Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
SBG § 25 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 8, § 38 Abs. 3 Satz 3, § 48 Abs. 2; SUV § 9; SUrlV § 22
Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie
- rechtsinformationen.bund.de
Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie
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§ 25 Abs 3 Nr 1 SBG 2016, § 25 Abs 3 Nr 8 SBG 2016, § 38 Abs 3 S 3 SBG 2016, § 48 Abs 2 SBG 2016, § 9 SoldUrlV
Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie - Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung der Beteiligungsrechte des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SBG § 38 Abs. 3 S. 3; SUV § 9 ; SUrlV § 22 Abs. 2
Rüge der Verletzung der Beteiligungsrechte des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie - datenbank.nwb.de
Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beteiligungsrechte bei Erlass über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 638
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 23.19
Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; konkretisierende Anordnung
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Rn. 26 b) Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - juris Rn. 15 m.w.N.).Rn. 29 e) Der Feststellungsantrag ist statthaft (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - Buchholz 449.7 § 21 SBG Nr. 1 Rn. 22 und vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 1 Rn. 18).
Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 1 Rn. 23 ff. sowie - 1 WB 55.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 2 Rn. 27 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 28.03.2012 - 1 WB 29.11
Rechtsschutz des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Rn. 31 g) Die Einlegung des Rechtsmittels durch den Sprecher des Antragstellers am 23. April 2020 wahrt die hier laufende Monatsfrist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 17 …und vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - juris Rn. 17 f.).Möchte der Antragsteller den Rechtsweg beschreiten, so bedarf es der Beschlussfassung durch die hierzu berufenen Mitglieder (BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 14 …und vom 30. November 2017 - 1 WB 24.16 - Buchholz 449.7 § 42 SBG Nr. 2 Rn. 15).
Rn. 40 Es gibt keine Besonderheiten des Soldatenbeteiligungsrechts, die einer ergänzenden Anwendung der rechtsgeschäftlichen Grundsätze über die Vertretung ohne Vertretungsmacht neben den gesetzlichen Vertretungsregeln entgegenstehen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 27.18
Anhörung; Einbeziehen des Ergebnisses der Anhörung; Erörterung
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Rn. 29 e) Der Feststellungsantrag ist statthaft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - Buchholz 449.7 § 21 SBG Nr. 1 Rn. 22 …und vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 1 Rn. 18).Die konkreten Anlassverfahren sind - über den Einzelfall hinaus - geeignet, die rechtlichen Anforderungen an das Beteiligungsrecht aus § 38 Abs. 3 i.V.m. § 25 Abs. 3 SBG und an vorläufige Regelungen im Sinne von § 43 Abs. 2 SBG weiter zu klären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - Buchholz 449.7 § 21 SBG Nr. 1 Rn. 23).
- BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Rn. 31 g) Die Einlegung des Rechtsmittels durch den Sprecher des Antragstellers am 23. April 2020 wahrt die hier laufende Monatsfrist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 17 und vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - juris Rn. 17 f.).Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 1 Rn. 23 ff. sowie - 1 WB 55.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 2 Rn. 27 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 07.03.1999 - 6 PB 17.99
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Hiernach ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs grundsätzlich keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 7. März 2000 - 6 PB 17.99 - Seite 3).Die dort zitierte Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2000 - 6 PB 17.99 -) führt keineswegs aus, dass der Personalratsvorsitzende ohne Personalratsbeschluss fristwahrend einen Rechtsbehelf einlegen kann.
- BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02
Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Vielmehr stehen unterschiedliche Beteiligungsformen bei inhaltlichen Überschneidungen gleichberechtigt nebeneinander (…Gronimus, Soldatenbeteiligungsrecht, § 23 SBG Rn. 13 und § 25 SBG Rn. 93, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 6 f. und Leitsatz 3). - BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
Aufhebung einer dienstlichen Anordnung - Mitbestimmung des Personalrates - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Dieses Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auch auf Regelungen über die gleitende Arbeitszeit, soweit diese Beginn und Ende der Kern- und Gleitphasen festlegen (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 67 f. zu § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG). - BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 6.91
Umsetzung eines Lehrers - Befristete Umsetzung - Mitbestimmungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Eine der Natur der Sache nach unaufschiebbare Maßnahme liegt vor, wenn sie trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens und der fehlenden Zustimmung des zu beteiligenden Gremiums eine - allerdings nur vorläufige Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 - juris Rn. 15 m.w.N.). - GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Allerdings kann der Mangel eines ohne Vollmacht eingelegten Rechtsbehelfs gemäß § 89 ZPO bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung in der Tatsacheninstanz durch Genehmigung des Handelns des vollmachtlosen Vertreters rückwirkend geheilt werden (vgl. Beschluss des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380;… BAG, Beschlüsse vom 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - juris Rn. 37 f. …und vom 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.). - BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09
Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21
Allerdings kann der Mangel eines ohne Vollmacht eingelegten Rechtsbehelfs gemäß § 89 ZPO bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung in der Tatsacheninstanz durch Genehmigung des Handelns des vollmachtlosen Vertreters rückwirkend geheilt werden (vgl. Beschluss des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380; BAG, Beschlüsse vom 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - juris Rn. 37 f. …und vom 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.). - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
- BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08
Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten; …
- BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften
- BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung
- BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 24.16
Anhörungsrecht; Auslandseinsatz; Beteiligungsrecht; Betreuungseinrichtung im …
- BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69
Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige …
- BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 12.24
Anforderungen an vorläufige Regelungen nach § 43 Abs. 2 SBG
Der Antragsteller macht zum einen geltend, dass ihm die fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln in der Geschäftsordnung des Gremiums übertragen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 35 ff.), was das Bundesministerium der Verteidigung nicht bestreitet.Die Prozesshandlung wurde zudem jedenfalls mit dem in der 224. Sitzung erfolgten Beschluss des Antragstellers, den Rechtsbehelf einzulegen, nachträglich genehmigt und der Mangel der vollmachtlosen Vertretung damit rückwirkend geheilt (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - PersV 2022, 376 Rn. 40).
Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - PersV 2022, 376 Rn. 44 m. w. N.).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die vorherige Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens die Erfüllung der Pflichten und Aufgaben der Streitkräfte zumindest konkret gefährdet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - PersV 2022, 376 Rn. 62).
- BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23
Keine Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei lediglich …
Dieser hat den - nicht als laufendes Geschäft i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 1 SBG zu betrachtenden - Antrag auf gerichtliche Entscheidung zwar vor Ergehen des notwendigen legitimierenden Gremienbeschlusses gestellt; dass ihm die fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln in der Geschäftsordnung des Gremiums übertragen worden wäre, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 35 ff.).Die Prozesshandlung wurde indessen mit dem am 25. Mai 2020 erfolgten Beschluss des Antragstellers, den Rechtsbehelf einzulegen, nachträglich genehmigt und der Mangel der vollmachtlosen Vertretung damit rückwirkend geheilt (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 40).
Rn. 25 Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 44 m. w. N.).
- BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 2.25
Vorläufige Inkraftsetzung einer Allgemeinen Regelung; COVID-19 Impfung; …
Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - PersV 2022, 376 Rn. 44 m. w. N.).Dies ist insbesondere der Fall, wenn die vorherige Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens die Erfüllung der Pflichten und Aufgaben der Streitkräfte zumindest konkret gefährdet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - PersV 2022, 376 Rn. 62).
- BVerwG, 05.08.2025 - 1 WNB 1.24 Rn. 5 2. Die mit der Divergenzrüge (§ 22a Abs. 2 Nr. 2 WBO) geltend gemachte Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - ist nicht prozessordnungsgemäß dargelegt.
Das entspricht inhaltlich der Feststellung des Senats in seinem Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 -, dass die in der Vorschrift im Wort "dienen" zum Ausdruck kommende Zweckbindung verlangt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Dienst entweder der erklärte Zweck der Maßnahme ist oder diese sich unausweichlich auf dieses Ziel regelnd auswirkt (…juris Rn. 56).
- BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 26.22
Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung mit Hinweisen zur geltenden …
- BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 57.24
Vorschlagsrecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
Rn. 24 Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 44 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2024 - 4 B 697/24
Kostenentscheidung nach Erledigung in der Hauptsache; Ohne Vollmacht eingelegter …
Rn. 13 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17.4.1984 - GmS-OGB 2.83 - BVerwGE 69, 380 = juris, Rn. 13, und vom 24.2.2022 - 1 WB 33.21 -, juris, Rn. 40, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2024 - 4 B 473/24
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; Veranlassen des eingestellten …
Rn. 10 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17.4.1984 - GmS-OGB 2.83 - BVerwGE 69, 380 = juris, Rn. 13, und vom 24.2.2022 - 1 WB 33.21 -, juris, Rn. 40, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2024 - 4 B 696/24 Rn. 13 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17.4.1984 - GmS-OGB 2.83 - BVerwGE 69, 380 = juris, Rn. 13, und vom 24.2.2022 - 1 WB 33.21 -, juris, Rn. 40, m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2024 - 4 B 337/24 Rn. 10 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17.4.1984 - GmS-OGB 2.83 - BVerwGE 69, 380 = juris, Rn. 13, und vom 24.2.2022 - 1 WB 33.21 -, juris, Rn. 40, m. w. N.
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