Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07 |
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WBO § 9 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1
Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis. - Bundesverwaltungsgericht
WBO § 9 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1
Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 05.09.1984 - 1 WB 131.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Belastende Maßnahme - Aufhebung - Erledigung - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Sowohl der Vorgesetzte als auch das Gericht können die vorgetragenen Rechtswidrigkeitsgründe ganz oder teilweise offenlassen und die Aufhebung der Maßnahme tragend nur auf einen dieser Gründe oder auch auf einen nicht vorgetragenen Grund stützen; denn es gibt - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Nichtigkeit - keine unterschiedlichen Qualitäten der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme (vgl. Beschluss vom 5. September 1984 - BVerwG 1 WB 131.82 - BVerwGE 76, 258 = NZWehrr 1985, 23).Feststellungen im Tatbestand und in der rechtlichen Begründung eines im Wehrbeschwerdeverfahren ergangenen Bescheids, deren Richtigkeit bestritten wird, stellen als solche - von dem hier nicht vorliegenden Fall der erstmaligen Beschwer eines Dritten abgesehen - grundsätzlich keine selbständigen Beschwerdeanlässe und -gegenstände dar (vgl. Beschlüsse vom 21. August 1973 - BVerwG 1 WB 23.73, 24.73 - BVerwGE 46, 149 und vom 5. September 1984 a.a.O. ).
- BVerwG, 14.11.1985 - 1 WB 144.84
Umfang der Mitteilungspflicht - Beschwerdeführer - Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Aus alledem folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein durch ein Dienstvergehen verletzter Soldat - wie hier der Antragsteller - nicht im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn die zuständigen Vorgesetzten bzw. die Einleitungsbehörde nicht oder nicht in der von ihm gewünschten Weise oder Richtung disziplinar tätig werden (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 67.77 - BVerwGE 63, 204 , vom 14. November 1985 - BVerwG 1 WB 144.84 - BVerwGE 83, 80 = NZWehrr 1986, 124, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 76.90, 77.90 - NZWehrr 1991, 73 und vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 43.92 - DokBer B 1993, 47).Rn. 30 Der Soldat hat auch dann keinen Anspruch auf ein disziplinares Tätigwerden, wenn sich - wie hier - die Tatsache, dass ein Dienstvergehen vorliegt, im Zusammenhang mit einer begründeten Wehrbeschwerde ergibt (vgl. dazu insbesondere Beschluss vom 14. November 1985 a.a.O.).
- BVerwG, 02.06.1995 - 1 DB 7.95
Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Ein solches angemessenes Verhältnis ist jedenfalls gewahrt, wenn bei denjenigen Beschwerden gegen Inspekteure der Bundeswehr, die substantielle Fragen aufwerfen - das heißt nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind -, neben dem Bundesminister nur dessen (ständige) Vertreter, also nur die Staatssekretäre zeichnungsbefugt sind (vgl. für strukturell ähnliche Konstellationen Beschlüsse vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - BVerwGE 46, 14 und vom 2. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 7, 95 - BVerwGE 103, 240 = Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 1: Unterzeichnung der Verfügung für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens bzw. der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und der teilweisen Einbehaltung von Dienstbezügen wegen der Bedeutung dieser Maßnahmen nur durch den Leiter der Einleitungsbehörde oder dessen allgemeinen Vertreter).
