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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8040
BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94 (https://dejure.org/1994,8040)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1994 - 1 WB 27.94 (https://dejure.org/1994,8040)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1994 - 1 WB 27.94 (https://dejure.org/1994,8040)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" - Übergehen bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens - Soldat als Apotheker in der Bundeswehr - Geltungsbereich des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Sanitätsoffiziere auch für Apotheker - ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336> und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).

    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten versetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Wesentlich ist insoweit, daß nach Art. 33 Abs. 2 GG jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat und daß das Leistungsprinzip nach § 3 SG auch für die Personalauswahl der Soldaten gilt (vgl. Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]> m.w.N.).

    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei im wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewicht beigemessen werden kann und soll (vgl. Beschluß vom 30. August 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Als Verpflichtungsbegehren ist der Antrag grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 -).

    Die vom BMVg in seinem angefochtenen Bescheid vom 25. Februar 1994 angeführten Gründe tragen die Ablehnung der Versetzung des Antragstellers auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" nicht; insoweit ist hinsichtlich der Ermessensausübung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheides vom 25. Februar 1994 abzustellen (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336> und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).

    Durch das mit einem Antrag auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung des Antrags den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N. und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).

  • BVerwG, 31.03.1994 - 1 WB 24.94

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung der Nachbesetzung …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Der Senat hat den Antrag mit Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 217/94 -, die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 24.94 sowie die Personalstammakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall ohne Rechtsfehler bei spezifischer Eignung eines Soldaten für einen bestimmten, besondere Anforderungen stellenden Dienstposten im Rahmen der Ermessensausübung von der auf Grund der allgemeinen Bewertung von Eignung, Befähigung und Leistung gestellten Reihung abgewichen und Gesichtspunkten wie besondere Ausbildung und/oder Vorverwendungen eine entscheidende Gewichtung beigemessen werden konnte; er hat diese Ausnahmen jedoch bei grundsätzlicher Eignung stets an die Voraussetzung geknüpft, daß nur geringe Leistungsunterschiede zwischen den in Betracht gezogenen Soldaten bestanden haben, der Konkurrent mithin nur geringfügig schlechter beurteilt worden war (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - m.w.N. und zuletzt vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94

    Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall ohne Rechtsfehler bei spezifischer Eignung eines Soldaten für einen bestimmten, besondere Anforderungen stellenden Dienstposten im Rahmen der Ermessensausübung von der auf Grund der allgemeinen Bewertung von Eignung, Befähigung und Leistung gestellten Reihung abgewichen und Gesichtspunkten wie besondere Ausbildung und/oder Vorverwendungen eine entscheidende Gewichtung beigemessen werden konnte; er hat diese Ausnahmen jedoch bei grundsätzlicher Eignung stets an die Voraussetzung geknüpft, daß nur geringe Leistungsunterschiede zwischen den in Betracht gezogenen Soldaten bestanden haben, der Konkurrent mithin nur geringfügig schlechter beurteilt worden war (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - m.w.N. und zuletzt vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Durch das mit einem Antrag auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung des Antrags den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N. und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche und fachliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
    Als Verpflichtungsbegehren ist der Antrag grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 -).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …

    Rn. 17 Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche Versetzungsverfügung zugunsten des ausgewählten Konkurrenten angreift, sondern - z.B. mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag beschränkt, inzident aber die Auswahl- und Versetzungsentscheidung zugunsten des anderen Kandidaten angreift und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32 = RiA 2004, 35).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00

    Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind "Konkurrentenklagen", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen beziehen, zulässig (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [339]>, vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -).

    Insbesondere bleibt es seiner Einschätzungsprärogative überlassen, welchem Qualifikationsmerkmal er für seine Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -).

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 48.00

    Besetzung des vom Antragsteller begehrten Dienstpostens - Bewirtschaftung von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind "Konkurrentenklagen", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen beziehen, zulässig (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [339]>, vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - ).

    Insbesondere bleibt es seiner Einschätzungsprärogative überlassen, welchem Qualifikationsmerkmal er für seine Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 -).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Insbesondere bleibt es seiner Einschätzungsprärogative überlassen, welchem Eignungsmerkmal er im Rahmen seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171], vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 ->).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine …

    Insbesondere bleibt es seiner Einschätzungsprärogative überlassen, welchem Qualifikationsmerkmal er für seine Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [BVerwG 30.08.1989 - 1 WB 115/87] [171]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese - …

    Der BMVg ist nämlich berechtigt, Auswahlentscheidungen auf zusätzliche Gesichtspunkte zu stützen, wobei es seiner gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Einschätzungsprärogative überlassen bleibt, welchen Qualifikationsmerkmalen er dabei das größere Gewicht beimisst, sofern er dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage stellt (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 -).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 15.96

    Konkurrentenklage bzgl. einer militärischen Verwendungsentscheidung - Problem der …

    Diese Erwägungen begegnen jedenfalls deshalb keinen rechtlichen Bedenken, weil die Berücksichtigung spezieller Erfahrungen für den zu vergebenden Dienstposten rechtlich nicht zu beanstanden ist und das Beurteilungsbild der ausgewählten Soldaten gegenüber demjenigen des Antragstellers nur geringfügig schlechter ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - , vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ZBR 1994, 278> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 71.98

    Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Antrag zur …

    Dabei hat sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und nur bei wesentlich gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme entscheidendes Gewicht zukommen soll (Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 - und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen A-15 Dienstposten - …

    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei wesentlich gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewicht beigemessen werden kann und soll (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -).
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