Rechtsprechung
| BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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WBO § 19 Abs. 1 Satz 2; WStG § 2 Nr. 2; SBG § 15 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; Fortsetzungsfeststellungsantrag; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung; Vertrauensverlust; Verdacht eines Dienstvergehens; Vertrauensperson; Versetzungsschutz. - Bundesverwaltungsgericht
WBO § 19 Abs. 1 Satz 2
Befehl; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Repatriierung; Verdacht eines Dienstvergehens; Versetzungsschutz; Vertrauensperson; Vertrauensverlust; Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dbb.de
, S. 25 (Leitsatz)
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes - Versetzungsschutz von Vertrauenspersonen
Papierfundstellen
- BVerwGE 132, 1
- NVwZ-RR 2009, 290
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 59.05
Erlass; Befehl; Haar- und Barttracht der Soldaten.
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Nach der - auch für das Wehrbeschwerdeverfahren maßgeblichen (vgl. Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 59.05 - BVerwGE 127, 203 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2007, 160) - Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 2 WStG ist ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.Im Unterschied zu der gegebenenfalls nachfolgenden Verkürzung des Kommandierungszeitraums durch die personalbearbeitende Stelle wird die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes durch den militärischen Führer des Einsatzkontingents auf der Grundlage seiner allgemeinen Befehlsbefugnis gegenüber den ihm unterstellten Kontingentangehörigen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 SG i.V.m. § 1 Abs. 1 VorgV) und damit im Rahmen einer unmittelbaren (personalen) Vorgesetzten-Untergebenen-Beziehung getroffen (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 = NZWehrr 2007, 79 und Beschluss vom 30. November 2006 a.a.O.).
- BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04
Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Rn. 23 Der Senat hat bisher die rechtliche Qualifikation der vorzeitigen Beendigung eines Auslandseinsatzes ("Repatriierung") und damit zugleich die Frage offen gelassen, ob sich die Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO, der einen Befehl voraussetzt, oder aber, wenn es sich um eine sonstige Maßnahme (ohne Befehlscharakter) handelt, nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bemisst (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -). Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 und vom 14. Juli 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Rn. 32 aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei dem hier gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (ebenso für das allgemeine Verwaltungsprozessrecht Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7; Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286;… Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2007, § 113 Rn. 96 und 103;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 113 Rn. 299;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 124).
- BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Im Unterschied zu der gegebenenfalls nachfolgenden Verkürzung des Kommandierungszeitraums durch die personalbearbeitende Stelle wird die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes durch den militärischen Führer des Einsatzkontingents auf der Grundlage seiner allgemeinen Befehlsbefugnis gegenüber den ihm unterstellten Kontingentangehörigen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 SG i.V.m. § 1 Abs. 1 VorgV) und damit im Rahmen einer unmittelbaren (personalen) Vorgesetzten-Untergebenen-Beziehung getroffen (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 = NZWehrr 2007, 79 …und Beschluss vom 30. November 2006 a.a.O.). - BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Rn. 32 aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei dem hier gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (ebenso für das allgemeine Verwaltungsprozessrecht Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7; Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286;… Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2007, § 113 Rn. 96 und 103;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 113 Rn. 299;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 124). - BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 …und vom 14. Juli 2005 a.a.O.). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 …und vom 14. Juli 2005 a.a.O.). - BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
Auszug aus BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 18.14
Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten beim 29. …
Dabei ist Gegenstand der Überprüfung nicht (isoliert) die ursprüngliche Maßnahme, sondern die Maßnahme in der Gestalt, die sie durch die Entscheidung über die Beschwerde und gegebenenfalls über die weitere Beschwerde erhalten hat (Beschluss vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 jeweils Rn. 35 = NZWehrr 2009, 69; vgl. auch § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 23a Abs. 2 WBO).Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 a.a.O., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).
Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - …und vom 22. März 2011 - BVerwG 1 WB 24.10 - Rn. 31).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens geht die Zuständigkeit für diese Beurteilung vielmehr, wie auch sonst, auf den zur Entscheidung über die Beschwerde bzw. die weitere Beschwerde berufenen nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten über (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O. Rn. 36).
Rn. 38 Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur aus einem feststehenden Dienstvergehen, sondern grundsätzlich auch schon aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung durch einen Soldaten ergeben (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 -, vom 12. August 2008 a.a.O., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - …und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 - Rn. 34
NZWehrr 2012, 77> ).Erforderlich ist - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein hinreichendes Maß an Konkretheit des Verdachts sowie ein hinreichendes Gewicht des Dienstvergehens, auf das sich der Verdacht bezieht (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. …und vom 25. Oktober 2011 a.a.O.).
