Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der Referendarausbildung - Anspruch des Soldaten auf Teilnahme am allgemein-beruflichen Unterricht bzw. wahlweiser Fachausbildung - Erfüllung des Anspruchs durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an der ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - Dienstliche Gründe - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Der Senat hat den Antrag, die dem Antragsteller im Eilverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen, zurückgewiesen (Beschluß vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 -).Die Senatsakten 1 WB 12.93 (Eilverfahren), die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 71/93 - sowie die Stammakte des Antragstellers, Teile A und C, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Wehrbeschwerderecht - Vorgezogene Fachausbildung - Dienstliche Gründe - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Der Senat geht davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ). - BVerwG, 28.02.1990 - 1 WB 23.90
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst hätte der Antragsteller nur dann beanspruchen können, wenn diese die einzig denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg gewesen wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 23.90 -). - BVerwG, 26.03.1991 - 1 WB 51.91
Ehemaliger Berufssoldat - Vorzeitige Freistellung - Umwandlung des …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Der Senat geht davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ).
- BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.
In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 29 und vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116;… Beschluss vom 7. April 2000 - BVerwG 2 B 21.00 - juris Rn. 2; vgl. ferner Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -). - OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19 In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (BVerwG…, Urteil vom 05.11.1998, 2 A 3.98, Rn. 12, juris;… Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris;… Beschluss vom 07.04.2000, 2 B 21.00, Rn. 2, juris; Beschluss vom 10.11.1993, BVerwG 1 WB 22.93; BVerwG…, Beschluss vom 26.06.2007, 1 WB 12/07, Rn. 29, juris).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Die Auffassung des BMVg, es sei dienstlich geboten, eine Freistellung dort nicht zu gewähren, wo der Soldat selbst das Ende seiner Dienstzeit bestimmen kann und dabei keine Einbuße an seiner Versorgung erleidet, läßt keinen Rechtsfehler erkennen (Beschlüsse vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 - vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -). - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 44.93
Wehrrecht - Freistellung - Widerruf
Diese Auffassung läßt zwar, wie der Senat entschieden hat, keinen Rechtsfehler erkennen (Beschlüsse vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 - und vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -), der BMVg hat aber seine Freistellungsentscheidung vom 16. April 1993 hierauf nicht gestützt. - BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - Dienstliche Gründe - …
Die Senatsakten 1 WB 22.93 (Hauptsache), die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 71/93 und 203/93 - sowie die Stammakte des Antragstellers, Teile A und C, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
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