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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44066
BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18 (https://dejure.org/2019,44066)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2019 - 1 WB 36.18 (https://dejure.org/2019,44066)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2019 - 1 WB 36.18 (https://dejure.org/2019,44066)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. …und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Soweit der Dienstherr für die Ausübung des Ermessens allgemeine Regelungen etwa in Zentralen Dienstvorschriften vorgegeben hat, sind diese im Rahmen des Gebotes der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 SLV inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (vgl. für das Ergebnis einer Potenzialfeststellung für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.; für das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung: BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18

    Antrag auf Feststellung der Befangenheit; dienstlich anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 SLV inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (vgl. für das Ergebnis einer Potenzialfeststellung für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes: BVerwG…, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.; für das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung: BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer; …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Dies gilt beispielsweise für die Zuordnung eines Soldaten zu einer bestimmten Ausbildungs- und Verwendungsreihe, weil diese den weiteren Werdegang eines Soldaten weitgehend festlegt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 59.95

    Beurteilung eines Berufssoldaten - Verkürzung einer Ausbildungszeit

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
    Soweit der Senat in der Vergangenheit etwas anderes angenommen hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 WB 59.95 - zu § 31 Abs. 1 Satz 2 SLV in der bis zum 5. November 1997 geltenden Fassung vom 14. September 1994), hält er hieran nicht fest.
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; …

    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG…, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20

    Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die …

    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 17-19 m.w.N).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee

    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG…, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff. für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
    Eine Verkürzung der Ausbildungs- und Beförderungszeiten in der Folge einer Anrechnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 SLV löst keinen Automatismus hinsichtlich einer Beförderung aus und sie prägt auch den Gang der weiteren Ausbildung des Anwärters nicht entscheidend vor (so zur Anrechnungsbestimmung in § 41 Abs. 2 SLV a. F. BVerwG, Beschlüsse vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - juris Rn. 18 …und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22

    Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Ausbildung zum Offizier des …

    Eine Verkürzung der Ausbildungs- und Beförderungszeiten in der Folge einer Anrechnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 SLV löst keinen Automatismus hinsichtlich einer Beförderung aus und sie prägt auch den Gang der weiteren Ausbildung des Anwärters nicht entscheidend vor (so zur Anrechnungsbestimmung in § 41 Abs. 2 SLV a. F. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18).
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