1Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren
| 1. | Anordnung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, zuwiderhandelt oder | |
| 2. | Verpflichtung aus einem Vergleich zuwiderhandelt, soweit der Vergleich nach § 214a Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 3 dieses Gesetzes, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes, bestätigt worden ist. |
2Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2021 | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution | 10.08.2021 | |
| 10.03.2017 | Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen | 01.03.2017 |
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Rechtsprechung zu § 4 GewSchG
134 Entscheidungen zu § 4 GewSchG in unserer Datenbank:
- BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der ...
- OLG Hamm, 09.06.2026 - 2 ORs 37/26
Voraussetzungen einer Verurteilung nach § 4 Satz 1 Nr. 2 GewSchG
- BGH, 14.07.2025 - 4 StR 17/25
Verstoß gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (materielle ...
- BGH, 02.05.2018 - 3 StR 93/18
Zuwiderhandlung gegen unbefristete Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ...
- BGH, 28.05.2024 - 6 StR 158/24
Gewaltschutzgesetz (Strafvorschriften: Zuwiderhandlung; Prüfung der materiellen ...
- KG, 18.11.2021 - 121 Ss 134/21
Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21
Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine ...
- KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21
- BGH, 23.08.2022 - 3 StR 247/22
Strafbare Nachstellung: Konkurrenzrechtliche Bewertung einzelner ...
- BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
Anforderungen an eine strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare ...
- OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
§ 4 GewSchG in Nachschlagewerken
Querverweise
Auf § 4 GewSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)