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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9704
BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92 (https://dejure.org/1992,9704)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 1 WB 38.92 (https://dejure.org/1992,9704)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 1 WB 38.92 (https://dejure.org/1992,9704)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwendung als Nachschubtruppenfeldwebel und Kompaniefeldwebel - Auswahlverfahren unter geeigneten Unteroffizieren - Auswahlermessen im Wehrrecht

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist zulässig (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]> und vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Eine Verpflichtung, den Antragsteller auf einem bestimmten OStFw-/Offz-Dp zu verwenden, könnte nur bestehen, wenn das Auswahlermessen fehlerfrei nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnte, also dann, wenn der Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten im Einzelfall durch Selbstbindung derart eingeschränkt wäre, daß jede andere Entscheidung als die Verwendung des Antragstellers auf dem begehrten Dp sich als ermessensfehlerhaft und damit zugleich als Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten erweisen würde (Beschluß vom 1, April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163, [f.]>).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist zulässig (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]> und vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Den Bescheiden der SDH vom 26. August 1991 und des BMVg vom 29. November 1991 kommen daher, da sie den Antragsteller nicht klaglos stellen, keine eigenständige prozessuale Bedeutung mehr zu, sie sind lediglich als zusätzliche Sachvorträge zu werten und nicht selbständig anfechtbar (Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 10.77 - <BVerwGE 63, 84 [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77] [87]>).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 79.90

    Berücksichtigung der persönlichen Belange eines Soldaten bei der Entscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 - und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 126.91 -).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91

    Ablehnung des Versetzungsbegehrens eines Berufssoldaten - Gegenstand eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 - und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 126.91 -).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91

    Überprüfung der erstellten Beurteilung durch den Leiter der personalbearbeitenden …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
    Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 115.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens …

    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 38.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 75.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung - …

    Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 38.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 101.92

    Auslegung des Begehrens des Antragstellers in der Hauptsache - Anspruch eines …

    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 38.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 14.94

    Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Auswahlverfahren für höherwertige …

    Der Antrag ist in dieser Fassung hinreichend bestimmt (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 -, vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 126.91 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 38.92 -).
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