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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2074
BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82 (https://dejure.org/1983,2074)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 1 WB 38.82 (https://dejure.org/1983,2074)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 1 WB 38.82 (https://dejure.org/1983,2074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von Offizieren - Vergabe von Sonderpunkten - Verwendungsdauer - Höherwertige Dienstposten - Dienstpostenstruktur - Planstellenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).

    Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung bzw. hier auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215).

    - Materiell stellt der Erwerb eines Eigenheims keinen Hinderungsgrund für eine Versetzung dar (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 63, 210, 214 f.) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).

    Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung bzw. hier auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 53, 163, 166) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 53, 163, 166) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Das Antragsverfahren nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO kennt aber ein der Klageänderung anderer Verfahrensarten entsprechendes Rechtsinstitut nicht (BVerwGE 53, 321, 3. Leitsatz, 325; vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 37/81).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Denn die Frage der Zulässigkeit einer Antragsänderung ist vor der Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (BVerwGE 43, 193, 2 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]. Leitsatz, 195 f).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung bzw. hier auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215).
  • BVerwG, 28.02.1978 - 1 WB 81.77

    Ausgestaltung der Laufbahnprüfungen - Militärische Zweckmäßigkeitserwägungen - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Gleichbehandlung kann der Soldat aber nur innerhalb des gleichen Regelungsbereichs verlangen (BVerwG NZWehrr 1980, 149; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 28. Februar 1978 - 1 WB 81/77).
  • BVerwG, 04.05.1977 - 1 WB 102.76

    Versetzung - Soldat - Zweiwochenfrist - Förmliche Versetzungsverfügung - Form der …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
    Die Aushändigung und Bekanntgabe der förmlichen Versetzungsverfügung brauchte er nicht abzuwarten (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 287).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81

    Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80

    Rechtmäßigkeit des Unterbleibens einer Verwendungsentscheidung betreffend die …

  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87

    Verlängerung einer Auslandsverwendung - Wiedereingliederungsschwierigkeiten nach …

    Ihm steht die inzwischen erfolgte und mit Dienstantritt wirksam gewordene (vgl. ZDv 14/5 B 171 Nr. 14 Abs. 1) Versetzung des Antragstellers von der Pi/FSHBauT zu St/StKp WBK ... und damit die Beendigung seiner Kommandierung zur DtBerGrpBw Togo, um deren Verlängerung der Antragsteller mit seinem Antrag vom 20. März 1987 nachsuchte, nicht entgegen, insbesondere hat sich dadurch nicht sein Begehren in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82).

    Der Antragsteller verfolgt weiterhin sein ursprüngliches Ziel der - weiteren - Verwendung in Lomé (Togo), und er konnte davon ausgehen, daß im Falle des Obsiegens der BMVg seine Versetzungsverfügung Nr. 0332 vom 27. November 1987 aufheben würde, ohne daß es insoweit einer gesonderten Anfechtung dieser Verfügung bedurft hätte (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 aaO).

  • BVerwG, 28.11.1984 - 1 WB 109.83

    Zulassung zur Laufbahn - Auswahlverfahren - Laufbahnbewerber

    Das jetzige Begehren des Antragstellers stellt keine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Antragsänderung dar (vgl. BVerwGE 53, 321, 3. Leitsatz, 325; vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82).

    Eine Reduzierung des Begehrens verändert den Gegenstand der Beschwerde nicht (BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82).

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung - …

    Der Antragsteller kann nach wie vor den Dienstpostenwechsel anfechten mit dem Ziel, auf seinem ehemaligen Dienstposten wieder Dienst tun zu können (Beschluß vom 9. November 1983 - BVerwG 1 WB 38.82 - ).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …

    Ihm steht die inzwischen verfügten Versetzung des Antragstellers von der KpfTrS ... zum HA nicht entgegen, insbesondere hat sich dadurch nicht sein Begehren in der Hauptsache erledigt (vgl. Beschluß vom 9. November 1993 - BVerwG 1 WB 38.82 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 79.94

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Erledigung des Antrags durch eine …

    Der Antragsteller kann nach wie vor seine Versetzung zum VBK ... begehren (vgl. für den Fall eines AnfechtungsantragsBeschlüsse vom 9. November 1983 - BVerwG 1 WB 38.82 - undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).
  • BVerwG, 18.07.1985 - 1 WB 12.84

    Beurteilung eines Berufssoldaten auf Grund einer bevorstehenden Beförderung - …

    Ob diese ermessensgerechte Regelung (BVerwG Beschluß vom 19. Mai 1981 - 1 WB 6/81) umgekehrt auch dazu zwingt, Inhaber von Beförderungsdienstposten trotz möglicherweise entgegenstehender dienstlicher Bedürfnisse auf diesen Dienstposten zu belassen, wenn sie im folgenden Jahr befördert werden können, kann zweifelhaft sein (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82), bedarf hier aber keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84

    Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten - …

    Ob in diesem Begehren, an das das Gericht gebunden ist (vgl. § 88 VwGO), bereits eine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Änderung des ursprünglichen Antrags zu sehen ist (vgl. dazu BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70], aber auch BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82), kann hier offenbleiben.
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