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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34943
BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16 (https://dejure.org/2017,34943)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2017 - 1 WB 36.16 (https://dejure.org/2017,34943)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2017 - 1 WB 36.16 (https://dejure.org/2017,34943)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 3 WBO
    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung der Zulassung zur Feldwebellaufbahn; Beantragung des Wechsels in die Laufbahn der Unteroffiziere mit Portepee

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 19 Abs. 1 S. 3; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Wehrbeschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung der Zulassung zur Feldwebellaufbahn; Beantragung des Wechsels in die Laufbahn der Unteroffiziere mit Portepee

  • datenbank.nwb.de

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 26 m.w.N. ).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16
    Rn. 24 Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - 1 WB 20.04 - und vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16
    Sie kann nicht verlangen, vorab einen Teil der Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz vom vermeintlich "sachnäheren" Wehrdienstgericht geklärt zu erhalten (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - 1 WB 20.04 - und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - Rn. 20).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16
    Die Bestimmung des § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO übernimmt die für § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannte Interpretation, dass auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 WB 86.08 - Rn. 20 f. m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2018 - XI R 35/16

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

    Voraussetzung ist, dass die Schadensersatzklage anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass die finanzgerichtliche Entscheidung für das zivilgerichtliche Urteil nicht unerheblich und die Rechtsverfolgung vor dem Zivilgericht nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46, BStBl II 2008, 941, unter II.1., Rz 16; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2017 7 B 1/16, Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3; vom 31. August 2017 1 WB 36/16, juris, Rz 23).
  • BVerwG, 06.02.2018 - 2 WD 18.17

    Keine Bindung des Gerichts an die Antragstellung in der …

    Das Berufungsverfahren ist nicht fortzusetzen, weil das angegriffene Urteil den früheren Soldaten nicht in entscheidungserheblicher Weise in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt; insbesondere stellt es keine Überraschungsentscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Ein rechtlicher Hinweis ist somit dann nicht geboten, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 8 m.w.N. …und vom 22. Juni 2017 - 2 WD 6.17 <2 WD 16.16 > - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …

    Rn. 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge vom 13. September 2017 gegen den Beschluss des Senats vom 31. August 2017 - BVerwG 1 WB 36.16 -, der ihrem Bevollmächtigten am 13. September 2017 zugestellt worden ist.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 594/15 -, die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 36.16 und die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 30.05.2023 - 1 W-VR 7.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Rn. 5 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - Rn. 5 m. w. N.).

    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 10.07.2023 - 1 W-VR 8.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Rn. 7 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 5 m. w. N.).
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