Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen Dienstposten der Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage (Oberstabsbootmann); Verfassungsmäßigkeit der Konkretisierungspflicht für Dienstbezeichnungen bei Versetzungsanträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen Dienstposten der Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage (Oberstabsbootmann); Verfassungsmäßigkeit der Konkretisierungspflicht für Dienstbezeichnungen bei Versetzungsanträgen
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Diese Norm gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; aus ihr resultiert der Anspruch eines Bewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169 m.w.N.). - BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07
Approbation als psychologischer Psychotherapeut als Voraussetzung für die Stelle …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Hält der Bewerber um einen förderlichen militärischen Dienstposten die diesbezügliche Auswahlentscheidung für fehlerhaft, kann er unter Berücksichtigung des Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 SG im Rahmen des Konkurrentenstreits insbesondere seine eigene Qualifikationsbeurteilung und die anderer Bewerber, einen fehlerhaften Leistungsvergleich zwischen mehreren Bewerbern oder Fehler bei der Eignungsbeurteilung im Hinblick auf das Anforderungsprofil des streitigen Dienstpostens rügen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07, 2 BvR 1853/07, 2 BvQ 32/07, 2 BvQ 33/07 - BVerfGK 12, 284 = NVwZ 2008, 69). - BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Nach der Regelung des § 3 Abs. 1 SG gilt Entsprechendes auch für Verwendungsentscheidungen im militärischen Bereich (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - DokBer 2010, 211 = DÖV 2010, 211 ).
- BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08
Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Nach der Regelung des § 3 Abs. 1 SG gilt Entsprechendes auch für Verwendungsentscheidungen im militärischen Bereich (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - DokBer 2010, 211 = DÖV 2010, 211 ). - BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer beantragten …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -, vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - und vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 -). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -, vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - und vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 -). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -, vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - und vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 -). - BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -, vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - und vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 -). - BVerwG, 20.12.2006 - 1 WB 28.06
Beschwerde; Beurteilung; Frist; Lehrgangszeugnis
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Diese Klärung muss ein Antragsteller jedoch im Zusammenhang mit einem Versetzungsantrag - gegebenenfalls im Rahmen eines Personalgesprächs mit seiner personalbearbeitenden Stelle - herbeiführen (Beschluss vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 28.06 -).
- BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Konkrete Bezeichnung eines bestimmten Dienstpostens als Voraussetzung einer …
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - sowie zuletzt vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 29.10 - Rn. 19, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11
Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten …
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 29.10 - und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 -). - BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 15.10
Anspruch eines Offiziers des Truppendienstes auf Herauslösung aus der Verwendung …
Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die hinreichende Bestimmtheit eines Versetzungsantrags grundsätzlich erforderlich, dass der Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnet, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 29.10 - mit zahlreichen Nachweisen).
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