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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13220
BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21 (https://dejure.org/2023,13220)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2023 - 1 WB 32.21 (https://dejure.org/2023,13220)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 (https://dejure.org/2023,13220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 1; SÜG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben in einer Sicherheitserklärung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben in einer Sicherheitserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 2 WBO, § 17 Abs 3 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 13 Abs 1 SG
    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben in einer Sicherheitserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben in einer Sicherheitserklärung; Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken als vorbeugende Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben in einer Sicherheitserklärung

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17

    Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Damit ist auch ohne Kenntnis der Akten des MAD für eine ausreichende Waffengleichheit im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK gesorgt (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 22 unter Hinweis auf EGMR, Regner gegen Tschechische Republik, Nr. 35289/11, Entscheidung vom 19. September 2017, Rn. 146-148, dort zur Einschränkbarkeit des Prinzips des fairen Verfahrens bei Sicherheitsüberprüfungen).

    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG), ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 30).

    Auch wenn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter den Begriff der "Beziehungen" keine einmaligen oder flüchtigen Kontakte fallen, schließt die beispielhafte Aufzählung in der Ausfüllanleitung ein Verständnis der Frage aus, dass es bei mehrfachen erheblichen Kontakten für das Vorliegen einer Beziehung auf eine bestimmte persönliche Vertrautheit oder Intimität der Beziehung ankommt (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 31).

    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG), ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 30).

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG), ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 …und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 30).

    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG), ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 …und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 30).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Rn. 26 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).

    Rn. 27 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13

    Sicherheitsüberprüfungsverfahren; Sicherheitserklärung; Wahrheitspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 3.20

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Zu dessen Einschätzung sind nicht die dienstlichen Vorgesetzten, sondern ist der Geheimschutzbeauftragte berufen (BVerwG, Beschluss vom 2. September 2020 - 1 WB 3.20 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 17 Rn. 36 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 …und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Vielmehr ist auf die Sicht eines objektiven Dritten abzustellen (vgl. zur Beurteilung der Voreingenommenheit eines Beurteilers BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 24 Rn. 31).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
    Rn. 32 (1) Der Antragsteller hatte Gelegenheit, sich vor Feststellung des Sicherheitsrisikos zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen persönlich zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 SÜG i. V. m. § 6 Abs. 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - BVerwGE 148, 267 Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …

  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …

  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 23.11

    Sicherheitsüberprüfung eines Reservisten; truppendienstliche Angelegenheit; …

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00

    Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 26.94

    Anfechtung eines Ablehnungsbescheids über die Versetzung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06

    Untätigkeitsantrag; Verzögerung; Vorlage

  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24

    Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Die mit einem zeitlich nachfolgenden Vorlageschreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vorgetragenen Ergänzungen können deshalb nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 26 …und vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 32).

    Damit ist auch ohne Kenntnis der Akten des BAMAD für eine ausreichende Waffengleichheit im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK gesorgt (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    Auch wenn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter den Begriff "Beziehungen" keine einmaligen oder flüchtigen Kontakte fallen, schließt die beispielhafte Aufzählung in der Ausfüllanleitung ("z. B. verwandtschaftliche, freundschaftliche, geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche" Beziehungen) ein Verständnis der Frage aus, dass es bei mehrfachen erheblichen Kontakten für das Vorliegen einer Beziehung auf eine bestimmte persönliche Vertrautheit oder Intimität der Beziehung ankommt (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - juris Rn. 31…, vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 31 und vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 47).

  • BVerwG, 30.04.2026 - 1 WB 48.25
    Einem Antragsteller ist aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit eröffnet, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen, wenn sich die nach § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - NZWehrr 2023, 345 Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 51.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Wegfall einzelner, wesentlicher …

    Rn. 25 a) Der Antragsteller hat einen statthaften Untätigkeitsantrag gestellt, weil die nach § 21 Abs. 3 Satz 1 WBO gebotene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung nicht binnen eines Monats erfolgt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Hat ein Antragsteller - wie hier - seinen Antrag als Untätigkeitsantrag eingelegt, besteht die Möglichkeit des Nachschiebens von tatsächlichen Anhaltspunkten nur bis zum Eingang dieses Antrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22

    Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …

    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Zu dessen Einschätzung ist nicht der dienstliche Vorgesetzte, sondern der Geheimschutzbeauftragte berufen (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …

    Einen früheren Eintritt der Rechtshängigkeit hätte der Antragsteller nur erreichen können, wenn er in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO beim Senat einen Untätigkeitsantrag gestellt hätte, weil die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung sich über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögerte (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VG Berlin, 20.07.2023 - 2 L 181.23
    Die von der zuständigen Stelle anzustellende Prognose muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhen und darf sich nicht auf eine vage Vermutung oder rein abstrakte Besorgnis stützen (AbgH-Drs. 13/1472 S. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32/21 - juris Rn. 29).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2015 - 2 A 9/14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 23 ff. und vom 30. März 2023 - 1 WB 32/21 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 34.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Verweigerung der Befolgung der …

    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - NZWehrr 2023, 345 Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23

    Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos

    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - NZWehrr 2023, 345 Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …

    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - NZWehrr 2023, 345 Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 8.24

    Ablehnung eines Versetzungsantrages und Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Rn. 26 Einem Antragsteller ist aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit eröffnet, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen, wenn sich die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
  • BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 4.25
  • BVerwG, 25.03.2026 - 1 W-VR 2.26
  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 31.24

    Anordnung des Disziplinarvorgesetzten gegenüber einem Berufssoldaten zur …

  • BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 37.23
  • VG Köln, 31.07.2025 - 13 K 4181/22
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