Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Laufbahnwechsel OffzMilFD zu OffzTrD; Statusamt und historisches Beurteilungsbild
- Wolters Kluwer
Antrag eines Hauptmanns auf einen Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Antrag eines Hauptmanns auf einen Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13
Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Im Hinblick auf den nur ausnahmsweisen und nicht regelhaften Charakter bedarf der Laufbahnwechsel eines Offiziers vom militärfachlichen in den Truppendienst nach ständiger Rechtsprechung des Senats keiner - über die allgemeine Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 1 SLV 2002 bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 SLV 2021 (Befähigung des Bewerbers für die neue Laufbahn) hinausgehenden - normativen Regelung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 47, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 29 sowie zuletzt vom 29. April 2021 - 1 WB 34.20 - juris Rn. 20).Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen entsprechenden Laufbahnwechsel (…BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 -
und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22). - BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Dienstliche Beurteilungen sind die prädestinierten Entscheidungsgrundlagen für den Eignungs- und Leistungsvergleich, wenn mehrere Bewerber die Anforderungskriterien für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42).Nach der Rechtsprechung des Senats ist es in dem Fall, dass mehrere Bewerber im Wesentlichen gleiche Leistungsbewertungen aufweisen, statthaft, auch Vorschläge für Folgeverwendungen und Verwendungen auf weitere Sicht (Nr. 616 ZDv A-1340/50) fruchtbar zu machen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 67 …und vom 29. November 2018 - 1 WB 44.17 - juris Rn. 34 f.).
- BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Im Hinblick auf den nur ausnahmsweisen und nicht regelhaften Charakter bedarf der Laufbahnwechsel eines Offiziers vom militärfachlichen in den Truppendienst nach ständiger Rechtsprechung des Senats keiner - über die allgemeine Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 1 SLV 2002 bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 SLV 2021 (Befähigung des Bewerbers für die neue Laufbahn) hinausgehenden - normativen Regelung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 47…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 29 sowie zuletzt vom 29. April 2021 - 1 WB 34.20 - juris Rn. 20).Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen entsprechenden Laufbahnwechsel (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 -
…und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22).
- BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 32.18
Freigestelltes Personalratsmitglied; Referenzgruppenbildung; Mindestgröße
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Senats zu Konkurrentenstreitigkeiten kann die Leistungsbewertung in dienstlichen Beurteilungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) als im Wesentlichen gleich eingestuft werden, wenn die Durchschnittswerte der Aufgabenerfüllung um nicht mehr als 0, 3 Punkte differieren und im selben Wertungsbereich liegen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 49 ff. und vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 32.18 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 10 Rn. 19).Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats trägt das in den Zentralerlassen B-1336/1 und B-1336/2 geregelte Referenzgruppenmodell in grundsätzlich geeigneter und rechtlich nicht zu beanstandender Weise dem Gebot des § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG Rechnung, wonach die Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung seines beruflichen Werdegangs führen darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 32.18 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 10 Rn. 12 …und vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 34.20
Antrag betreffend den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Im Hinblick auf den nur ausnahmsweisen und nicht regelhaften Charakter bedarf der Laufbahnwechsel eines Offiziers vom militärfachlichen in den Truppendienst nach ständiger Rechtsprechung des Senats keiner - über die allgemeine Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 1 SLV 2002 bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 SLV 2021 (Befähigung des Bewerbers für die neue Laufbahn) hinausgehenden - normativen Regelung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 47, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 29 sowie zuletzt vom 29. April 2021 - 1 WB 34.20 - juris Rn. 20).Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich hier insbesondere aus Kapitel 13 der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1340/49 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten", dem Zentralerlass (ZE) B-1340/30 "Laufbahnwechsel von Offizieren des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes" sowie - für die hier gegenständlichen Auswahljahre 2018 und 2019 - den Abteilungsweisungen für die Durchführung des Auswahlverfahrens vom 22. Mai 2018 und 13. Februar 2019 ergeben (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 WB 34.20 - juris Rn. 18 m.w.N.).
