Rechtsprechung
| BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Laufbahneignung; Sperrfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 SG, § 19 Abs 1 SLV 2002, § 6 Abs 2 SLV 2002
Laufbahneignung; Sperrfrist - Wolters Kluwer
Rechtmäßige Versagung der Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes aufgrund eines rechtskräftigen Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG § 13 Abs. 1 ; SLV § 19 Abs. 1 S. 1
Rechtmäßige Versagung der Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes aufgrund eines rechtskräftigen Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung - datenbank.nwb.de
Laufbahneignung; Sperrfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen; …
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).Der Begriff der Eignung umfasst hierbei nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten oder für den Soldaten vorgesehenen Verwendung erforderlich sind (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 38.95 - Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 15 und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).
Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung der Eignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1999 - 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 f. und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).
- BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; …
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Jede Verletzung der Wahrheitspflicht und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - Rn. 61 m.w.N.). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99
Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist …
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung der Eignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1999 - 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 f. und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).
- BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01
Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2). - BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07
Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Diese Möglichkeit besteht nur im Wege der Ausnahme im Bereich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2008 - 1 WB 2.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 4 …und vom 29. April 2008 - 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 16). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Diese Möglichkeit besteht nur im Wege der Ausnahme im Bereich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2008 - 1 WB 2.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 4 und vom 29. April 2008 - 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 16). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 38.95
Beurteilung eines Soldaten - Zurückstellung von einer Beförderung
Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16
Der Begriff der Eignung umfasst hierbei nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten oder für den Soldaten vorgesehenen Verwendung erforderlich sind (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 38.95 - Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 15 und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).
- VG Göttingen, 20.07.2026 - 3 B 16/26
Konkurrentenstreit; Disziplinarmaßnahme; Wesentlich andere Aufgaben; …
Sofern sich die charakterlichen Defizite nicht dauerhaft in der Person des Bewerbers manifestieren und deshalb einer Bewährung zugänglich sind, kann der Dienstherr für den Nachweis der charakterlichen Eignung einen gewissen Bewährungszeitraum in Gestalt einer Sperrfrist für eine neue Verwendungsentscheidung verlangen, deren Dauer sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BVerwG, Beschl. v. 30.03.2017 - 1 WB 23.16 - juris, Rn. 38;… BVerwG, Beschl. v. 22.05.2025 - 1 WB 19.24 - juris, Rn. 36). - OVG Saarland, 06.01.2026 - 1 B 175/25
Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen die Nichtberücksichtigung bei einer …
Sofern sich die festgestellten charakterlichen Defizite nicht dauerhaft in der Person des Bewerbers manifestieren und deshalb -wie im Fall des Antragstellers- einer Bewährung zugänglich sind, kann der Dienstherr für den Nachweis der (wiedergewonnenen) charakterlichen Eignung auch ohne Eingreifen eines gesetzlichen Beförderungsverbots eine gewisse Bewährungszeit in Gestalt einer Sperrfrist für eine Beförderung bzw. die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens verlangen.[vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 22.05.2025, 1 WB 19.24, juris Rn. 36, und vom 30.03.2017,1 WB 23.16, juris Rn. 38; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2008, 1 B 267/08, juris Rn. 18 ff, und Beschluss vom 16.11.2011, 1 B 976/11, juris Rn. 9][vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 22.05.2025, 1 WB 19.24, juris Rn. 36, und vom 30.03.2017,1 WB 23.16, juris Rn. 38; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2008, 1 B 267/08, juris Rn. 18 ff, und Beschluss vom 16.11.2011, 1 B 976/11, juris Rn. 9] Einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedarf es hierfür entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht. - BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine …
Die Dauer dieser Sperrfrist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 23.16 - juris Rn. 38).
- VGH Bayern, 28.11.2018 - 6 C 18.2347
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verschweigens von Ermittlungsverfahren
Es gehört zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der Einstellungsbehörde, u.a. auch die charakterliche Eignung des Bewerbers zu prüfen; denn der Begriff der Eignung umfasst nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten Verwendung erforderlich sind (std. Rspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 1 WB 23.16 - juris Rn. 29 m.w.N.). - VG Hamburg, 17.03.2026 - 21 E 896/26
Zur Zulassung zur Ausbildung für den Aufstieg in den Laufbahnabschnitt II
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung nicht auf Beförderungsentscheidungen beschränkt, sondern auch auf Fälle angewendet, in denen Beamtinnen oder Beamte "in vergleichbarer Weise" gefördert werden (…Urt. v. 13.5.1987, 6 C 32/85, juris Rn. 12;… Beschl. v. 21.7.2021, 1 WB 20/21, juris Rn. 11; Beschl. v. 30.3.2017, 1 WB 23/16, juris Rn. 35 f.). - VG Augsburg, 11.04.2024 - Au 2 K 22.420
Soldatenrecht, Bewerbung für die Einstellung als Anwärter in die Laufbahn der …
Jede Verletzung der Wahrheitspflicht und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2017 - 1 WB 23.16 - juris Rn. 32, stRspr).
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