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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1146
BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73 (https://dejure.org/1974,1146)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1974 - I WB 34.73 (https://dejure.org/1974,1146)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1974 - I WB 34.73 (https://dejure.org/1974,1146)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73
    Im allgemeinen wird ein Fortsetzungs-Feststellungsantrag der einen - auch künftigen - Schadensersatzprozeß vorbereiten soll, zulässig sein (vgl. BVerwG DVBl 1968, 220).
  • BVerwG, 07.10.1955 - II C 27.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73
    Es ist zwar richtig, daß auch ein wirtschaftliches Interesse (BVerwGE 2, 229;… Redeker/von Oertzen, VwGO 4. Aufl. § 43 RdNr. 17;… Eyermann/Fröhler, VwGO 4. Aufl. § 43 RdNr. 12) ein die Zulässigkeit des Feststellungsantrags begründendes schutzwürdiges Interesse sein kann.
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73
    Es kann hier offenbleiben, ob in diesem Zusammenhang dem Senat auch das Recht zukommt, die Erfolgsaussicht des geplanten Prozesses zu prüfen (…vgl. hierzu BVerwG DVBl a.a.O.; NJW 1973, 1014;… Eyermann/Fröhler a.a.O.; Becker MDR 1972, 920).
  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73
    Da im vorliegenden Fall der Antragsteller nichts vorgetragen hat, woraus sich auch nur andeutungsweise Art und Umfang des geltend zu machenden Schadensersatzanspruches ergibt, vermag der Senat schon aus diesem Grund nicht zu beurteilen, ob die erstrebte Feststellung geeignet wäre, die Durchsetzung des angeblich geplanten Schadensersatzanspruchs in irgend einer Form zu erleichtern (vgl. BVerwGE 4, 177, Leitsatz 3).
  • BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83

    Rechtmäßigkeit der Antrags auf Einholung einer Entscheidung des …

    Ein Feststellungsantrag, der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches vorbereiten soll, wird zwar im allgemeinen zulässig sein; er setzt aber voraus, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder ihrer Unterlassung für den in Erwägung gezogenen Schadensersatzprozeß überhaupt von Bedeutung sein kann (BVerwG Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73 - m.w.N. und vom 29. April 1986 -1 WB 77/85).
  • BVerwG, 23.03.1988 - 1 WB 105.87

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Zulässigkeitsvoraussetzungen - …

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Antrags ist allerdings, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme für einen in Erwägung gezogenen Schadensersatzanspruch überhaupt von Bedeutung sein kann (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73 -, vom 29. April 1986 - 1 WB 77/85 - und vom 2. September 1987 - 1 WB 121/83).
  • BVerwG, 07.08.1980 - 1 WB 159.78
    Der Antragsteller hat das für diesen sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag erforderliche berechtigte Interesse (§ 11 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog; BVerwG Beschluß vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73) dargetan.
  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 54.90

    Abfindung nach der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) als Abgeltung für über …

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Antrags ist allerdings, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme für einen in Erwägung gezogenen Schadensersatzanspruch überhaupt von Bedeutung sein kann (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 34.73 -, vom 29. April 1986 - BVerwG 1 WB 77.85 -, vom 2. September 1987 - BVerwG 1 WB 121.83 - und vom 23. März 1988 - BVerwG 1 WB 105.87 -).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 273.77

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Rechtswidrigkeit einer Versetzung

    Der Antragsteller hätte zumindest erklären müssen, welchem konkreten künftigen Verhalten er die begehrte Entscheidung zugrunde legen will, um dem Senat die Möglichkeit zu geben nachzuprüfen, ob seine Entscheidung überhaupt geeignet ist, für den mit dem erwähnten "Verhalten" angestrebten Zustand förderlich zu sein (vgl. BVerwG Beschluß vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73).
  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 145.86

    Rechtsmittel

    Ein Feststellungsantrag, der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbereiten soll, wird zwar im allgemeinen zulässig sein; er setzt aber voraus, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder ihre Unterlassung für den in Erwägung gezogenen Schadenersatzprozeß überhaupt von Bedeutung sein kann (BVerwG Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73 - m.w.N. und vom 29. April 1986 - 1 WB 77/85).
  • BVerwG, 20.01.1981 - 1 WB 70.80

    Feststellungsbegehren des Antragstellers wegen dessen Wunsches auf Aufhebung …

    Welcher Art die geltend zu machenden Schäden sind und ob die im nachhinein begehrte Feststellung überhaupt geeignet ist, der Durchsetzung dieser Ansprüche förderlich zu sein (vgl. BVerwG Beschluß vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73), läßt sich diesen Ausführungen nicht entnehmen.
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