Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; fortgesetzte Missachtung der Rechtsordnung; strafbares Verhalten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 SÜG, § 3 Abs 2 SÜG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 14 Abs 3 S 1 SÜG
Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; fortgesetzte Missachtung der Rechtsordnung; strafbares Verhalten - Wolters Kluwer
Klage eines Soldaten gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü 2); Verstoß gegen § 4 Gewaltschutzgesetz durch unerwünschte massive Nachstellung der Nichte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SÜG § 16 Abs. 2
Klage eines Soldaten gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü 2); Verstoß gegen § 4 Gewaltschutzgesetz durch unerwünschte massive Nachstellung der Nichte - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsschutz gegen die eingestellte Sicherheitsüberprüfung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherheitsüberprüfungen bei der Bundeswehr - und ihre gerichtliche Überprüfung
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Rn. 22 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung beim Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).Rn. 23 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m.w.N.).
Der Sachverhalt stimmt überein mit den - im Sicherheitsüberprüfungsverfahren verwertbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 27 ff.) - tatsächlichen Feststellungen in den Urteilen des Amtsgerichts ... vom 20. September 2010 und des Truppendienstgerichts ..., die jeweils aufgrund einer Hauptverhandlung ergangen sind.
Da das Vorlageschreiben unter Beteiligung und mit Zustimmung des Geheimschutzbeauftragten erfolgte (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 m.w.N.), ist der Sachverhalt damit - im Sinne des Antragstellers - richtiggestellt.
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N. …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
Rn. 38 ee) Keinen rechtlichen Bedenken begegnet auch, dass der Geheimschutzbeauftragte wegen der im Zeitpunkt seiner Entscheidung fortbestehenden Uneinsichtigkeit des Antragstellers und seiner mangelnden Bereitschaft zur kritischen Selbstreflektion eine negative Prognose getroffen hat (vgl. zum prognostischen Element bei der Feststellung eines Sicherheitsrisikos BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 31 ff.).
- BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz gibt keinen Anspruch darauf, dass eine von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 LS 1 und Rn. 25).Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N. und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N. …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12
Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Soweit - wie hier - jedoch parallellaufende Verfahren der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) und der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) eingeleitet sind, bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zuständige Geheimschutzbeauftragte im Bundesministerium der Verteidigung als fachlich übergeordnete Stelle (Nr. 2422 ZDv 2/30 bzw. Nr. 2417 ZDv A-1130/3) das Verfahren der erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Interesse einer einheitlichen Entscheidung mit übernimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - juris Rn. 37 m.w.N.). Insbesondere hatte der Antragsteller Gelegenheit - und hat von dieser Gelegenheit auch Gebrauch gemacht -, sich persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 SÜG i.V.m. § 6 Abs. 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - Buchholz 402.8 § 6 SÜG Nr. 2 Rn. 54 ff.).
- BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09
Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Wird ein Soldat trotz Bekanntwerden sicherheitserheblicher Erkenntnisse über einen längeren Zeitraum ohne Einschränkungen weiter in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verwendet, so muss nach der Rechtsprechung des Senats (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29 ff. und vom 21. Juli 2010 - 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 33) der zuständige Geheimschutzbeauftragte diesen Umstand vor seiner Entscheidung über die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seine Prognoseerwägungen einbeziehen. - BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09
Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Wird ein Soldat trotz Bekanntwerden sicherheitserheblicher Erkenntnisse über einen längeren Zeitraum ohne Einschränkungen weiter in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verwendet, so muss nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29 ff. …und vom 21. Juli 2010 - 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 33) der zuständige Geheimschutzbeauftragte diesen Umstand vor seiner Entscheidung über die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seine Prognoseerwägungen einbeziehen. - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m.w.N.). - BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 67.11
Einfache Sicherheitsüberprüfung; Einstellung des …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Zwar kann grundsätzlich auch die Entscheidung, mit der eine Sicherheitsüberprüfung ohne Feststellung in der Sache eingestellt wird, mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 1 WB 37.06 - Rn. 27 und vom 21. März 2013 - 1 WB 67.11 - NVwZ-RR 2013, 923 Rn. 18). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29). - BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12
Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …
- BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 37.06
Ehefrau; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Staatenliste; …
- BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …
Rn. 59 (aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42 und vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36). - BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines …
Rn. 40 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 m. w. N.). - BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 3.20
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
Rn. 38 Nach der Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung im gerichtlichen Verfahren ist in Absprache mit dem Geheimschutzbeauftragten auch im Rahmen der Abwägung berücksichtigt worden, dass der Antragsteller auch nach Bekanntwerden sicherheitserheblicher Erkenntnisse eine Zeitlang weiter in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verwendet worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 39 m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 51.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Wegfall einzelner, wesentlicher …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 m. w. N.). - VG Berlin, 17.03.2026 - 4 K 812.24 Denn die Sicherheitsüberprüfung hat eine präventive Funktion und ihr Ergebnis stellt eine Prognose über die zukünftige Zuverlässigkeit und Integrität der betroffenen Person dar (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - BVerwG 1 WB 29.16 - juris, Rn. 25).
Zwar darf sich die behördliche Prognose und die resultierende Entscheidung nicht auf eine vage Vermutung oder eine rein abstrakte Besorgnis stützen (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - BVerwG 1 WB 29.16 - juris, Rn. 25).
- BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 13.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; falsche Angaben im …
Rn. 43 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 m. w. N.). - BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 6.25
Sicherheitsrisiko: Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen
Rn. 35 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59). - BVerwG, 21.09.2023 - 1 W-VR 17.23
Eilantrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42 und vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36). - BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59). - BVerwG, 23.10.2025 - 1 WB 52.24 Rn. 35 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 m. w. N.).
- BVerwG, 05.08.2024 - 1 W-VR 19.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …
- BVerwG, 04.02.2019 - 1 WDS-VR 1.19
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen; falsche Angaben in …
- BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 4.25
- VG Berlin, 15.07.2024 - 5 L 432.24
Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst; …
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