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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23215
BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13 (https://dejure.org/2014,23215)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2014 - 1 WB 38.13 (https://dejure.org/2014,23215)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 (https://dejure.org/2014,23215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten eines Berufssoldaten zu seiner planmäßigen dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten eines Berufssoldaten zu seiner planmäßigen dienstlichen Beurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten - und ihre Anfechtung vor den Wehrdienstgerichten

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Diese Regelung verstößt, wie der Senat mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 51.10 - (BVerwGE 141, 113 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 18 jeweils Rn. 38 ff.) entschieden hat, gegen § 2 Abs. 4 Satz 1 SLV, weil dort nur eine Vergleichsgruppenbildung nach dem Dienstgrad, der Besoldungsgruppe oder der Funktionsebene, nicht aber nach der Dienstpostendotierung zugelassen ist.

    Rn. 33 Bei der Vergleichsgruppenbildung nach der Funktionsebene ist Kriterium für die Gruppenzugehörigkeit die Innehabung eines Dienstpostens mit weitgehend denselben Anforderungen; die Ähnlichkeit der verrichteten Aufgaben ist der tragende Grund für die Vergleichbarkeit (Beschluss vom 25. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 40 m.w.N.).

    Der Senat hat entschieden, dass dieses Erfordernis nicht erfüllt ist, wenn in eine Vergleichsgruppe sowohl Sachbearbeiter als auch Sachgebietsleiter und Dezernatsleiter einbezogen sind, weil zwischen den Sachbearbeitern und den leitenden Funktionsträgern hinsichtlich der Leistungsanforderungen erhebliche Unterschiede bestehen (Beschluss vom 25. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 43).

    Rn. 36 cc) Mit sechs Soldaten liegt die Größe der Vergleichsgruppe zwar unterhalb der Zahl von zwanzig Soldaten, die nach der Rechtsprechung des Senats auf der Ebene des beurteilenden, mindestens aber des stellungnehmenden nächsthöheren Vorgesetzten grundsätzlich erreicht sein muss, damit bei der Anwendung der Vorschriften über die Richtwerte und Wertungsbereiche Verzerrungen in der Bewertung, die nicht durch Leistungsunterschiede gerechtfertigt sind, vermieden werden (Beschluss vom 25. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 44 ff.).

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 34.12

    Rechtmäßigkeit einer Stellungnahme der nächsthöheren Vorgesetzten zu einer …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Der inhaltliche Kern der Beurteilung, also die Ausfüllung des Persönlichkeits- und Leistungsbildes des Soldaten hinsichtlich der Gewichtung der Einzelmerkmale und deren zusammenfassender Bewertung, ist dagegen einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen, weil es sich hierbei um ein höchstpersönliches, subjektives und insofern unvertretbares Werturteil des Beurteilenden handelt, das nicht durch die Einschätzung eines Außenstehenden ersetzt werden kann (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 34.12 - juris Rn. 23).

    Rn. 47 Sie verstößt insbesondere nicht gegen das allgemeingültige, auch für Stellungnahmen höherer Vorgesetzter geltende Gebot, dass Beurteilungen keine Widersprüche enthalten dürfen (Nr. 401 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/6; vgl. hierzu zuletzt Beschluss vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 34.12 - Rn. 25 ff. m.w.N).

    Den Gerichten ist es insbesondere versagt, unmittelbar in das eigenverantwortliche und höchstpersönliche Werturteil des beurteilenden bzw. stellungnehmenden Vorgesetzten in der Weise einzugreifen, dass ihm für eine Neufassung detaillierte Vorgaben oder Mindestbewertungen bindend aufgegeben werden (vgl. Beschluss vom 30. April 2013 a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Dies ist zulässig; die Stellungnahme eines höheren (nächsthöheren oder weiteren höheren) Vorgesetzten zu einer Beurteilung bildet eine selbstständig anfechtbare Maßnahme (stRspr, vgl. Beschluss vom 16. Juli 2013 - BVerwG 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 22 m.w.N.).

    Unabhängig davon, ob er die Bewertung des Erstbeurteilers ändert oder - wie hier - bestätigt, geschieht dies aufgrund eigener Erkenntnisse (Nr. 906 vor Buchst. a ZDv 20/6) und in eigener Verantwortung (vgl. dazu auch Beschluss vom 16. Juli 2013 a.a.O. Rn. 27).

    Neben der Gemeinsamkeit in der Leitungsfunktion ist im Übrigen durch die Einordnung aller Dienstposten in die Abteilung Personalgewinnung des (früheren) Personalamts eine hinreichende Vergleichbarkeit auch in fachlicher Hinsicht gegeben (vgl. hierzu Beschluss vom 16. Juli 2013 - BVerwG 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 46).

