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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18039
BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18 (https://dejure.org/2019,18039)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2019 - 1 WB 22.18 (https://dejure.org/2019,18039)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 1 WB 22.18 (https://dejure.org/2019,18039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung eines Zeitsoldaten; Belastungen der Zusammenarbeit durch Spannungen und...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WDO § 3 Abs. 1 ; WBO § 23a Abs. 1
    Rechtmäßige vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung eines Zeitsoldaten; Belastungen der Zusammenarbeit durch Spannungen und Vertrauensverluste; Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf eine Verwendung auf einem bestimmten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 18.14

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten beim 29. …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Ihre Aufhebung ist nicht mehr möglich, weil sie durch die Rückführung des Antragstellers in das Inland tatsächlich vollzogen und mit Ablauf des Kommandierungszeitraums erledigt ist (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 21).

    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1, vom 28. September 2010 - 1 WB 11.10 - jurion Rn. 22, vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 - und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 25).

    Ein Recht auf Akteneinsicht im Vorgriff auf eine Repatriierungsentscheidung ergibt sich weder aus § 3 Abs. 1 WDO, der über § 23a Abs. 1 WBO erst im Wehrbeschwerdeverfahren anwendbar ist, noch aus der Bereichsvorschrift (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 47).

    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 bis 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2011 - 1 WB 24.10 - Rn. 34 m.w.N. und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, insbesondere in der Bereichsvorschrift C1-100/0-8004 "Personalmanagement im Einsatz" (im Folgenden: Bereichsvorschrift), so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1, vom 28. September 2010 - 1 WB 11.10 - jurion Rn. 22, vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 - …und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10

    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung; …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1, vom 28. September 2010 - 1 WB 11.10 - jurion Rn. 22, vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 - …und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 11.10

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten aufgrund …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1, vom 28. September 2010 - 1 WB 11.10 - jurion Rn. 22, vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 - …und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 bis 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2011 - 1 WB 24.10 - Rn. 34 m.w.N. …und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 15.21

    Vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung; …

    Rn. 20 Die Aufhebung der angegriffenen Bescheide ist nämlich nicht mehr möglich, weil sie durch die Rückführung der Antragstellerin in das Inland tatsächlich vollzogen und mit Ablauf des Kommandierungszeitraums erledigt sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 21 und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 22.18 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 96 Rn. 19).

    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 24, sowie zuletzt vom 23. Mai 2019 - 1 WB 22.18 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 96 Rn. 21).

    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 - 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2011 - 1 WB 24.10 - Rn. 34 m.w.N., vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 31 und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 22.18 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 96 Rn. 32).

  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19

    Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch …

    Rn. 8 In einem Schriftsatz im Verfahren 1 WB 22.18 vom 23. Oktober 2018 legte der Antragsteller gegen den Bescheid vom 14. September 2018 Beschwerde ein.
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