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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28575
BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17 (https://dejure.org/2018,28575)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2018 - 1 WB 31.17 (https://dejure.org/2018,28575)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 (https://dejure.org/2018,28575)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SLV § 2 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Voreingenommenheit; Widerspruchsfreiheit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beurteilung für Reservedienstleistende; Plausibilisierung; Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 SLV 2002
    Beurteilung für Reservedienstleistende; Plausibilisierung; Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Plausibilisierung der jeweiligen Bewertungen als Verpflichtung des Dienstherrn aus dem Erfordernis der "nachvollziehbaren Darstellung" der Leistungen in einer dienstlichen Beurteilung; Obliegenheit des Soldaten zur Darlegung von Einwände gegen die Richtigkeit oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plausibilisierung der jeweiligen Bewertungen als Verpflichtung des Dienstherrn aus dem Erfordernis der "nachvollziehbaren Darstellung" der Leistungen in einer dienstlichen Beurteilung; Obliegenheit des Soldaten zur Darlegung von Einwände gegen die Richtigkeit oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 54
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Die Besorgnis der Befangenheit aus der subjektiven Sicht des zu beurteilenden Beamten oder Soldaten genügt insoweit allerdings nicht, vielmehr ist die tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).

    Rn. 32 Dienstliche Beurteilungen werden nach ihrem Sinn und Zweck anders als Entscheidungen im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess grundsätzlich durch Vorgesetzte und/oder Dienstvorgesetzte des Beamten erstellt, mithin in aller Regel aufgrund unmittelbarer dienstlicher Zusammenarbeit (vgl. für das Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).

    Ständige dienstliche Zusammenarbeit und die Führungsaufgaben eines Vorgesetzten bringen naturgemäß auch die Möglichkeit von Konflikten mit sich (vgl. zum Folgenden für das Beamtenrecht und Soldatenrecht - übereinstimmend - BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 …und Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 8.11 - juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Rn. 20 b) Dienstliche Beurteilungen im Sinne des § 2 SLV i.V.m. Nr. 201 der Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv A-1340/50, früher ZDv 20/6) stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 18).

    Rn. 21 c) Die Beurteilung durch den Disziplinarvorgesetzten, die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten und ggf. die Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten bilden jeweils selbstständig anfechtbare Maßnahmen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 22 m.w.N.).

    Rn. 40 Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38 …und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung oder eine hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m.w.N.).

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert, kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30).

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13

    Bewertung einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten eines Berufssoldaten …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Rn. 22 d) Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei nicht nur der Anfechtungsantrag zulässig, sondern auch der zusätzlich gestellte Verpflichtungsantrag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 18).

    Rn. 40 Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38 und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 8.11

    Anforderung einer Sonderbeurteilung eines Berufssoldaten vom Personalamt der …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Ständige dienstliche Zusammenarbeit und die Führungsaufgaben eines Vorgesetzten bringen naturgemäß auch die Möglichkeit von Konflikten mit sich (vgl. zum Folgenden für das Beamtenrecht und Soldatenrecht - übereinstimmend - BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 und Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 8.11 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Auch die Tatsache, dass sich die Bewertung der Antragstellerin gegenüber einer früheren Beurteilung für eine besondere Auslandsverwendung beim Deutschen Einsatzkontingent ... in ... verschlechtert hat (dortige Bewertung: "7"), rechtfertigt nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 8.11 - juris Rn. 30 sowie Nr. 305 Buchst. c Satz 2 ZDv A-1340/50).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Rn. 46 (1) Nach der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Wertungen in einer dienstlichen Beurteilung, die ihrerseits in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten steht, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie zuletzt vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris LS 1 und Rn. 32 und 37).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Rn. 46 (1) Nach der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Wertungen in einer dienstlichen Beurteilung, die ihrerseits in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten steht, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie zuletzt vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris LS 1 und Rn. 32 und 37).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Rn. 46 (1) Nach der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Wertungen in einer dienstlichen Beurteilung, die ihrerseits in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten steht, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie zuletzt vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris LS 1 und Rn. 32 und 37).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Unabhängig davon führt nach der Rechtsprechung des Senats das Unterbleiben eines Beurteilungsgesprächs nicht zur Aufhebung der Beurteilung, weil ein solcher Verfahrensfehler - sein Vorliegen unterstellt - nicht nachträglich geheilt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 LS 1 und Rn. 29 ff.; siehe auch Nr. 508 Buchst. e Satz 1 ZDv A-1340/50).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Rn. 31 Die Voreingenommenheit eines Beurteilers unterliegt der (uneingeschränkten) gerichtlichen Überprüfung (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17

    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen …

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 34.12

    Rechtmäßigkeit einer Stellungnahme der nächsthöheren Vorgesetzten zu einer …

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 33.08

    Dienstliche Beurteilung; Befangenheit des Beurteilenden; Widerspruchsfreiheit der …

  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 2.79

    Bindung an frühere Beurteilungen - Erstbeurteilender - Bewertung der …

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    Rn. 26 Zwar ist die Rechtsprechung zu dem bis zum Ablauf des 30. Juli 2021 geltenden System der Beurteilungen von Soldatinnen und Soldaten davon ausgegangen, dass sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die dazu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 22 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 21).

    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 23).

    Rn. 65 cc) Die Regelbeurteilung war aber deshalb rechtswidrig, weil die Bewertung seiner Leistung im Beurteilungszeitraum nicht nachvollziehbar erläutert worden und der Dienstherr damit seiner Verpflichtung zur Plausibilitätssicherung nicht nachgekommen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 47).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Soldaten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 46).

  • VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20

    Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst

    Die von der Einstellungsbehörde vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018, - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40 zur Eignungsbewertung in dienstlichen Beurteilungen; Hess. VGH…, Beschluss vom 9. Januar 2020, - 1 B 2155/19 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

    Die Verpflichtung zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung steht in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (BVerwG…, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 37 und Leitsatz 1; Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 24 Rn. 46 und Leitsatz).
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