Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16
Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 7 m. w. N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.).(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
- BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 33.24
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Soweit der Antragsteller erst im gerichtlichen Verfahren zu einem Anspruch auf Schadlosstellung vorträgt, geschieht dies ohne Zusammenhang zu der hier in Rede stehenden Verwendungsentscheidung im Kontext der den Gegenstand des Verfahrens 1 WB 33.24 bildenden Ausbildung zum Offizier und wird in diesem Verfahren geprüft.Sie war aus den im Beschluss des Senats vom heutigen Tage - 1 WB 33.24 - erläuterten Gründen zudem rechtmäßig.
- EGMR, 28.05.2020 - 17895/14
EVERS v. GERMANY
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Insofern liegen Umstände vor, die ein Absehen von der mündlichen Verhandlung ausnahmsweise gestatten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 - BVerwGE 173, 290 Rn. 13 und EGMR, Urteil vom 28. Mai 2020 - 17895/14, Evers/Deutschland - NJW 2021, 3441 Rn. 94 ff.).
- BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Insofern liegen Umstände vor, die ein Absehen von der mündlichen Verhandlung ausnahmsweise gestatten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 - BVerwGE 173, 290 Rn. 13 und EGMR…, Urteil vom 28. Mai 2020 - 17895/14, Evers/Deutschland - NJW 2021, 3441 Rn. 94 ff.). - BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 8.22
Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Denn der vorliegende Fall wirft nur Rechts- oder Tatsachenfragen auf, die sich unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Beteiligten angemessen lösen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 8.22 - NVwZ-RR 2023, 153 Rn. 15). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32). - BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 7 m. w. N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.). - BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Damit war eine Nachholung, die grundsätzlich zulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - juris Rn. 6 …und vom 11. Januar 2007 - 1 WDS-VR 7.06 - juris Rn. 27), nicht mehr veranlasst. - BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Rn. 24 Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 226 Satz 2 AR A-1420/37) - deren Verletzung allerdings ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. zur Vorläufervorschrift der Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46 BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m. w. N.) - galt hier nicht, da es sich um eine Versetzung im Rahmen der Ausbildung handelte (Nr. 226 Satz 4 Buchst. c AR A-1420/37). - BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
Rn. 17 Der Rechtsstreit um die Aufhebung der streitgegenständlichen Versetzungsverfügung hat sich erledigt, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement mit Verfügung Nr. 2400534594 vom 16. Oktober 2024 den weiteren Wechsel des Antragstellers zum 1. November 2024 von dem Dienstposten beim X auf einen anderen Dienstposten beim Y in P. angeordnet hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20 und vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25). - BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 32.17
Ablehnung der Ausplanung; Ausplanung; Berufsförderungsanspruch; Zivilberufliche …
- BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21
Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten …
- BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 7.20
Streit um die Versetzung eines Soldaten; Indizierung des dienstlichen …
- BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
Ermessensfehlerhafte Versetzung eines Personalratsvorsitzenden
- BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25 Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20…, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
- BVerwG, 09.01.2026 - 1 W-VR 19.25 Sie könnte auch noch im Beschwerdeverfahren oder im gerichtlichen Antragsverfahren nachgeholt werden (zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 22).
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