- BVerwG, 11.09.2018 - 1 WB 11.18
Freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnbeurteilung; Ungleichbehandlung; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Freigestellten Bewerbern wird dies durch eine - gegenüber dem regelmäßigen Beurteilungszeitraum von zwei Jahren verkürzte - Dienstleistung von neun Monaten ermöglicht, die grundsätzlich bei der eigenen Dienststelle zu erbringen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2018 - 1 WB 11.18 - juris Rn. 25 ff.). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 41.11 - juris Rn. 38 …und vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 45 f.). - BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 41.11 - juris Rn. 38 …und vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 45 f.). - BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Dienstliche Beurteilungen sind die prädestinierten Entscheidungsgrundlagen für den Eignungs- und Leistungsvergleich, wenn mehrere Bewerber die Anforderungskriterien für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 …und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42). - BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20
Zwar gilt der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht ausnahmslos und darf nicht schematisch auf jeden Fall einer Beförderungskonkurrenz unterschiedlicher Statusämter angewendet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 11). - BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …
- BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13
Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …
- BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
"erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil; …
- BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
- BVerwG, 03.08.2017 - 1 WB 28.16
Benachteiligungsverbot; Beurteilungsbestimmungen; Größe der Referenzgruppe; Im …
- BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11
Notwendigkeit der Vornahme eines Leistungsvergleichs von Bewerbern auf eine …
- BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 44.17
Konkurrentenstreit; im Wesentlichen gleiche Leistungsbewertungen; …
- BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20
Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 37.24
Unzureichend begründete Ablehnung eines Laufbahnwechsels
Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle die gesetzlichen Grundlagen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 114 VwGO) und ob die im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 20).Trifft der Dienstherr dennoch "freiwillig" - wie hier geschehen - eine Auswahlentscheidung anhand der Vorgaben dieses Grundsatzes, ist das vom personalwirtschaftlichen Ermessen erfasst und nicht zu beanstanden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71 Rn. 20 und vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 23).
Rn. 26 bb) Das Bundesamt durfte zwar für den Leistungsvergleich der zuvor als "bestens geeignet" eingestuften Bewerber in einem ersten weiteren Schritt auch auf den Durchschnittsleistungswert in den aktuellen Beurteilungen abstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 26) und ergänzend die historischen Beurteilungen heranziehen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 32 m. w. N.).
Rn. 27 Das Bundesamt ist auch zurecht davon ausgegangen, dass die Durchschnittsleistungswerte in den aktuellsten Beurteilungen des Antragstellers (8,8) und der beiden ausgewählten Bewerber (8,9 und 8, 8) aus dem Jahr 2020 als identisch bzw. im Wesentlichen gleich anzusehen sind, weil die Durchschnittsleistungswerte der Aufgabenerfüllung um nicht mehr als 0, 3 Punkte differieren und im selben Wertungsbereich liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 30).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20
Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg
Rn. 211 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.9.2021 - 1 WB 33.20 -, Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 8 = juris Rn. 31; Sächs. OVG, Urteil vom 20.7.2021 - 2 A 41/19 -, a. a. O. Rn. 41 und Beschluss vom 11.8.2020 - 2 B 132/20 -, juris Rn. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 12.2.2019 - 1 B 213/19 -, a. a. O. Rn. 14 m. w. N. - BVerwG, 06.07.2023 - 1 W-VR 11.23
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Wechsel eines Soldaten von …
Eine spezielle normative Regelung für den hier gegenständlichen horizontalen Wechsel innerhalb derselben Laufbahngruppe aus der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes besteht nicht; der Gesetzgeber hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass der horizontale Laufbahnwechsel - insbesondere mit Rücksicht auf die unterschiedliche fachliche Ausgestaltung der verschiedenen Laufbahnen der Offiziere - von Gesetzes wegen nicht für erforderlich gehalten wird und jedenfalls eine Ausnahme darstellen soll (zu einer ähnlichen Konstellation vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 8 Rn. 19).Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften festgelegten Maßgaben und Verfahrensregeln eingehalten sind (BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2023 - 1 WB 47.21 - juris Rn. 27;… zu einem Laufbahnwechsel s. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22 und vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 8 Rn. 20).
- BVerwG, 29.09.2025 - 1 W-VR 11.25
Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit um einen militärischen …
Zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber ist in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 32). - BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 43.23
Versetzung und horizontaler Laufbahnwechsel; Untätigkeitsbeschwerde
Das gilt nicht nur für die Versetzung auf einen anderen Dienstposten, sondern auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen entsprechenden Laufbahnwechsel; auch dieser steht im Ermessen der zuständigen Stellen (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2021 - 1 WB 34.20 - juris Rn. 18 und vom 1. September 2021 - 1 WB 33.20 - juris Rn. 20, jeweils m. w. N.).
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