Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
BGB § 242; SGleiG § 18 Abs. 2a und 5; AR A-1336/1 Nr. 301, 308, 319
Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe
- rechtsinformationen.bund.de
Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 18 Abs 2a S 1 SGleiG, § 18 Abs 5 S 1 SGleiG
Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwendung des Referenzgruppenmodells bei der fiktiven Laufbahnnachzeichnung von militärischen Gleichstellungsbeauftragten; Fehlern einer dem Grundsatz des Parlamentsvorbehalts entsprechenden gesetzlichen Grundlage
- datenbank.nwb.de
Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erforderlichkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Verwendung des Referenzgruppenmodells bei der fiktiven Laufbahnnachzeichnung von militärischen Gleichstellungsbeauftragten
Papierfundstellen
- BVerwGE 177, 360
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten).Rn. 28 Eine andere Beurteilung ist erst dann angezeigt, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum nicht tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 ).
- BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21
Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Rn. 16 Mit Verfügung vom 4. Januar 2023 sind die Beteiligten darauf hingewiesen worden, dass es für die Förderung freigestellter bzw. entlasteter Soldaten nach dem Referenzgruppenmodell derzeit keine dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetztes genügende normative Grundlage gibt (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 -).Rn. 25 a) Dem Referenzgruppenmodell fehlt eine dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes genügende normative Grundlage (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - Rn. 23 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18
Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 - und VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -) betreffen die Aussagekraft fiktiv fortgeschriebener Beurteilungen freigestellter Beamter in einem Auswahlverfahren für eine Beförderung, in dem diese fiktiven Fortschreibungen mit aktuellen Leistungsbeurteilungen von Konkurrenten zu vergleichen waren.
- BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14
Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Danach kann ein Soldat sowohl sein materielles Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung seiner dienstlichen Beurteilung als auch das prozessuale Klagerecht verwirken (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 11 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 21, jeweils m. w. N.). - VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21
Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 - und VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -) betreffen die Aussagekraft fiktiv fortgeschriebener Beurteilungen freigestellter Beamter in einem Auswahlverfahren für eine Beförderung, in dem diese fiktiven Fortschreibungen mit aktuellen Leistungsbeurteilungen von Konkurrenten zu vergleichen waren. - BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
Beförderung eines freigestellten Mitglieds der Personalvertretung
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Danach kann ein Soldat sowohl sein materielles Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung seiner dienstlichen Beurteilung als auch das prozessuale Klagerecht verwirken (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 11 …und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 21, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17
Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten). - BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17
Neubildung einer Referenzgruppe; freigestelltes Personalratsmitglied
- BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18
Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European …
- BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20
Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des …
- BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18
Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die …
- BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …
Rn. 45 Demgegenüber hat der für das truppendienstgerichtliche Verfahren der Soldaten zuständige 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner jüngeren Rechtsprechung für die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - BVerwGE 177, 121 Rn. 23 ff., vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 sowie - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 …und vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - juris Rn. 56) - ausdrücklich auch für die freigestellte Gleichstellungsbeauftragte (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 25 ff.).Ohne die vorübergehende Weitergeltung der Regelungen wäre eine berufliche Förderung der vom Dienst freigestellten Beamten nicht möglich (vgl. für das Soldatenrecht: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 29).
- BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25 Rn. 18 a) Maßgeblich für die Bildung einer Referenzgruppe und für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Freistellung des betroffenen Soldaten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33).
- BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 56.25
Bildung einer Referenzgruppe für einen Zeitsoldaten
Rn. 28 a) Maßgeblich für die Bildung einer Referenzgruppe und für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Freistellung des betroffenen Soldaten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33).
- BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
Referenzgruppenbildung; Rücknahme
Dies stellt für die Referenzgruppenbildung vergangenheitsorientiert auf die Sach- und Rechtslage zu Beginn der Freistellung des betroffenen Soldaten ab (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33). - VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190
Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen …
Die Annahme der Verwirkung des Rügerechts kommt allerdings nur in Betracht, wenn sich der freigestellte Beamte nach eingehender Information durch die personalbearbeitende Stelle und in Kenntnis aller Umstände mit der Bildung der Referenzgruppe (hinsichtlich des Zeitpunkts, der einbezogenen Beamten und der Reihung der Beamten) einverstanden erklärt und keinen zeitnahen Rechtsbehelf - in Anlehnung an § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO innerhalb der Jahresfrist - erhoben hat (BVerwG, B.v. 26.1.2023 - 1 WB 3/22 - juris Rn. 42;… B.v. 21.7.2016 - 1 WB 8/16 - juris Rn. 54;… B.v. 6.6.2014 - 2 B 75.13 - juris LS und Rn. 17;… B.v. 27.6.2014 - 2 B 76.13 - juris Rn. 10ff.). - BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 62.22
Referenzgruppenbildung für einen freigestellten Soldaten mit zwei zugewiesenen …
Rn. 22 a) Maßgeblich für die Bildung einer Referenzgruppe und für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Freistellung des betroffenen Soldaten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33). - BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 2.24
Fiktive Versetzung eines Personalratsmitglieds; Referenzgruppenmodell; …
Rn. 25 aa) Maßgeblich für die Bildung einer Referenzgruppe und für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Freistellung des betroffenen Soldaten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33).
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