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Mit Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - verpflichtete der Senat den Bundesminister der Verteidigung, eine Entscheidung über die Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011 zu dieser zusätzlichen Tätigkeit des Antragstellers herbeizuführen; diese Zustimmung erteilte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr mit Bescheid vom 21. Juni 2013.

    Die mit dem Beschluss des Senats vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - ausgesprochene Verpflichtung, eine Zustimmung zu der nicht dienstpostengerechten Verwendung des Antragstellers zu erteilen, habe als solche auf die Würdigung der hier strittigen dienstlichen Beurteilung keinen Einfluss.

    Vom 18. März 2011 bis 7. März 2012 nahm er vertretungsweise die Aufgaben des zunächst erkrankten und Ende Oktober 2011 verstorbenen Leiters der Gruppe ... wahr; zu dieser Tätigkeit erteilte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung durch den Beschluss des Senats vom 26. Februar 2013 (BVerwG 1 WB 15.12 ) - mit Bescheid vom 21. Juni 2013 nachträglich die Zustimmung gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten".

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung oder eine hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 NZWehrr 2010, 168>).

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert, kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 03.01.2014 - 1 WNB 4.13

    Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift als im Rechtsbeschwerdeverfahren zu …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Unabhängig davon wären aber auch die Feststellungen und Bewertungen in einem Beurteilungsbeitrag nur insoweit beachtlich, als sie bei der abschließenden Beurteilung zur Kenntnis genommen und bedacht werden müssen; der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte ist an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste; vielmehr hat er aufgrund einer Gesamtwürdigung, die die durch Beurteilungsbeiträge vermittelten Erkenntnisse einbezieht, auch insoweit seine Bewertung in eigener Verantwortung zu treffen (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 3. Januar 2014 - BVerwG 1 WNB 4.13 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2009 - 2 WD 7.09

    Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung oder eine hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 NZWehrr 2010, 168>).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13
    Die Beschwerdeakte des Generalinspekteurs der Bundeswehr - Az.: 7/12 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakten der weiteren Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers, BVerwG 1 WB 51.13 und BVerwG 1 WB 12.14 , haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    Dabei orientiert sich Nr. 911 AR A-1340/50 bei der Festlegung einer Mindestgröße von 20 vergleichbaren Soldatinnen und Soldaten an den von der Rechtsprechung akzeptierten Gruppengrößen (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 59…, vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 44 und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 6 A 2717/19

    Zusammenfassung von Beamten in einer Vergleichsgruppe für die Richtwertbildung …

    Rn. 64 Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, a. a. O. Rn. 15, vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17 = juris Rn. 16, und vom 26. Juni 1980 a. a. O. Rn. 37; Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 -, BVerwGE 141, 113 = juris Rn. 40, und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 -, juris Rn. 25 ff.

    Rn. 74 Vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 -, a. a. O. Rn. 33, und vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, a. a. O. Rn. 16 f.; OVG NRW, Urteil vom 20. November 2002 - 6 A 5645/00 -, DÖD 2003, 139 = juris Rn. 2 ff.; kritisch hierzu Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 70. Aktualisierung 4/2021, cc) Probleme der Vergleichsgruppenbildung Rn. 414 ff.; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Auflage 2020, A. Die dienstliche Beurteilung der Beamten, Beurteilungsmaßstab, Rn. 117.

    Rn. 81 Vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 -, a. a. O. Rn. 36; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 6 A 534/08 -, PersV 2011, 198 = juris Rn. 4 f. (21 Beamte); VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 13 L 452/10 -, juris Rn. 23 ff.: Anlehnung an Richtsätze bei 10 Personen möglich; Urteil vom 11. August 2006 - 13 K 2207/04 -, juris Rn. 45: Anlehnung an Richtsätze bei 5 Personen nicht möglich.

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …

    Rn. 22 d) Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei nicht nur der Anfechtungsantrag zulässig, sondern auch der zusätzlich gestellte Verpflichtungsantrag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 18).

    Rn. 40 Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38 und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - 6 B 1706/21

    Begründungspflicht von in einem Beurteilungsbeitrag enthaltenen Tatsachen oder …

    Rn. 39 Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, a. a. O. Rn. 15, vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17 = juris Rn. 16, und vom 26. Juni 1980 a. a. O. Rn. 37; Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 -, BVerwGE 141, 113 = juris Rn. 40, und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 -, juris Rn. 25 ff.

