Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung von Fürsorgepflichten
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (vgl. Nr. 5 Buchst. h der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 , zuletzt geändert durch Erlaß vom 11. August 1998 ; s.a. Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.Sind die Spannungen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten letztlich darin begründet, daß der Untergebene den Grundsatz von Befehl und Gehorsam nicht mehr uneingeschränkt beachtet, weil er bei Ausübung seiner dienstlichen Obliegenheiten den Vorstellungen seines Vorgesetzten ohne dessen Wissen zuwiderhandelt, dann darf das dadurch entstandene Spannungsverhältnis durch die Wegversetzung des pflichtwidrig handelnden Untergebenen gelöst werden (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Versetzungen dieser Art nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" hat bzw. ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt worden ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt worden ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt worden ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>). - BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Versetzungen dieser Art nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" hat bzw. ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -). - BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (vgl. Nr. 5 Buchst. h der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 , zuletzt geändert durch Erlaß vom 11. August 1998 ; s.a. Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar. - BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (vgl. Nr. 5 Buchst. h der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 , zuletzt geändert durch Erlaß vom 11. August 1998 ; s.a. Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.
- BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Eine entsprechende Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG in Wehrbeschwerdeverfahren gegen Versetzungen hat der Senat grundsätzlich für zulässig gehalten (Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -). - BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 43.99
Voraussetzungen des Feststellungsinteresss im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 …
Spannungsversetzungen oder die vorzeitige Beendigung einer Kommandierung (vgl. Nr. 5 Buchst. a und Nr. 23 der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ) haben nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich - und so auch hier - keinen diskriminierenden Charakter (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N., vom 29. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).Dabei kommt es nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob einem der daran Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
- BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Spannungsversetzungen nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).Spannungsversetzungen tragen deshalb grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N. und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - …
Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.Da Spannungsversetzungen grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen tragen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N., vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 86.98 -), reicht der bloße Verdacht der dem Antragsteller zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für seine Wegversetzung zu begründen.
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche …
Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Fall von Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -), ist auch nicht entscheidend, ob das disziplinargerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen und der ihm zugrunde gelegte, vom Antragsteller zumindest in seiner rechtlichen Bewertung in Abrede gestellte Sachverhalt rechtskräftig festgestellt ist. - BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines …
Da eine zwingende vorherige Anhörung des Soldaten oder der Soldatin vor der Anordnung eines Dienstpostenwechsels in den Versetzungsrichtlinien nicht vorgesehen ist, konnte mit der nachträglichen Äußerung im Beschwerdeverfahren ein Anhörungsmangel entsprechend § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt werden (Beschlüsse vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WDS-VR 6.08 Insoweit war dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 38 und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -) die Möglichkeit eröffnet, mit seiner Beschwerde seine Bedenken gegen die Verwendungsentscheidung des Personalamts vorzubringen.
- BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …
Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn Störungen, Spannungen oder die Situation des Vertrauensverlustes zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten in derselben Einheit oder zwischen dem Soldaten und einer vorgesetzten Dienststelle auftreten (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -). - BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Maßnahme; vorläufige Dienstenthebung
Insoweit war dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 -) die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen seiner Beschwerde seine Bedenken gegen seine Verwendung auf einem nach Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Dienstposten des zbV-Etats vorzubringen.
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