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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24224
BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03 (https://dejure.org/2004,24224)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2004 - 1 WB 29.03 (https://dejure.org/2004,24224)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 1 WB 29.03 (https://dejure.org/2004,24224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SÜG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 14
    Sicherheitserklärung; Sicherheitsrisiko; unvollständige Angaben; Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS).

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine militärischen Sicherheitsüberprüfung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos - Anforderungen an das Vorliegen einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die Feststellung über das Bestehen eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - <BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 = LKV 2001, 33>, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ZBR 2002, 287> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - ZBR 2002, 292 [LS] m.w.N.>).

    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - <BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31>, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ).

    Sie sind auch dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Soldat als potentielles Angriffsobjekt fremder Nachrichtendienste in Betracht kommt (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - und vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 24.02 - jeweils m.w.N.).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - <BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]>).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [f.]> sowie Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 14.02 -).

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 9.98 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 9.98 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - ).

    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 7 der Sicherheitserklärung stellte eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 2.92 - , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - jeweils m.w.N.).

    Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - ).

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 77.01

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Ministerium für Staatssicherheit …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die Feststellung über das Bestehen eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - <BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 = LKV 2001, 33>, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ZBR 2002, 287> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - ZBR 2002, 292 [LS] m.w.N.>).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - <BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]>).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [f.]> sowie Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 14.02 -).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die Feststellung über das Bestehen eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - <BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 = LKV 2001, 33>, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ZBR 2002, 287> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - ZBR 2002, 292 [LS] m.w.N.>).

    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - <BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31>, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Ehefrau; Staatsangehörigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - ).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - <BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]>).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [f.]> sowie Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 14.02 -).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - <BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31>, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - <BVerwGE 111, 30 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 7 = NZWehrr 2000, 31>, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - ).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 7 der Sicherheitserklärung stellte eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 2.92 - , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 24.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Staat mit besonderen …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 14.02

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

  • BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92

    Versetzung eines Berufssoldaten - Wegfall eines Dienstpostens

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.

    Sicherheitsbedenken sind auch dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Soldat als potenzielles Angriffsobjekt fremder Nachrichtendienste (Nr. 2) in Betracht kommt (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - , vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 24.02 - und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - ).

    Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - ZBR 2002, 406 [LS]>, vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - ).

  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24

    Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

    Rn. 42 Das Formular zur Sicherheitserklärung und die Ausfüllanleitung sind Äußerungen des Bundesministeriums der Verteidigung, für deren Auslegung gemäß der im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 1 WB 29.03 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …

    Für den objektiven Bedeutungsgehalt einer Äußerung ist entsprechend der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der in der Äußerung zum Ausdruck kommende erklärte Wille maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - , vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - NVwZ-RR 2004, 428> und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - ).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Rn. 35 Tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats außerdem daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3, vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 4, vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 28.07 - …und vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 64.08 - Rn. 30).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05

    Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.

    Für den objektiven Bedeutungsgehalt ihrer Erklärungen sowie der Erklärungen ihrer Bevollmächtigten ist nach der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der in der Äußerung zum Ausdruck kommende erklärte Wille maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Erklärung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 = NVwZ-RR 2004, 428 und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Anhörung; Eignung.

    Danach ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 64.08
    Rn. 30 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Teil C Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats - unter anderem - daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3, vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 4 und vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 28.07 -).
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