- BVerwG, 15.08.1972 - I DB 10.72
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Ein solches angemessenes Verhältnis ist jedenfalls gewahrt, wenn bei denjenigen Beschwerden gegen Inspekteure der Bundeswehr, die substantielle Fragen aufwerfen - das heißt nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind -, neben dem Bundesminister nur dessen (ständige) Vertreter, also nur die Staatssekretäre zeichnungsbefugt sind (vgl. für strukturell ähnliche Konstellationen Beschlüsse vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - BVerwGE 46, 14 und vom 2. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 7, 95 - BVerwGE 103, 240 = Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 1: Unterzeichnung der Verfügung für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens bzw. der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und der teilweisen Einbehaltung von Dienstbezügen wegen der Bedeutung dieser Maßnahmen nur durch den Leiter der Einleitungsbehörde oder dessen allgemeinen Vertreter). - BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Gegen das Urteil hat der Antragsteller Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden ist (Az.: BVerwG 2 WD 1.08 ). - BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06
Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Rn. 29 Die Dienstaufsicht im Allgemeinen und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen im Besonderen erfolgt allein im öffentlichen Interesse (vgl. zuletzt Beschluss vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - NZWehrr 2007, 252 m.w.N.). - BVerwG, 21.08.1973 - I WB 23.73
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Feststellungen im Tatbestand und in der rechtlichen Begründung eines im Wehrbeschwerdeverfahren ergangenen Bescheids, deren Richtigkeit bestritten wird, stellen als solche - von dem hier nicht vorliegenden Fall der erstmaligen Beschwer eines Dritten abgesehen - grundsätzlich keine selbständigen Beschwerdeanlässe und -gegenstände dar (vgl. Beschlüsse vom 21. August 1973 - BVerwG 1 WB 23.73, 24.73 - BVerwGE 46, 149 …und vom 5. September 1984 a.a.O. ). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 76.90
Recht der Soldaten: Anspruch auf dienstrechtliche Maßregelung eines Dritten durch …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Aus alledem folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein durch ein Dienstvergehen verletzter Soldat - wie hier der Antragsteller - nicht im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn die zuständigen Vorgesetzten bzw. die Einleitungsbehörde nicht oder nicht in der von ihm gewünschten Weise oder Richtung disziplinar tätig werden (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 67.77 - BVerwGE 63, 204 , vom 14. November 1985 - BVerwG 1 WB 144.84 - BVerwGE 83, 80 = NZWehrr 1986, 124, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 76.90, 77.90 - NZWehrr 1991, 73 und vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 43.92 - DokBer B 1993, 47). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Aus alledem folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein durch ein Dienstvergehen verletzter Soldat - wie hier der Antragsteller - nicht im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn die zuständigen Vorgesetzten bzw. die Einleitungsbehörde nicht oder nicht in der von ihm gewünschten Weise oder Richtung disziplinar tätig werden (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 67.77 - BVerwGE 63, 204 , vom 14. November 1985 - BVerwG 1 WB 144.84 - BVerwGE 83, 80 = NZWehrr 1986, 124, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 76.90, 77.90 - NZWehrr 1991, 73 und vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 43.92 - DokBer B 1993, 47). - BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 43.89
Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Ebenso kann der Soldat im Falle der Erledigung der Maßnahme - unter den Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit, nicht jedoch die Feststellung eines bestimmten Rechtswidrigkeitsgrundes verlangen (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 43.89 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 59). - BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 43.92
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
- BFH, 09.05.2012 - I R 91/10
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entfällt damit das berechtigte Interesse an einem Feststellungsausspruch nach § 113 Abs. 1 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) selbst dann, wenn sich die Ansicht der Behörde zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht aus den Gründen des Bescheids, sondern lediglich aus einem Aktenvermerk ergibt (BVerwG-Beschluss vom 5. September 1984 1 WB 131/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1985, 266); auch hat der Kläger keinen Anspruch darauf, dass die Aufhebung auf einen bestimmten Rechtswidrigkeitsgrund gestützt wird (BVerwG-Beschlüsse vom 29. Januar 2008 1 WB 4/07, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --Buchholz-- 450.1 § 17 WBO Nr. 69; vom 23. November 1995 8 C 9/95, 8 PKH 10/95, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 280;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 18. Aufl., § 113 Rz 133, 144). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 70.09
Anspruch eines Soldaten auf Einleitung oder Intensivierung dienstaufsichtlicher …
Die Dienstaufsicht obliegt dem zuständigen Vorgesetzten nicht gegenüber den Untergebenen und dient damit nicht der Wahrung der individuellen Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 -, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - NZWehrr 2009, 211 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 75.08 und 1 WB 10.09 -). Daraus folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein durch ein Dienstvergehen verletzter Soldat nicht im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn die zuständigen Vorgesetzten nicht oder nicht in der von ihm gewünschten Weise oder Richtung disziplinar tätig werden (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - a.a.O. m.w.N.).