Rn. 44 Eine Vertrauensperson genießt gegen eine (Rück-)Kommandierung aus dem Ausland oder gegen die vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung keinen zusätzlichen Schutz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SBG (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O. Rn. 41).
- BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10
Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung; …
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69 und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).
Rn. 29 Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur aus einem feststehenden Dienstvergehen, sondern grundsätzlich auch schon aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung durch den Soldaten ergeben (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 -, vom 12. August 2008, a.a.O. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).
Erforderlich ist - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein hinreichendes Maß an Konkretheit des Verdachts sowie ein hinreichendes Gewicht des Dienstvergehens, auf das sich der Verdacht bezieht (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O.).
Ein Soldat im Amt der Vertrauensperson genießt deshalb gegen die vorzeitige Beendigung seiner besonderen Auslandsverwendung keinen spezifischen Schutz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SBG (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O.).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11
Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine …
Eine Repatriierungsentscheidung erledigt sich in der Regel in dem Zeitpunkt, zu dem die Kommandierung des betroffenen Soldaten zu einem deutschen Einsatzkontingent planmäßig enden sollte, weil damit die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes gegenstandslos wird (grundlegend: Beschluss vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2, Rn. 32 = NZWehrr 2009, 69).Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - a.a.O. Rn. 24…, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - Rn. 22 …und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 - Rn. 21
). Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - …und vom 1. Februar 2011 a.a.O.).
Rn. 34 Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur aus einem feststehenden Dienstvergehen, sondern grundsätzlich auch schon aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung durch den Soldaten ergeben (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 -, vom 12. August 2008, a.a.O., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - …und vom 1. Februar 2011 a.a.O.).
Erforderlich ist - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein hinreichendes Maß an Konkretheit des Verdachts sowie ein hinreichendes Gewicht des Dienstvergehens, auf dass sich der Verdacht bezieht (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. …und vom 1. Februar 2011 a.a.O.).
- BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 11.10
Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten aufgrund …
Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschluss vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69).Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N.).
Rn. 30 Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N.).
Rn. 31 Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats entweder aus einem feststehenden Dienstvergehen oder aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung eines Soldaten ergeben (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 - und vom 12. August 2008 a.a.O., jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10 Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).
Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).
Unabhängig davon erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle auf die beanstandete Maßnahme in der Gestalt, die sie durch die Entscheidung über die Beschwerde und gegebenenfalls über die weitere Beschwerde erhalten hat (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O. Rn. 35 f).
- BVerwG, 05.09.2024 - 1 WB 50.22
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
Rn. 31 aa) Nach der - auch für das Wehrbeschwerdeverfahren maßgeblichen - Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 2 WStG (BVerwG, Beschluss vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 24) ist ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. - BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 22.23
Wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu …
Mit Blick darauf, dass der Antragsteller sein Begehren im Wege eines Fortsetzungsfeststellungsantrages verfolgt, ist bei der Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen und des Ermessens allerdings auf die Sach- und Rechtslage längstens bis zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32) und damit nicht auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 1 WRB 2.21 - BVerwGE 174, 94 Rn. 31). - BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen; …
Rn. 23 Dieser Fortsetzungsfeststellungsantrag ist gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO unabhängig davon zulässig, ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat, weil es sich bei der Regelung der Höchstgeschwindigkeit um eine Maßnahme in der Form eines Befehls (Dauerbefehls) handelt (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Befehlen Beschluss vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69). - BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine …
Für die Entscheidung über einen Feststellungsantrag kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung des ursprünglichen Begehrens - hier mit dem Abschluss des Offizieranwärterlehrgangs der früheren Offizieranwärtercrew im Jahr 2022 - an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1993 - 1 WB 84.92 - juris Rn. 6 und vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32). - BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau
Rn. 28 Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Verpflichtungsantrag die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (BVerwG…, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18 Rn. 25 m.w.N.), ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO (bzw. entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens ohne Weiteres statthaft, wenn sich die Feststellung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32 …und Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 44.24
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
- BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 43.24
- BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18
Rechtmäßige vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung eines …
- BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 15.21
Vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung; …
- BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
Versetzung des Kommandeurs einer Lehrgruppe aufgrund des behaupteten Bestehens …
- BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 47.10
Feststellung der Rechtswidrigkeit von erledigten Versetzungsverfügungen eines …
- BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
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