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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30232
BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09 (https://dejure.org/2009,30232)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 1 WB 26.09 (https://dejure.org/2009,30232)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 (https://dejure.org/2009,30232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung in Anästhesiepflege - Unterschiedliche Zielrichtung von zivilberuflicher Ausbildung und Weiterbildung i.R.e. militärfachlichen Ausbildung - Förderung der schulischen und beruflichen Bildung am Ende sowie nach der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 27; SVG § 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung für Anästhesiepflege; Unterschiedliche Zielrichtung von zivilberuflicher Ausbildung und Weiterbildung i.R.e. militärfachlichen Ausbildung; Förderung der schulischen und beruflichen Bildung am Ende sowie nach der ...

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
    Rn. 20 Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ), wie sie sich hier insbesondere aus der "Konzeption 'Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung' (ZAW)" vom 26. Januar 2006 (VMBl 2006 S. 49; im Folgenden: ZAW-Konzeption) ergeben.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
    Rn. 19 Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
    Da Verwaltungsvorschriften ihre rechtliche (Außen-)Wirkung über die an ihnen orientierte, tatsächlich geübte Verwaltungspraxis und den Anspruch des Soldaten auf Gleichbehandlung entsprechend dieser Praxis (Art. 3 Abs. 1 GG) entfalten, ist für die Auslegung von Verwaltungsvorschriften - anders als für die Auslegung von Rechtsnormen - dasjenige Verständnis maßgeblich, das ihrer tatsächlichen Anwendung zugrunde liegt (stRspr, vgl. insb. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
    Rn. 19 Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03

    Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - m.w.N.) und ebenso für die Entscheidung über die Ausbildung eines Soldaten (vgl. hierzu - auch zum Folgenden - Beschluss vom 20. Juli 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

    Zu den Ausbildungen, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften finden, gehört die hier strittige Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldaten auf Zeit (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18).

    Da Verwaltungsvorschriften ihre rechtliche (Außen-)Wirkung über die an ihnen orientierte, tatsächlich geübte Verwaltungspraxis und den Anspruch des Soldaten auf Gleichbehandlung entsprechend dieser Praxis (Art. 3 Abs. 1 GG) entfalten, ist für die Auslegung von Verwaltungsvorschriften - anders als für die Auslegung von Rechtsnormen - dasjenige Verständnis maßgeblich, das ihrer tatsächlichen Anwendung zugrunde liegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 und vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 20).

  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18

    Antrag auf Einplanung zur Teilnahme am nächsten erreichbaren Basislehrgang …

    Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27 …und vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 100 Rn. 22).
  • BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 32.17

    Ablehnung der Ausplanung; Ausplanung; Berufsförderungsanspruch; Zivilberufliche …

    Zu den Ausbildungen, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften finden, gehört auch die Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18 …und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15

    Bewerbung auf einen Dienstposten; Versetzungsantrag; Umschulung

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Ausbildung eines Soldaten (stRspr vgl. z.B. hierzu - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36 S. 43 und vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 27.11
    Dies gilt verstärkt bei Soldaten auf Zeit, wenn - je nach Lage des Einzelfalls - eine Nutzung der erworbenen beruflichen Qualifikation nur noch in einer begrenzten und im Verhältnis zur Gesamtdienstzeit untergeordneten Restdienstzeit möglich ist (vgl. allgemein zum Zweck der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 26.09 - Rn. 22 ff.).
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