wertungen des Erstbeurteilers als nicht sachgerecht oder als zu positiv oder zu kritisch bewertet (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - 1 WB 6.01 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00

    Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04
    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a. F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 49.00

    Beurteilung eines Soldaten - Anforderungen an das Begründungsgebot für Änderungen …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04
    Das Begründungserfordernis in Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt danach nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 -, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 6.01 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert (…zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwaltungspraxis vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23), kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16, vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5 …und vom 26. Mai 2009, a.a.O. m.w.N. ).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an der sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert (zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwaltungspraxis vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44), kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. März 2001 a.a.O. S. 82, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12

    Dienstliche Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Stellungnahme des weiteren …

    An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme der höheren Vorgesetzten sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen; dies gilt auch und insbesondere für die Anordnung der Widerspruchsfreiheit in Nr. 401 ZDv 20/6 (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

    Rn. 48 Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des Senats, nach der sich der Stellung nehmende Vorgesetzte darauf beschränken kann, mit einer zusammenfassenden Einschätzung sämtliche Änderungen von Einzelmerkmalwertungen zu begründen (vgl. im Einzelnen: Beschluss vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 5).

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des …

    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigen Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5 …und vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der …

    Deren Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; ggf. ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 - und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 75.08 und 1 WB 10.09 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 6 A 2317/05

    Begründung gemäß Nr. 8.1 Beurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des …

    Ob der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - ein solch enges Verständnis für die Heilung von Begründungsmängeln zu entnehmen ist und ob dieses auf die besondere Begründung der Nr. 8.1 BRL Pol übertragbar ist, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Ob eine Zulassung wegen Divergenz bereits ausscheidet, weil das angefochtene Urteil und die vom Kläger benannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - unterschiedliche Begründungerfordernisse betreffen - der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hat die Begründung einer Bewertungsänderung zum Gegenstand, das Urteil des Verwaltungsgerichts hingegen die Begründung im Falle eines Leistungsstillstandes -, kann hier offen bleiben.

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer …

    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5…, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 …und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 24.05
    Rn. 20 Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO dar, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 1102 ZDv 20/6 vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden kann (Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - ZBR 2002, 133> und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ZBR 2005, 255> jeweils m.w.N.).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ZBR 2005, 255>).

  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 49.04
    Sowohl die Beurteilung als auch die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats selbständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 WBO dar (z.B. Beschlüsse vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 -, vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - <BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 15 = ZBR 2002, 280> m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - m.w.N.).

    Gleichwohl kann ein Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ZBR 2005, 255>).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 30.11

    Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches Abstimmungsgespräch

  • BVerwG, 30.09.2019 - 1 WDS-VR 8.19

    Zulassung eines Hauptfeldwebels zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen …

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 41.07

    Rechtsbehelfsbelehrung; Beurteilung; Internationale Beurteilung; …

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WDS-VR 2.17

    Beurteilungszeitraum; Eignungsübung; Gericht der Hauptsache; Vorläufiger …

  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WDS-VR 13.19

    Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz für eine Zulassung zur Laufbahn der …

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 34.12

    Rechtmäßigkeit einer Stellungnahme der nächsthöheren Vorgesetzten zu einer …

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung; …

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 33.08

    Dienstliche Beurteilung; Befangenheit des Beurteilenden; Widerspruchsfreiheit der …

  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 2 K 5184/05

    Beurteilung; Polizei; Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 62.08

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbestimmungen; Bewertung der …

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 75.08
  • VG Lüneburg, 20.02.2008 - 1 A 130/06

    Dienstliche Beurteilung; Beamter; Polizist; Sachverhaltskontrolle; …

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