Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2; SG § 27a Abs. 1 Nr. 1; SLV a.F. § 2 Abs. 1; SLV n.F. § 2 Abs. 3 Satz 1; AR A-1340/50 Nr. 1312 und 1314
Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung
- rechtsinformationen.bund.de
Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung
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Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung
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Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung
Verfahrensgang
- BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.24
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Papierfundstellen
- NVwZ 2026, 585
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Rn. 16 Hiernach stellt die Entscheidung, auf eine Neufassung der planmäßigen Beurteilung des Antragstellers zu verzichten, ebenso wie die hier begehrte planmäßige Beurteilung als solche (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 32) eine mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar.Rn. 19 Einer kontinuierlichen Erstellung von Beurteilungen aller übrigen Soldaten bedarf es sowohl im öffentlichen Interesse als auch zum Schutz der subjektiv-öffentlichen Rechte der betroffenen Soldaten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 46).
Dieser kann die nähere Ausgestaltung nicht allein der Verwaltung überlassen (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 37 ff. m. w. N.).
Rn. 26 c) Die am Beurteilungsstichtag 31. Juli 2021 geltenden Vorschriften der §§ 2, 3 SLV und die hierzu ergangenen Allgemeinen Regelungen A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten" konnten aber für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten von § 27a SG in der Fassung vom 20. Dezember 2023 weiter angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Von dieser Verpflichtung ist der Dienstherr nur befreit, wenn der frühere Erstbeurteiler nicht erreichbar oder diesem die Erstellung eines Beurteilungsbeitrags aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - NVwZ 2016, 1654 Rn. 25 ff.). - BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Es gewährleistet einen Bewerbungsverfahrensanspruch bei der Auswahlentscheidung für ein öffentliches Amt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31), der eine Gleichbehandlung der Bewerber im Vorfeld der Auswahlentscheidung fordert.
- BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Ältere dienstliche Beurteilungen, die nicht den aktuellen, sondern einen bereits zurückliegenden Zeitraum betreffen, können als zusätzliche Erkenntnismittel berücksichtigt werden, etwa wenn es auf die Dauerhaftigkeit eines erreichten Leistungsniveaus ankommt oder sie für die Eignung für bestimmte Dienstposten relevante Aussagen enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - juris Rn. 31). - BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 30.24
Planmäßige Beurteilung und Personalentwicklungsbewertung; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Rn. 23 a) Für den hier in Rede stehenden Anspruch auf (Neu)Erstellung einer planmäßigen Beurteilung kommt es nach dem maßgeblichen materiellen Recht auf die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 WB 27.24 - juris Rn. 33, vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 44 …und vom 30. April 2025 - 1 WB 62.24 - juris Rn. 37). - BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 27.24
Zuordnung zu einer Vergleichsgruppe nach Funktionsebenen
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Rn. 23 a) Für den hier in Rede stehenden Anspruch auf (Neu)Erstellung einer planmäßigen Beurteilung kommt es nach dem maßgeblichen materiellen Recht auf die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 WB 27.24 - juris Rn. 33…, vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 44 …und vom 30. April 2025 - 1 WB 62.24 - juris Rn. 37). - BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung
Auszug aus BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Rn. 23 a) Für den hier in Rede stehenden Anspruch auf (Neu)Erstellung einer planmäßigen Beurteilung kommt es nach dem maßgeblichen materiellen Recht auf die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 WB 27.24 - juris Rn. 33…, vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 44 und vom 30. April 2025 - 1 WB 62.24 - juris Rn. 37).
- BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
Verzicht auf die Neuerstellung einer planmäßigen Beurteilung und einer …
Sie nehme Bezug auf den Beschluss des Senates vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 -.Die Antragstellerin kann damit statthaft die Aufhebung der Entscheidung über den Verzicht verlangen (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 16).
Daher gewährt Art. 33 Abs. 2 GG auch einen Anspruch auf gleiche Teilhabe an einem vom Dienstherrn eingerichteten Regelbeurteilungssystem, das bei nachfolgenden Auswahlentscheidungen als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Ämter dient (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 17).
Rn. 26 Es lässt sich nicht ausschließen, dass die Regelbeurteilung für Auswahlentscheidungen insbesondere zur Besetzung förderlicher Dienstposten in Betracht genommen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - BVerwGE 185, 373 Rn. 31 und vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 20).
Dies schließt auch die Bestimmungen über den Verzicht auf die Neuerstellung einzelner planmäßiger Beurteilungen ein (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 24 ff.).
- BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 10.25
Erfolgreicher Antrag gegen die Ausklammerung der Zeit einer Kommandierung zum …
Durch die Nichtbeurteilung in diesem Zeitraum kommt im Übrigen eine Verletzung seines Anspruchs auf gleiche Teilhabe an dem vom Dienstherrn eingerichteten Regelbeurteilungssystem (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 18 ff.) in Betracht.Das ist hier zumindest deshalb nicht der Fall, weil der Antragsteller einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt hat und vor dem Ausscheiden erstellte dienstliche Beurteilungen von Wiedereingestellten für Auswahlentscheidungen relevant sein können (vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 7. April 2025 - 1 WB 1.24 - juris Rn. 10; s. a. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 20).
Daher gewährt Art. 33 Abs. 2 GG auch einen Anspruch auf gleiche Teilhabe an einem vom Dienstherrn eingerichteten Regelbeurteilungssystem, das bei nachfolgenden Auswahlentscheidungen als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Ämter dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 17).
Aus diesen folgt, dass Ausnahmen von der grundsätzlichen Beurteilungspflicht nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind, also wenn Fälle der objektiven Unmöglichkeit der Erstellung einer planmäßigen Beurteilung oder ihrer Funktionslosigkeit gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 27 ff. …und vom 11. Dezember 2025 - 1 WB 17.25 - juris Rn. 32, 34).
- BVerwG, 26.03.2026 - 1 WB 44.25 Rn. 15 a) Die Entscheidung, auf eine Neufassung der planmäßigen Beurteilung des Antragstellers zu verzichten, stellt ebenso wie die hier begehrte planmäßige Beurteilung als solche (BVerwG…, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 32) eine mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 16).
Der Verpflichtung des Dienstherrn zur regelmäßigen Erstellung der planmäßigen Beurteilung korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des einzelnen Soldaten aus Art. 33 Abs. 2 GG auf die gleiche Teilhabe an dem durch den Dienstherrn eingerichteten System der Regelbeurteilung (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 17 ff.).
- VG Schleswig, 29.07.2026 - 24 B 23/26 Nachdem Herr … die Antragsgegnerin auf eigenen Wunsch verlassen hatte, wurde sein Nachfolger im Amte oder gegebenenfalls dessen Vertreter für die Zeit der Vakanz des Dienstpostens, Herr TORR …, für die Erstellung von Beurteilungen und entsprechend auch für Beurteilungsbeiträgen, vgl. Nr. 2.3.2 BRL, zuständig (BVerwG, Beschluss vom 25.09.2025 - 1 WB 36.24 -, Rn. 31, juris;… Beschluss vom 26.03.2026 - 1 WB 44.25 -, Rn. 28, juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.24 |
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Soldatenlaufbahn: Beförderung darf nicht von Verwaltungserlass abhängen
Verfahrensgang
- BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.24
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
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