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 -, a. a. O. Rn. 33, und vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, a. a. O. Rn. 16 f.; OVG NRW, Urteil vom 20. November 2002 - 6 A 5645/00 -, DÖD 2003, 139 = juris Rn. 2 ff.; kritisch hierzu Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 70. Aktualisierung 4/2021, cc) Probleme der Vergleichsgruppenbildung Rn. 414 ff.; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Auflage 2020, A. Die dienstliche Beurteilung der Beamten, Beurteilungsmaßstab, Rn. 117.

    Rn. 55 Vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 -, a. a. O. Rn. 36; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 6 A 534/08 -, PersV 2011, 198 = juris Rn. 4 f. (21 Beamte); VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 13 L 452/10 -, juris Rn. 23 ff.: Anlehnung an Richtsätze bei 10 Personen möglich; Urteil vom 11. August 2006 - 13 K 2207/04 -, juris Rn. 45: Anlehnung an Richtsätze bei 5 Personen nicht möglich.

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung; …

    Sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu dieser stellen selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 22 m.w.N. - …und vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - juris Rn. 22) und können mit einem Verpflichtungsantrag angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 18 …und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 22).

    Rn. 28 Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38, vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23…, vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - Rn. 26 - …und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - juris Rn. 40).

    Der zuständige nächsthöhere Vorgesetzte hat seine Einschätzung des zu beurteilenden Soldaten höchstpersönlich und in eigener Verantwortung zu treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 43 - …und vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft; …

    Rn. 46 Bezogen auf diese Tätigkeiten hat der Antragsteller keine konkreten Anhaltspunkte vorgetragen, die darauf hindeuten könnten, dass der beurteilende und der stellungnehmende nächsthöhere Vorgesetzte der Beigeladenen den ihnen zustehenden, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum bei der Erstellung der Sonderbeurteilung überschritten hätten (…vgl. zum diesbezüglichen Beurteilungsspielraum BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 38 und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 3 BV 13.773

    Dienstliche Beurteilung- Polizeibeamter

    Bei dieser Gruppenstärke könnten bei der Anwendung der Vorschriften über die Richtwerte Verzerrungen in der Bewertung, die nicht durch Leistungsunterschiede gerechtfertigt sind, vermieden werden (vgl. zuletzt BVerwG, B. v. 12.8.2014 - 1 WB 38/13 - juris Rn. 36).
  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer …

    Bei der auf diese Weise gebildeten Vergleichsgruppe ist Kriterium für die zulässige Gruppenzugehörigkeit das Innehaben eines Dienstpostens mit weitgehend denselben Anforderungen; die Ähnlichkeit der verrichteten Aufgaben stellt den tragenden Grund für die Vergleichbarkeit dar (BVerwG, Urteil vom 12.08.2014 - 1 WB 38.13 -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.11.2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 71).

    Diese von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle beruhten jedoch auf solchen rechtlichen Gegebenheiten, in denen entweder eine gesetzliche Grundlage zu den Kriterien der Bildung von Vergleichsgruppen fehlte und diese in einer Verwaltungsvorschrift dergestalt konkretisiert wurden, dass an die Laufbahngruppe anzuknüpfen ist (vgl. Nr. 11.7.2 Beurteilungsbestimmungen-BND, vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.12.2021 - 2 A 1/21 -, juris Rn. 20) oder in denen eine gesetzliche Grundlage gerade die Bildung von Vergleichsgruppen nach der Funktionsebene zuließ (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1 der Soldatenlaufbahnverordnung vom 23.09.2009, vgl. BVerwG, Urteil vom 12.08.2014 - 1 WB 38.13 -, juris Rn. 30; § 8 Abs. 2 Satz 2 der Laufbahnverordnung Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.11.2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 57).

  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15

    Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung

    Er hat seine Einschätzung des zu beurteilenden Soldaten vielmehr höchstpersönlich und in eigener Verantwortung zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 43).

    Vielmehr hat er seine Bewertung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung, die auch die durch Beurteilungsbeiträge vermittelten Erkenntnisse einzubeziehen hat, in eigener Verantwortung zu treffen (BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.2024 - 1 WB 21.24

    Planmäßige Beurteilung und Personalentwicklungsbewertung; Berücksichtigung des …

    Vielmehr hat er seine Bewertung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung, die auch die durch Beurteilungsbeiträge vermittelten Erkenntnisse einzubeziehen hat, in eigener Verantwortung zu treffen (BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 45 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 WDS-VR 4.19

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines …

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten …

  • VG Koblenz, 01.04.2026 - 2 K 1300/25

    Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung wegen vorzeitiger Vernichtung von …

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