Rechtsprechung
| BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Sicherheitsrisiko in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung; Prognose
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Rn. 22 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung beim Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).Rn. 23 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m.w.N.).
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
- BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Dies ist insofern von Bedeutung, als sowohl die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) als auch deren Neuerteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FeV, insb. i.V.m. §§ 11 und 13 FeV) präventiv ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 13.16 - BVerwGE 158, 335 Rn. 23). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein-gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12
Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Insbesondere hatte der Antragsteller Gelegenheit, sich in einer persönlichen Anhörung zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - BVerwGE 148, 267 Rn. 54 ff.). - BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29). - BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12
Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Rn. 17 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 21.12 und 1 WB 22.12 - juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09
Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Dem steht auch nicht entgegen, dass es sich um eine erst- oder einmalige Verfehlung handelt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 30). - BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 54.14
Sicherheitsrisiko; Prognose; Anhörung; Anhörungsfehler; Anbahnungs- und …
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09
Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit
- BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 62.11
Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei einem Soldaten durch …
- BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten …
Rn. 27 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m.w.N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
Rn. 40 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Feststellung eines Sicherheitsrisikos keine zusätzliche Ebene der repressiven Reaktion auf ein Fehlverhalten des Betroffenen - gegebenenfalls, wie hier, nach dessen disziplinarrechtlicher Ahndung - dar, sondern eine Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29…, vom 24. April 2012 - 1 WB 62.11 - juris Rn. 31…, vom 21. Mai 2015 - 1 WB 54.14 - BVerwGE 152, 152 Rn. 40 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - Rn. 33).
- BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20
Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner …
Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren BVerwG 1 WB 3.19 sei dem Antragsteller vorliegend keine neue Fahrerlaubnis erteilt worden; auch habe er bisher noch keine medizinisch-psychologische Untersuchung absolviert.Die Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde wäre zwar für den Geheimschutzbeauftragten schon wegen des anderen Schutzzwecks des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nicht bindend; sie kann aber indizielle Bedeutung haben und besonders, wenn sie auf einer positiv verlaufenen medizinisch-psychologischen Untersuchung beruht, auch für die sicherheitsrechtliche Prognose von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 36).
Allerdings kann er - anders als der betroffene Soldat in dem Verfahren BVerwG 1 WB 3.19 - auch nicht eine positive Prognose der Fahrerlaubnisbehörde zu seinen Gunsten in das Sicherheitsüberprüfungsverfahren einführen.
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 49.24
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
Rn. 30 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m. w. N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24
Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung
Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 6.25
Sicherheitsrisiko: Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen
Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m. w. N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 3.20
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m.w.N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19
Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten …
Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m.w.N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …
Rn. 15 a) Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m. w. N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 26.21
Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen fehlender Eignung; …
Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m.w.N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23;… vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 12.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Kontakte in die kriminelle Rockerszene
Rn. 19 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m. w. N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23;… vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines …
- BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …
- VG Schleswig, 21.11.2019 - 12 A 332/18
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung: Zweifel an der Zuverlässigkeit des Überprüften
- BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 34.24
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Verweigerung der Befolgung der …
- BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 13.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; falsche Angaben im …
- BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23
Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
- BVerwG, 21.09.2023 - 1 W-VR 17.23
Eilantrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 40.24
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 3.25
Mit Buddel voll Rum auf der Rückbank: Hauptfeldwebel war kein Sicherheitsrisiko
- BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 51.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Wegfall einzelner, wesentlicher …
- BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …
- BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3)
- BVerwG, 23.10.2025 - 1 WB 52.24
- BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …
- BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
- BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 7.25
Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Rahmen einer erweiterten …
- VG Magdeburg, 05.07.2021 - 5 A 253/18
Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei unwahren Angaben zu einer …
- VG Weimar, 06.11.2023 - 8 K 1003/22
Vorliegen eines Sicherheitsrisikos
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