Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Antrag auf Feststellung der Befangenheit; dienstlich anfechtbare Maßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 3 S 1 WBO, § 44a VwGO
Antrag auf Feststellung der Befangenheit; dienstlich anfechtbare Maßnahme - Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit bei einem für die dienstliche Beurteilung eines Soldaten zuständigen Vorgesetzten; Selbstständig anfechtbare Maßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 17 Abs. 3 S. 1
Besorgnis der Befangenheit bei einem für die dienstliche Beurteilung eines Soldaten zuständigen Vorgesetzten; Selbstständig anfechtbare Maßnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff.). - BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80
Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18
Eine selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung gemäß Nr. 305 Buchst. a Abs. 1 ZDv A-1340/50 liefe hingegen Gefahr, zu einer letztlich auch den betroffenen Soldaten belastenden Verzögerung im Beurteilungsverfahren zu führen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 13.80 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 2). - BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18
Rechtsschutz kann insoweit nur durch einen gegen die Beurteilung oder Stellungnahme selbst gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung erlangt werden, in dessen Rahmen auch die Befangenheit des jeweiligen Vorgesetzten geltend gemacht werden kann und inzident mitüberprüft wird (vgl. zum Folgenden ausführlich BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 20 ff.).
- BVerwG, 05.09.2024 - 1 WB 50.22
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 44.24
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 4.19
Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Ein Soldat hat keinen …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - Rn. 12). - BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20
Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 43.24 Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
Beschwerden nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Anspruch auf …
Hinzu kommt noch, dass eine solche Entscheidung als unselbstständige Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern erst mit dem Rechtsbehelf gegen die Beurteilung zu rügen wäre (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25 Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 1.22
Keine isolierte Anfechtung eines Beschlusses des Truppendienstgerichts über ein …
So ist im Übrigen auch im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht eine selbständige Beschwerde ausgeschlossen (§ 146 Abs. 2 VwGO) und Rechtsschutz nur über das Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst zulässig, wenn ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen wird (…vgl. dazu auch BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 31 und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 106 Rn. 17). - BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
Anrechnung von Vordienstzeiten
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Ausbildung zum Offizier des …
- BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 30.22
Umsetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt; dienstliche Maßnahme; …
- BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 37.23
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