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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13737
BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16 (https://dejure.org/2017,13737)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2017 - 1 WB 34.16 (https://dejure.org/2017,13737)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 (https://dejure.org/2017,13737)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufhebung der Versetzung zum Offizierlehrgang wegen eines Förderungsverbots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG
    Aufhebung der Versetzung zum Offizierlehrgang wegen eines Förderungsverbots

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Versetzung eines Obergefreiten zum Offizierlehrgang wegen der schwerwiegenden disziplinaren Vorwürfe (hier: Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung/sexueller Nötigung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Versetzung eines Obergefreiten zum Offizierlehrgang wegen der schwerwiegenden disziplinaren Vorwürfe (hier: Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung/sexueller Nötigung)

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung der Versetzung zum Offizierlehrgang wegen eines Förderungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Rn. 40 Allerdings sind Verwaltungsvorschriften nicht geeignet, das in Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistete Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzuschränken; erforderlich ist hierfür grundsätzlich eine (parlaments-)gesetzliche Grundlage (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 59 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2016 - 1 B 1110/15

    Ausschluss eines Bewerbers vom Beförderungsauswahlverfahren wegen fehlender …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Rn. 38 Für eine der in der Rechtsprechung ebenfalls anerkannten Ausnahmen von dem grundsätzlichen Ausschluss von förderlichen Maßnahmen (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 24. März 2016 - 1 B 1110/15 - RiA 2016, 222 m.w.N.) bestehen keine Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92

    Rechtswidrige Verweigerung der Aushändigung einer bereits erstellten …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich ggf. anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Rn. 33 a) Für die gerichtliche Überprüfung ist maßgeblich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48), die hier mit der Stellungnahme vom ... erfolgte.
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Die Erledigung ist auch nicht bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten; der Antragsteller ist deshalb nicht darauf zu verweisen, eine eventuelle Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen Gericht zu erheben, das inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme überprüft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich ggf. anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91

    Sonderlehrgang Bürokaufmann - Aufhebung einer Kommandierung - Einleitung …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich ggf. anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 WDS-VR 6.16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufhebung der Versetzung; …

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vom 11. Oktober 2016 (BVerwG 1 WB 34.16) anzuordnen und das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, die Folgen des Vollzugs der Aufhebungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 23. September 2016 zu beseitigen, wird abgelehnt.

    Das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - hat diesen Antrag mit seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2016 dem Senat vorgelegt; das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 34.16 geführt.

    Für die Frage, ob die aufschiebende Wirkung anzuordnen sei, sei nicht auf die Erfolgsaussichten des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (BVerwG 1 WB 34.16 ) abzustellen, die sich derzeit noch nicht beurteilen ließen; maßgeblich sei vielmehr eine Interessenabwägung.

    die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung vom 11. Oktober 2016 (BVerwG 1 WB 34.16 ) anzuordnen und das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, die Folgen des Vollzugs der Aufhebungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 23. September 2016 zu beseitigen.

    Rn. 21 Mit dem Vorlageschreiben im Hauptsacheverfahren (BVerwG 1 WB 34.16 ) vom 21. Oktober 2016 hat das Bundesministerium der Verteidigung außerdem mitgeteilt, dass auf seine Initiative das Bundesamt für das Personalmanagement die Entlassung des Antragstellers gemäß § 55 Abs. 4 und 5 SG erneut prüfe.

    Die Personalgrundakte des Antragstellers, die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: ... - (mit Vernehmungsprotokollen aus dem kriminalpolizeilichen und disziplinaren Ermittlungsverfahren als Anlage) und die Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 34.16 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 23 Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vom 11. Oktober 2016 (BVerwG 1 WB 34.16 ) anzuordnen und - damit verbunden - das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, die Folgen des Vollzugs der Aufhebungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (im Folgenden: Bundesamt für das Personalmanagement) vom 23. September 2016 zu beseitigen, hat keinen Erfolg.

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft; …

    Rn. 29 Der Senat lässt dabei offen, ob der Antragsteller derzeit bereits wegen des gegen ihn anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Staatsanwaltschaft ...) nicht für den strittigen Dienstposten in Betracht kommt (…vgl. zum grundsätzlichen Förderungsverbot gemäß Nr. 245 ff. ZDv A-1340/49 BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 1 WDS-VR 6.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 86 LS und Rn. 34 ff. und vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 30.10.2018 - 1 WDS-VR 5.18

    Relevanz von disziplinarischen Verfehlungen nach dem Zeitpunkt der …

    Der Dienstherr würde sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen Soldaten oder Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betreffenden für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass hat, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1, vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18…, vom 26. Oktober 2016 - 1 WDS-VR 6.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 86 Rn. 34 ff. und vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 37).

    Zwar bestehen keine Bedenken dagegen, dass sich die beteiligten Bundeswehrstellen bei der erneuten Prüfung der Eignung des Antragstellers von den für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung geltenden Verwaltungsvorschriften über die "Auswirkungen von Dienstvergehen und Ermittlungen auf die Förderung" (Abschnitt 2.5.4 der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49) leiten lassen (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 20.21

    Erfolgloser Antrag auf Förderung während eines Disziplinarverfahrens

    Rn. 12 2. Für eine der in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 38) ebenfalls anerkannten Ausnahmen von dem grundsätzlichen Ausschluss von förderlichen Maßnahmen bestehen keine Anhaltspunkte.

    Daher bedarf es auch hier keiner Klärung, ob bei Erfüllung der in Nr. 246 ZDv A-1340/49 vorgesehenen Härtefallvoraussetzungen zwingend von einer ausreichenden charakterlichen Eignung auszugehen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 39 ff.).

  • BVerwG, 19.03.2018 - 1 WDS-VR 7.17

    Konkurrentenstreit; Leitender Arzt im Bundeswehrkrankenhaus; Anforderungsprofil

    Rn. 21 Der Senat lässt offen, ob der Antragsteller derzeit bereits wegen des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens, von dem bislang lediglich das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, nicht für den strittigen Dienstposten in Betracht kommt (…vgl. zum grundsätzlichen Förderungsverbot gemäß Nr. 245 ff. ZDv A-1340/49 BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 1 WDS-VR 6.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 86 LS und Rn. 34 ff. und vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 22.25
    Rn. 23 b) Für eine der in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 - juris Rn. 38) ebenfalls anerkannten Ausnahmen von dem grundsätzlichen Ausschluss von förderlichen Maßnahmen bestehen keine Anhaltspunkte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2023 - 1 B 156/23

    Vorläufige Aufhebung des bestehenden Beförderungsverbots eines Soldaten im Wege …

    Rn. 25 Vgl. zum zulässigen normkonkretisierenden Charakter von Nr. 246 ZDv A-1340/49 BVerwG, Beschluss vom 30. März 2017 - 1 WB 34.16 -, juris, Rn. 40.
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