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 WBO ist dem beschwerdeführenden Soldaten in einem solchen Fall lediglich mitzuteilen, ob gegen den Betroffenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen worden ist (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - a.a.O.).
- VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11
Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines …
Auch bei Unterzeichnung durch den Staatssekretär ergeht die Entscheidung durch den Minister (BVerwG, Beschluss v. 29.01.2008, 1 WB 4.07; Beschluss v. 15.08.1972, 1 DB 10.72; beide juris).
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09
Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme
Ein Soldat hat auch dann keinen Anspruch auf ein disziplinares Tätigwerden im Rahmen des § 13 Abs. 2 Satz 1 WBO, wenn sich die Tatsache, dass ein Dienstvergehen vorliegt, im Zusammenhang mit einer begründeten Wehrbeschwerde ergibt (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - Rn. 30,). - BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche …
Rn. 29 Das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist zwar grundsätzlich einer wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Dienstaufsicht dem zuständigen Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen obliegt; sie dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 -und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - m.w.N.). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 23.09
Erzieherische Maßnahme; Rechtsweg; Truppendienstliche Maßnahme; …
Der einzelne Soldat hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (Beschlüsse vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 -, vom 28. April 2009 a.a.O. und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 75.08 und 1 WB 10.09 -). - BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
Beschwerden nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Anspruch auf …
Die vorgetragenen Rechtswidrigkeitsgründe können ganz oder teilweise offengelassen und die Aufhebung der Maßnahme tragend nur auf einen dieser Gründe oder auch auf einen nicht vorgetragenen Grund gestützt werden; denn es gibt - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Nichtigkeit - keine unterschiedlichen Qualitäten der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 Rn. 26 m.w.N.). - BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09 Das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist dabei grundsätzlich einer wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Dienstaufsicht dem zuständigen Vorgesetzten oder der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr nicht gegenüber dem Untergebenen obliegt; sie dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - < insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 > und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - m.w.N.).
- BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21
Rechtsschutz gegen dienstliche Maßnahme; Einwirkung der Bundesministerin der …
Ein Soldat, der eine ihn belastende Maßnahme angefochten hat, kann vom Gericht nur die Aufhebung der Maßnahme wegen ihrer Rechtswidrigkeit, nicht jedoch die Aufhebung aus einem bestimmten Grund verlangen; ebenso kann der Soldat im Falle der Erledigung der Maßnahme lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit, nicht jedoch die Feststellung eines bestimmten Rechtswidrigkeitsgrundes verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 LS 1 und Rn. 26 m.w.N.). - BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche …
Zwar gilt der Grundsatz der an die Dienststellung und die Person des Inhabers der Dienststellung gebundenen Disziplinargewalt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 und 2 WDO) nicht nur für die Ausübung der Disziplinargewalt nach der Wehrdisziplinarordnung, sondern darüber hinaus für alle Entscheidungen, die nur ein Disziplinarvorgesetzter treffen darf (…vgl. Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 9 Rn. 25 f. und 66), also auch für Entscheidungen in Wehrbeschwerdeangelegenheiten (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - DokBer 2008, 174). - BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19
Belastung eines Dienstzeitkontos mit Fehlstunden
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 78.08
Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages; Eingabe; Maßnahme.
- BVerwG, 10.08.2010 - 1 WB 57.09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Auferlegen der dem …
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 75.08
- BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 48.23
Eilantrag betreffend eine Versetzung; Einstellung des Verfahrens
- BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
- BVerwG, 20.03.2024 - 1 W-VR 24.23
Eilantrag betreffend eine Versetzung; Einstellung des Verfahrens
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